Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Am 07.04.2021 stellten XXXX als übertragender Elternteil (= Beschwerdeführer 1, im Folgenden: BF1) und seine Ehegattin als übernehmender Elternteil (= Beschwerdeführerin 2, im Folgenden: BF2) bei der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle XXXX (im Folgenden: PVA), den Antrag auf Übertragung von Gutschriften gemäß § 14 APG in Höhe von jeweils 50% der in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 erworbenen Pensionsgutschri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Am 07.04.2021 stellten XXXX als übertragender Elternteil (= Beschwerdeführer 1, im Folgenden: BF1) und seine Ehegattin als übernehmender Elternteil (= Beschwerdeführerin 2, im Folgenden: BF2) bei der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle XXXX (im Folgenden: PVA), den Antrag auf Übertragung von Gutschriften gemäß § 14 APG in Höhe von jeweils 50% der in den Jahren 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 erworbenen Pensionsgutschri... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz seines rechtsfreundlichen Vertreters vom 21.9.2023 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) bei der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 71 AVG wegen Versäumnis der Beschwerdefrist gegen den Bescheid der ÖGK vom 31.5.2023, GZ: XXXX , betreffend Versicherungspflicht. Unter einem wurde die Beschwerde gegen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz seines rechtsfreundlichen Vertreters vom 21.9.2023 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) bei der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 71 AVG wegen Versäumnis der Beschwerdefrist gegen den Bescheid der ÖGK vom 31.5.2023, GZ: XXXX , betreffend Versicherungspflicht. Unter einem wurde die Beschwerde gegen ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz seines rechtsfreundlichen Vertreters vom 21.9.2023 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer (im Folgenden kurz: „BF“) bei der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 71 AVG wegen Versäumnis der Beschwerdefrist gegen den Bescheid der ÖGK vom 31.5.2023, GZ: XXXX , betreffend Versicherungspflicht. Unter einem wurde die Beschwerde gegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 30.10.2023 beantragte XXXX (in Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) einen rechtsmittelfähigen Bescheid über die Vorschreibung von Kostenanteilen betreffend die Vorsorgeuntersuchungen im Zeitraum von Dezember 2022 bis Mai 2023. 1. Mit Schreiben vom 30.10.2023 beantragte römisch XXXX (in Folge als Beschwerdeführerin bezeichnet) einen rechtsmittelfähigen Bescheid über die Vorschreibung vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben seiner rechtlichen Vertretung vom 11.8.2022 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer, Herr XXXX (im Folgenden kurz: „BF“), bei der ÖGK die Feststellung, dass die XXXX (im Folgenden kurz: H. GmbH) verpflichtet sei, im Zeitraum August 2017 bis Februar 2022 für ihn Beiträge zur Betrieblichen Vorsorgekasse an die ÖGK zu entrichten. Begründend wurde ausgeführt, der BF sei im Zeitraum Oktober 2007... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 21.03.2023, AZ: XXXX , stellte die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Vorarlberg (im Folgenden als belangte Behörde bezeichnet), fest, dass Dr. XXXX , im Folgenden als Beschwerdeführer bezeichnet, hinsichtlich der für den Rechtsanwalt Dr. XXXX ausgeübten Tätigkeit als juristischer Mitarbeiter seit 01.06.2022 bis laufend nicht als Dienstnehmer der Pflichtversicherung in der Kranken-,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Verfahrensinhalt: 1. Im Betrieb der XXXX GmbH [S GmbH], wurde ab 05.08.2019 hinsichtlich des Prüfzeitraumes 01.01.2015 bis 31.03.2020 eine Sozialversicherungsprüfung gemäß §41a ASVG durchgeführt. Das Verfahren wurden nach Errichtung der Österreichischen Gesundheitskasse [ÖGK] in einem Single Point of Contact-Verfahren von der ÖGK Landesstelle Salzburg für alle Bundesländer gefüh... mehr lesen...