Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Privatrechtliche Vereinbarungen über die Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen (hier: zwischen Partnern einer Arbeitsgemeinschaft) können das öffentlich-rechtliche Verpflichtungsverhältnis des Arbeitgebers zu dem Sozialversicherungsträger hinsichtlich der Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen in keiner Weise berühren, sondern lediglich interne Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien des Privatrechtes schaffen. Über die Verpflichtung einer Partei zur Erbringung von Leistungen auf Grund solcher privatrechtlicher Vereinbarungen abzusprechen, fiele aber in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte und nicht in die der Verwaltugnsbehörden, deren Befugnis, über die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen zu entscheiden, auf die unmittelbar aus den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften abzuleitende Beitragspflicht beschränkt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1959:1955002675.X01Im RIS seit
25.09.2003