Norm: ASVG §255ASVG §273AbkSozSi Österreich Deutschland Art26 Abs1AbkSozSi Österreich Deutschland Art27 Abs1
Rechtssatz: Die Feststellung der Leistung erfolgt durch den leistungszuständigen Versicherungsträger, der die für ihn maßgebenden innerstaatlichen Rechtsvorschriften anzuwenden hat. Die Bindung eines Vertragsstaates an die Feststellung eines anderen Vertragsstaates, dass Invalidität oder Berufsunfähigkeit vorliegt, ist im Abkommen nicht ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255ASVG §273AbkSozSi Österreich Deutschland BGBl 1969/382 allgVerordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates 371R1408 Wanderbeitnehmerverordnung allg
Rechtssatz: Weder in der Verordnung (EWG) Nr.1408/71 noch im Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über soziale Sicherheit vom 22.12.1966, BGBl 1969/382 in der geltenden Fassung findet sich eine
Norm: , wonach das Vorliegen von Invalidität oder Berufsunfähig... mehr lesen...
Norm: ASchG §68 Abs3 Z1ASVG §253d Abs1 Z4ASVG §270ASVG §273
Rechtssatz: Hat ein Arbeitgeber nach einer unter Strafdrohung stehenden gesetzlichen Anordnung die Tätigkeit so zu organisieren, daß die Bildschirmarbeit regelmäßig durch Pausen oder andere Tätigkeiten unterbrochen wird, kann nicht davon ausgegangen werden, daß ein Arbeitnehmer, der nach einer kontinuierlichen Bildschirmtätigkeit von fünfzig Minuten eine Pause von zehn Minuten einhalte... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 AASVG §273
Rechtssatz: Zum Invaliditätsbegriff gehören nicht nur der geistige und körperliche Zustand, sondern auch die übrigen in § 255 ASVG genannten Anspruchsvoraussetzungen wie beispielsweise die überwiegende Ausübung eines erlernten oder angelernten Berufes. Auch der Berufsschutz ist bei Gewährung einer befristeten Pension zunächst nur auf den ursprünglichen Stichtag beschränkt und wirkt nicht über den Fristablauf hinaus. D... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 AASVG §256ASVG §271 Abs3ASVG §273
Rechtssatz: Im Falle der Weitergewährung der Invaliditätspension handelt es sich um einen letztlich einheitlichen Versicherungsfall, dessen Voraussetzungen durch den für die befristete Leistung maßgeblichen Stichtag bestimmt werden, zu dem festzustellen ist, ob Invalidität noch, erstmals oder wieder gegeben ist. Ist zu diesem (ursprünglichen) Stichtag Invalidität unter allen in § 255 ASVG genann... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 AASVG §256ASVG §271 Abs3ASVG §273
Rechtssatz: Ist ein nach Ablauf der Frist, für die die befristete Invaliditätspension gewährt wurde, gestellter Weitergewährungsantrag begründet, besteht der Versicherungsfall der Invalidität praktisch durchgehend. Zum Zeitpunkt der Gewährung wurde davon ausgegangen, daß ein vorübergehender Zustand besteht, der sich bis zum Ablauf der Befristung entsprechend bessert. Um ein späteres Entziehungsv... mehr lesen...
Norm: ASVG §253d Abs1 Z4ASVG §255 Abs1 BaASVG §273
Rechtssatz: Nicht nur für den Anspruch auf eine Pensionsleistung wegen geminderter Arbeitsfähigkeit, sondern auch für die
Begründung: beziehungsweise den Erhalt des Berufsschutzes ist es erforderlich, daß der Versicherte, ausgehend von seiner körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit, vorerst in der Lage gewesen sein muß, die in Frage stehenden Tätigkeiten zu verrichten und daß durch eine na... mehr lesen...