Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse vom 02.08.2024, GZ XXXX wurde die nunmehrige beschwerdeführende AG verpflichtet, für einen näher bezeichneten Dienstnehmer Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter – und Selbständigenvorsorgegesetz iHv € 293,18 zu entrichten. 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse vom 02.08.2024, GZ römisch 40 wurde die nunmehrige beschwerdeführende AG verpflichte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Entscheidung vom 13.09.2024, W164 2283331-1/7E, betreffend die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer, =BF) gegen den Bescheid der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt vom 02.10.2023, GZ. XXXX hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als der
Spruch: des angefochten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 24.4.2023 verpflichtete die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) die nunmehrige Beschwerdeführerin, die XXXX (im Folgenden kurz: „BF“) zur Entrichtung allgemeiner Beiträge in Höhe von 3.228,19 Euro, einer Auflösungsabgabe in Höhe von 124,00 Euro und Beiträgen zur Betrieblichen Vorsorge in Höhe 124,24 Euro; weiters wurden Verzugszinsen in Höhe von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenem Bescheid verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin als Dienstgeberin, allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge und Umlagen für die in der Beilage zum angefochtenen Bescheid angeführten Dienstnehmer für die ebenfalls in dieser Beilage angeführten Zeiträume in der Höhe von EUR 51.237,21 (Spruchpunkt 1.) sowie die aufgrund dieser Beitragsnachverrechnung vorzuschreibenden Verzugszinsen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der XXXX (im Folgenden: XXXX ) vom 16.05.2022 wurde des Beschwerdeführers die allgemeine Beitragsgrundlage für den nunmehrigen Beschwerdeführer im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Dienstnehmer XXXX für die Zeit vom 15.02.1999 bis 14.08.1999 wie folgt festgestellt: 1. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der römisch 40 (im Folgenden: römisch 40 ) vom 16.05.202... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle Niederösterreich, (kurz: ÖGK, im Folgenden: belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 22.04.2024, Zl. XXXX , festgestellt, dass Herr XXXX , VSNR XXXX , aufgrund seiner für die XXXX GmbH, FN XXXX , (im Folgenden: Beschwerdeführerin) ausgeübten Tätigkeit als mittätiger Gesellschafter im Zeitraum vom 28.06.2011 bis zum 28.02.2021 sowie vom 01.09.2021 bis laufend nicht der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, GZ: XXXX , sprach die Österreichische Gesundheitskasse, Landesstelle XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: ÖGK) gegenüber der Fa. XXXX GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) aus, dass sie gemäß § 410 Abs. 1 Z 7 iVm §§ 44Abs. 1 und 49 Abs. 1 und Abs. 2 ASVG idgF wegen der im Zuge der GPLB (Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben und Beiträge) festgestellten Melded... mehr lesen...