Norm
ASVG §183Rechtssatz
Bei erstmaliger Feststellung der Dauerrente besteht keine Bindung an vorangegangene Entscheidungen in Bezug auf Art und Ausmaß von Verletzungsfolgen aus Arbeitsunfällen
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0639:2010:RG0000066Im RIS seit
31.12.2010Zuletzt aktualisiert am
01.01.2011