Norm: ASVG §175 Abs1
Rechtssatz: Der Versicherungsschutz gegenüber einer Gefahr, die ausschließlich dem (vom Versicherungsschutz - grundsätzlich - nicht erfassten) häuslichen Bereich des Versicherten entstammt und sich bei jeder ungeschützten Tätigkeit auch hätte verwirklichen können, kann nicht allein dadurch begründet werden, dass der Versicherte im Zeitpunkt ihres Eintrittes zufälligerweise eine betriebliche Tätigkeit verrichtet hat. Entsche... mehr lesen...