Norm: ASVG §183 ASVG §210 ASVG § 183 heute ASVG § 183 gültig ab 01.01.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 676/1991 ASVG § 210 heute ASVG § 210 gültig ab 01.09.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2010 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 28. 7. 1954 geborene Klägerin erlitt am 21. 5. 2002 im Zuge ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit als Landwirtin einen Arbeitsunfall. Sie bezog für die Folgen dieses Arbeitsunfalls von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern für die Zeit vom 21. 5. 2003 bis einschließlich 31. 5. 2004 eine vorläufige Betriebsrente im Ausmaß von 20 vH. Da die Minderung der Erwerbsfähigkeit der Klägerin aufgrund dieses Arbeitsunfalls seit 31. 5. 2004 nur noch 15 vH beträg... mehr lesen...
Norm: ASVG §210 ASVG § 210 heute ASVG § 210 gültig ab 01.09.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2010 ASVG § 210 gültig von 01.09.2005 bis 31.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 132/2005 ASVG § 210 gültig von 01.08.2001 bis 31.08.2005... mehr lesen...
Norm: ASVG §210 ASVG § 210 heute ASVG § 210 gültig ab 01.09.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2010 ASVG § 210 gültig von 01.09.2005 bis 31.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 132/2005 ASVG § 210 gültig von 01.08.2001 bis 31.08.2005... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt insgesamt drei Arbeitsunfälle mit nachstehend beschriebenen Verletzungen: 1. Bei Schleifarbeiten an der Dachkonstruktion des firmeneigenen VW-Busses am 10. 5. 1994 durchschlug ein ca 12 mm langer Metallstift seine Schutzbrille und drang in sein linkes Auge ein und durchbohrte die Hornhaut. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt ab 20. 1. 2006 weiterhin 15 vH. Eine Veränderung ist nicht zu erwarten. 2. Am 19. 5. 1996 stieß d... mehr lesen...
Norm: ASVG §183 ASVG §210 ASVG § 183 heute ASVG § 183 gültig ab 01.01.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 676/1991 ASVG § 210 heute ASVG § 210 gültig ab 01.09.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2010 ... mehr lesen...
Norm: ASVG idF 28.ASVGNov §210
Rechtssatz:
Bei mehreren Unfällen, von denen mindestens einer ein Schülerunfall ist, kann (beziehungsweise können) der Schülerunfall (bzw die Schülerunfälle) unabhängig von der Reihenfolge der Unfälle nur dann - rentenanspruchsbegründend (mitrentenanspruchsbegründend) - in die Gesamtrentenbildung einbezogen werden, wenn der Schwellenwert einer MdE von 50 vH erreicht wird. Andernfalls kommt nur eine Rente... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 18. 5. 1979 als Schüler der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule Villach einen Schulunfall, bei dem er sich einen Riss des vorderen Kreuzbandes des linken Kniegelenkes zuzog. Als Folge dieses Unfalles liegt eine posttraumatische Kniegelenksarthrose links bei einem Zustand nach mehreren Operationen vor. Die Veränderungen am linken Kniegelenk bewirken eine Minderung der Erwerbsfähigkeit in Höhe von 25 vH. Am 16. 10. 1997 erlitt der ... mehr lesen...
Norm: ASVG §210 ASVG § 210 heute ASVG § 210 gültig ab 01.09.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2010 ASVG § 210 gültig von 01.09.2005 bis 31.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 132/2005 ASVG § 210 gültig von 01.08.2001 bis 31.08.2005... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. 2. 1949 geborene Kläger erlitt am 20. 12. 1999 als Schlosser einen Arbeitsunfall, bei dem er sich die Fingerkuppe des rechten Ringfingers abgetrennt hat. Der Kläger war bis 27. 2. 2000 im Krankenstand; ein weiterer unfallkausaler Krankenstand dauerte von 18. 4. bis 24. 5. 2000. Aus der Verletzung resultiert ein Teilverlust des rechten Ringfingers am peripheren Ende des Mittelgliedes bei noch nicht ganz abgeschlossener Narbenbildung. Durch den inkomp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger zog sich am 28. 4. 1954 bei einem Arbeitsunfall eine schwere Prellung des Beckens und der Lendenwirbelsäule zu. Wegen der Folgen dieses Unfalles bezog der Kläger zuletzt aufgrund des Bescheides der beklagten Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt vom 14. 2. 1956 eine Versehrtenrente von 30 vH der Vollrente als Dauerrente. Grundlage dieses Bescheides war ein Gutachten vom 25. 1. 1956, in welchem - zusammengefasst - von einer unfallbedingten schmerzha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger stürzte am 9. 2. 1999 in Ausübung des Dienstsportes beim Aufwärmen durch ein Circletraining vom Sprungbock und zog sich dabei eine Prellung der Lendenwirbelsäule zu. Die beklagte Partei sprach mit Bescheid vom 12. 4. 2000 aus, dass die aus Anlass des Dienstunfalles vom 9. 2. 1999 als Gesamtvergütung im Ausmaß von zuletzt 20 vH der Vollrente bis 30. 11. 1999 gewährte vorläufige Versehrtenrente nicht weitergewährt werde, weil die durch die Unfal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auch in einer Sozialrechtssache kann die im Berufungsurteil enthaltene Entscheidung über den Kostenpunkt weder - wie hier - im Rahmen der Revision noch mit Rekurs bekämpft werden (SSV-NF 7/129; 5/37 mwN ua). Deshalb war die Revision insoweit als unzulässig zurückzuweisen. Rechtliche Beurteilung Im übrigen ist die Revision nicht berechtigt. Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO lie... mehr lesen...
Norm: ASVG §210 ASVG § 210 heute ASVG § 210 gültig ab 01.09.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2010 ASVG § 210 gültig von 01.09.2005 bis 31.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 132/2005 ASVG § 210 gültig von 01.08.2001 bis 31.08.2005... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des beklagten Sozialversicherungsanstalt der Bauern vom 15.11.1977 (Bescheid 1) erkannte diese dem Kläger für die Folgen seines Arbeitsunfalles vom 19.7.1977 (AU 1) (gefühlloser Spitzgriff, Teilamputation des linken Daumens, Nagelplattendeformierung des linken Zeigefingers) ab 20.9.1977 eine (vorläufige) Versehrtenrente von 30 vH der Vollrente zu, die mit Bescheid vom 23.11.1978 (Bescheid 2) ab 1.12.1978 als Dauerrente festgestellt wurde. Mit Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 11.11.1981 einen Dienstunfall. Die beklagte Partei erbrachte für die Folgen dieses Unfalles vorerst Rentenleistungen. Mit Bescheid vom 21.1.1987 sprach sie aus, daß dem Kläger ab 21.9. 1983 eine Versehrtenrente von 20 vH der Vollrente gebühre und lehnte für die Zeit ab 1.3.1984 die Leistung einer Versehrtenrente mit der
Begründung: ab, daß die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) unter 10 vH liege. In dem über die vom Kläger gegen diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 23.3.1989 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers ab, ihm aus Anlaß des Arbeitsunfalls vom 12.10.1987 eine Versehrtenrente zu gewähren, weil eine Minderung der Erwerbsfähigkeit in rentenbegründendem Ausmaß nicht vorliege. Mit der rechtzeitigen Klage begehrte der Kläger die Gewährung einer Versehrtenrente im Ausmaß von 20 % der Vollrente ab gesetzlichem Anfallstag. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung der Klage und wendete e... mehr lesen...
Norm: ASVG §175 ASVG §210 ASVG § 175 heute ASVG § 175 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2024 ASVG § 175 gültig von 01.04.2021 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2021 ASVG § 175 gültig von 01.04.2021 bis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt am 28.Juli 1954 im Betrieb des Baumeisters C. L*** in Bludenz einen Arbeitsunfall, bei dem er sich das Brustbein und den 7. und 8. Brustwirbel brach. Mit Bescheid vom 22.August 1988 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers vom 17.Mai 1988 auf Versehrtenrente unter Berufung auf § 559 a RVO iVm § 86 Abs 4 ASVG mit der
Begründung: ab, daß eine Minderung der Erwerbsfähigkeit im rentenbegründenden Ausmaß nicht vorliege. Mit Bescheid vom... mehr lesen...
Norm: ASVG §210 B-KUVG §108 Abs5 ASVG § 210 heute ASVG § 210 gültig ab 01.09.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2010 ASVG § 210 gültig von 01.09.2005 bis 31.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 132/2005 ASVG § 210 gültig von 01.08.20... mehr lesen...
Norm: ASVG §209 ASVG §210 ASVG § 209 heute ASVG § 209 gültig ab 01.01.1977 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 704/1976 ASVG § 210 heute ASVG § 210 gültig ab 01.09.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2010 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14. Juli 1969 erlitt der Kläger bei einem Arbeitsunfall einen Verlust der dreigliedrigen Finger und eines Teiles der dritten bis fünften Mittelhandknochen an der linken Hand. Die Folgen dieses Unfalles bedingen für sich allein gesehen, eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 vH. Mit Bescheid vom 23. Juni 1971 gewährte die Beklagte dem Kläger für die Folgen dieses Unfalles eine Versehrtenrente im Ausmaß von 40 vH der Vollrente als Dauerrente. Am 2. Deze... mehr lesen...