Norm: ABGB §1489 IIAASVG §332 E
Rechtssatz: Für den Sozialversicherungsträger, der gemäß § 332 ASVG eine Schadenersatzforderung des Verletzten (Sozialversicherten) schon im Zeitpunkt des Entstehens der Schadenersatzforderung erwirbt, beginnt die Verjährungsfrist des § 1489 ABGB erst dann zu laufen, wenn er selbst die Kenntnis von Schaden und Schädiger erlangt hat oder erlangen hätte können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASVG §332 AASVG §332 C
Rechtssatz: Die Legalzession umfasst die sich aus der Vereinbarung gemäß § 15a B-VG zwischen dem Bund und den Bundesländern über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung für die Jahre 1997 bis 2000, BGBl I/111, mit der die leistungsbezogene Krankenanstaltenfinanzierung eingeführt wurde, ergebenden, nach den tatsächlich erbrachten Leistungen berechneten Beträge. Dass durch Verordnungen - ... mehr lesen...
Norm: ASVG §332 A
Rechtssatz: Der Bund, der dem Geschädigten wegen der unfallsbedingten Verletzungen eine Berufsunfähigkeitspension zahlt, erwirbt nicht im Wege einer Legalzession die Verdienstentgangsansprüche des Verletzten. Ihm gegenüber ist daher auch nicht das Quotenvorrecht zu wahren. Anmerkung Vgl nun RS0133763 Entscheidungstexte 2 Ob 184/99v Entscheidungstext OG... mehr lesen...