Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse vom 02.08.2024, GZ XXXX wurde die nunmehrige beschwerdeführende AG verpflichtet, für einen näher bezeichneten Dienstnehmer Beiträge nach dem Betrieblichen Mitarbeiter – und Selbständigenvorsorgegesetz iHv € 293,18 zu entrichten. 1. Mit Bescheid der Österreichischen Gesundheitskasse vom 02.08.2024, GZ römisch 40 wurde die nunmehrige beschwerdeführende AG verpflichte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Entscheidung vom 13.09.2024, W164 2283331-1/7E, betreffend die Beschwerde des XXXX , geb. XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer, =BF) gegen den Bescheid der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt vom 02.10.2023, GZ. XXXX hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als der
Spruch: des angefochten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem nunmehr bekämpften Bescheid vom 24.4.2023 verpflichtete die Österreichische Gesundheitskasse (im Folgenden kurz: „ÖGK“) die nunmehrige Beschwerdeführerin, die XXXX (im Folgenden kurz: „BF“) zur Entrichtung allgemeiner Beiträge in Höhe von 3.228,19 Euro, einer Auflösungsabgabe in Höhe von 124,00 Euro und Beiträgen zur Betrieblichen Vorsorge in Höhe 124,24 Euro; weiters wurden Verzugszinsen in Höhe von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit angefochtenem Bescheid verpflichtete die belangte Behörde die Beschwerdeführerin als Dienstgeberin, allgemeine Beiträge, sonstige Beiträge und Umlagen für die in der Beilage zum angefochtenen Bescheid angeführten Dienstnehmer für die ebenfalls in dieser Beilage angeführten Zeiträume in der Höhe von EUR 51.237,21 (Spruchpunkt 1.) sowie die aufgrund dieser Beitragsnachverrechnung vorzuschreibenden Verzugszinsen... mehr lesen...