Norm: ASVG §183ASVG §203
Rechtssatz: Hatte ein Versehrter aufgrund einer Fehleinschätzung keinen Rentenanspruch, kann ein solcher trotz Zustandsverbesserung entstehen, wenn die verbliebenen Unfallfolgen das berentungsfähige Ausmaß erreichen. Entscheidungstexte 6 Rs 1/19t Entscheidungstext OLG Graz 17.01.2019 6 Rs 1/19t European Case Law... mehr lesen...
Begründung: Am 6. September 2004 wurde der damals 53-jährige Kläger bei Ausübung seines Berufs als Zimmerer bei Schalungsarbeiten durch einen Nagel am linken Auge getroffen. Er erlitt eine perforierende Hornhautverletzung, die zu einer Erblindung des linken Auges führte. Es bestehen Narben nach Hornhautnähten, unfallbedingt ist das Auge chronische entzündet und daher sensibler gegenüber Staub, starker Hitze und extremer Kälte. Bei Arbeiten unter großer Hitze und extremer Kälte zeigt... mehr lesen...
Norm: ASVG §183 Abs1ASVG §203
Rechtssatz: Im Fall eines mittlerweile gar nicht mehr rentenbegründenden Grades der Erwerbsminderung liegt bei dem anzustellenden Vergleich der Verhältnisse zum Zeitpunkt des Gewährungsbescheides mit denen zum Zeitpunkt der Entziehung eine - jedenfalls - gemäß § 183 Abs 1 Satz 2 zweiter Fall ASVG „wesentliche“ und schon aus diesem Grund für die Entziehung der Rente maßgebliche Änderung des Sachverhalts vor. ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Der Kläger erlitt am 20.4.2008 einen Unfall. Mit Bescheid der Beklagten vom 17.7.2009 anerkannte diese den Vorfall als Arbeitsunfall, sprach aus, dass der Riss des vorderen Kreuzbandes des rechten Kniegelenkes durch den Unfall erlitten worden sei und gewährte dem Kläger ausgehend von einer 20 %-igen Minderung der Erwerbsfähigkeit eine vorläufige Versehrtenrente für die Zeit ab 4.9.2008. Im Verfahren ***** des Erstgerichts begehrte der Kläg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. Brigitte Augustin und Dr. Gabriele Griehsel (beide aus dem Kreis der Arbeitgeber) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Mag. Urszula R*****, vertreten durch Mag. Jürgen Zouplna, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall am 16. 12. 1993 verletzt. Die Beklagten haften für die beim Kläger eingetretenen Unfallfolgen. Im Vorprozess 7 Cg 192/96x des Landesgerichts Feldkirch (Parteienidentität mit dem vorliegenden Verfahren; im Folgenden „erster Vorprozess") begehrte der Kläger unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens von einem Viertel unter anderem Verdienstentgang für den Zeitraum vom 16. 12. 1993 bis einschließlich Juni 1996 sowie unter Berücksi... mehr lesen...
Begründung: Der am 3. 9. 1962 geborene Kläger verletzte sich im Jahr 1981 bei einem Motorradunfall sehr schwer. In der Folge kam es zu einer Entfernung der Patellasehne rechts, einer Versteifung des rechten Kniegelenks sowie einem neurogenen Klumpfuß rechts mit Krallenzehenbildung. Das linke Bein wurde bei diesem Motorradunfall nicht verletzt. Als der Kläger im Jahr 1987 ein Dienstverhältnis als Hausbesorger in Wiener Neustadt antrat, lag dieser Zustand bereits vor. Die Tätigkeit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat jahrelang als Profi-Schirennläufer mit guten Ergebnissen am Schiweltcup teilgenommen. Am 15. 1. 2002 stürzte er bei einer Trainingsabfahrt auf der Streif in Kitzbühel schwer. Dabei zog er sich einen Riss des linken vorderen Kreuzbands, einen Teilriss des linken äußeren Meniskus, eine hintere Kantenimpression am linken Schienbeinkopf und einen osteochondralen Abscherbruch an der linken äußeren Oberschenkelrolle zu. Mit Bescheid der beklagten Parte... mehr lesen...
Norm: ASVG §203ASVG §205ASVG §215 Abs2
Rechtssatz: Der Begriff der Erwerbsfähigkeit des § 215 Abs 2 ASVG ist so wie in § 203 ASVG zu verstehen und die dazu in ständiger Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind auf ihn anzuwenden. Entscheidungstexte 10 ObS 152/04g Entscheidungstext OGH 12.10.2004 10 ObS 152/04g 10 ObS 28/13k Entscheid... mehr lesen...
Norm: ASVG §203
Rechtssatz: Nach dem Schutzzweck des Unfallversicherungsrechts ist der Versicherte in dem Zustand geschützt, in dem er sich zum Zeitpunkt des Unfallereignisses befunden hat. Verletzungen aufgrund altersbedingter, natürlicher Abnützung können nicht als Anlageschaden angesehen werden. Entscheidungstexte 10 ObS 45/04x Entscheidungstext OGH 18.05.2004 10 ObS 45/... mehr lesen...