Norm: ASVG §332 AASVG §332 EASVG §332 F
Rechtssatz: Der gesamte kongruente Schadenersatzanspruch geht bereits mit dem Eintritt des Versicherungsfalles auf den "ersten" Sozialversicherungsträger über und verbleibt niemals beim Geschädigten. Für den Schädiger stellt sich der Wechsel auf Seiten des Sozialversicherungsträgers wie ein Gläubigerwechsel dar. Der "zweite" Sozialversicherungsträger (hier die klagende Partei), auf den der ursprüngliche R... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358ASVG §332 CVersVG §67RAO §50 Abs1
Rechtssatz: Ist die zuständige Rechtsanwaltskammer gemäß § 50 Abs 1 RAO wegen der Tötung eines Rechtsanwaltes zur Zahlung einer Hinterbliebenenrente verpflichtet, dann wird der Schaden, den der Hinterbliebene durch die Tötung des Rechtsanwaltes erlitten hat, auf die Kammer überwälzt; die Sachschadenersatzforderung des Hinterbliebenen gegen den Schädiger geht - im Rahmen des Deckungsfonds - auf d... mehr lesen...