1.0. Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit dem im Einspruchswege ergangenen Bescheid vom 20. Jänner 1989 sprach der Landeshauptmann von Steiermark aus, der Beschwerdeführer sei verpflichtet, wegen der ihm zur Last gelegten Meldeverstöße mit einer Beitragsnachverrechnungssumme von S 5.502,76 gemäß § 113 Abs. 1 Z. 3 ASVG in der Fassung BGBl. Nr. 111/1986 einen Beitragszuschlag in der Höhe von S 423,-- (das ist die Hö... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0284 E 27. April 1989 RS 3 Stammrechtssatz Mit der Novellierung des § 113 Abs 1 ASVG durch die 41. Novelle zum ASVG erfolgte eine gegenüber der bis dahin geltenden Reglung genauere Umschreibung der die Vorschreibung von Beitragszuschlägen rechtfertigenden Tatbestände und eine auf den jeweili... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0284 E 27. April 1989 RS 4 Stammrechtssatz Bei der Feststellung des Mehraufwandes ist zu beachten, dass der durch den Meldeverstoß verursachte Mehraufwand grundsätzlich nicht jener Verwaltungsaufwand ist, der zur Feststellung der Meldepflichtverletzung aufgewendet wurde. Beim Mehraufwand han... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch der in der Fassung der 41. Novelle zum ASVG im § 113 Abs 1 ASVG vorgesehene Beitragszuschlag ist zwar nicht als Verwaltungsstrafe, aber doch weiterhin als eine andere Sanktion für Verstöße gegen gesetzliche Pflichten zu werten. Daher kommt der Art des Meldeverstoßes und damit dem Verschulden des Meldepflichtigen - neben anderen Umständen, wie z. B. den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beitragsschuldners - bei der Ermessensausübung innerhalb der objektiven Grenzen Bedeutu... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0182 E 23. Juni 1988 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Ermittlung der objektiven Höchstgrenze des Beitragszuschlages ist die Art des Meldeverstoßes und damit das Verschulden des Meldepflichtigen an diesem Verstoß ohne Belang. European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0284 E 27. April 1989 RS 2 Stammrechtssatz Auch der in der Fassung der 41. Novelle zum ASVG im § 113 Abs 1 ASVG vorgesehene Beitragszuschlag ist zwar nicht als Verwaltungsstrafe, aber doch weiterhin als eine andere Sanktion für Verstöße gegen gesetzliche Pflichten zu werten. Daher kommt der ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/04 Sonstiges Prozessrecht40/01 Verwaltungsverfahren40/02 Sonstiges Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;ASVG §113 Abs2;ASVG §33 Abs1;AVG §33 Abs2;AVG §33 Abs3;FristHG 1961 idF 1963/189;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/08/0099 E 23. Mai 1985 VwSlg 11776 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Anmeldung des Versicherten erfo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;AVG §33 Abs3;
Rechtssatz: Die Anmeldung des Versicherten erfolgt iSd § 113 Abs 1 ASVG verspätet, wenn sie nach Ablauf der Meldefrist nach § 33 Abs 1 ASVG bzw. nach der Kassensatzung beim Versicherungsträger einlangt. § 33 Abs 3 AVG 1950, wonach der Postenlauf in (verfahrensrechtliche) Fristen nicht einzur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;ASVG §113 Abs2;AVG §33 Abs1;AVG §33 Abs3;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Rechtzeitigkeit einer Beitragsnachweisung ist der Zeitpunkt der Postaufgabe unmaßgeblich; es kommt auf das Einlangen beim Sozialversicherungsträger an. Die Schuldverantwortlichkeit des Meldepflichtigen liegt darin, dass das Schriftstück nich... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;VwRallg;
Rechtssatz: Bei der Ermittlung der objektiven Höchstgrenze des Beitragszuschlages kommt der Art des Meldeverstoßes und damit dem Verschulden des Meldepflichtigen an diesem Verstoß nur - neben anderen Umständen, wie zB den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beitragsschuldners - bei der Ermess... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Feststellung des Mehraufwandes ist zu beachten, dass der durch den Meldeverstoß verursachte Mehraufwand grundsätzlich nicht jener Verwaltungsaufwand ist, der zur Feststellung der Meldepflichtverletzung aufgewendet wurde. Beim Mehraufwand handelt es sich vielmehr um jenen Aufwand, der nicht aufgelaufen wäre, wenn keine Meldeverstöße festgestellt worden wären, d. i. beispielsweise etwa der Verwaltungsaufwand, der dem Versicherungsträger für die Neufeststellung und Vorschr... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der Novellierung des § 113 Abs 1 ASVG durch die 41. Novelle zum ASVG erfolgte eine gegenüber der bis dahin geltenden Reglung genauere Umschreibung der die Vorschreibung von Beitragszuschlägen rechtfertigenden Tatbestände und eine auf den jeweiligen Tatbestand abgestimmte Festsetzung der Obergrenze sowie einer Untergrenze in Form der Höhe der Verzugszinsen, die ohne Vorschreibung des Beitragzuschlages auf Grund des § 59 Abs 1 ASVG für die nachzuzahlenden Beiträge zu entricht... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0182 E 23. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Ist mit dem festgestellten Meldeverstoß auch eine Beitragsnachentrichtung verbunden, so darf der Beitragszuschlag einerseits weder den durch den Meldeverstoß verursachten Verwaltungsmehraufwand zuzüglich der Verzugszinsen infolge der verspäteten Beit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;ASVG §49;AVG §60; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/08/0083 E 28. März 1985 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Festsetzung der Zuschlagshöhe nach § 113 Abs 1 zweiter Satz ASVG hat sich die Behörde mit den dort genannten Tatbestandselementen auseinander zu setzen, also mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beitragssch... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0112 E 17. März 1988 VwSlg 12674 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz § 113 Abs 1 ASVG idF der 41. Nov. BGBl Nr 111/1986 ist auch auf Fälle anwendbar, in denen die in dieser Bestimmung umschriebenen Meldeverstöße vorliegen, aber keine Beiträge nachzuzahlen sind. Die Novellierung hatte, wie die Erläu... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0182 E 23. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Ist mit dem festgestellten Meldeverstoß auch eine Beitragsnachentrichtung verbunden, so darf der Beitragszuschlag einerseits weder den durch den Meldeverstoß verursachten Verwaltungsmehraufwand zuzüglich der Verzugszinsen infolge der verspäteten Beit... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Ermittlung der objektiven Höchstgrenze des Beitragszuschlages ist die Art des Meldeverstoßes und damit das Verschulden des Meldepflichtigen an diesem Verstoß ohne Belang. Im RIS seit 29.03.2006 mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0182 E 23. Juni 1988 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Ermittlung der objektiven Höchstgrenze des Beitragszuschlages ist die Art des Meldeverstoßes und damit das Verschulden des Meldepflichtigen an diesem Verstoß ohne Belang. European Case Law Identifie... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist mit dem festgestellten Meldeverstoß auch eine Beitragsnachentrichtung verbunden, so darf der Beitragszuschlag einerseits weder den durch den Meldeverstoß verursachten Verwaltungsmehraufwand zuzüglich der Verzugszinsen infolge der verspäteten Beitragsentrichtung noch das Doppelte der näher umschriebenen Beiträge bzw. Differenzen zwischen Beiträgen übersteigen und andererseits die Verzugszinsen nicht unterschreiten. Im RIS seit 29.03.2006 mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;MRK Art5;MRK Art6;
Rechtssatz: Bezüglich der verfassungsrechtlichen Bedenken der Bf ist ihr zunächst darin zuzustimmen, daß der im § 113 Abs 1 ASVG, idF vor und nach der 41ten Novelle zu diesem Gesetz, vorgesehene Beitragszuschlag zwar nicht als eine Verwaltungsstrafe, aber doch als eine andere Sanktion für Ver... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0757/57 E 1. Oktober 1958 VwSlg 4760 A/1958 RS 2 Stammrechtssatz Die Auferlegung eines Beitragszuschlages nach § 113 Abs 1 ASVG ist nicht als Verwaltungsstrafe zu werten (Hinweis E BGH 2.5.1935, A 811/34, VwSlg 439 A/1935). European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/08/0093 E 10. Jänner 1985 VwSlg 11634 A/1985 RS 4 Stammrechtssatz Die Beitragszuschläge nach § 113 Abs 1 ASVG stellen keine Strafen, sondern eine pauschalierte Abgeltung des durch die Säumigkeit des Beitragspflichtigen verursachten Verwaltungsaufwandes und des Zinsenentganges infolge der verspäteten Beitrag... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;ASVG §49 Abs1;ASVG §49 Abs2;
Rechtssatz: Die schon vor der Entstehung des Anspruches erfolgte Auszahlung des Entgelts gemäß § 49 Abs 1 und Abs 2 ASVG hebt die diesbezügliche Meldepflicht nicht auf. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1986080169.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0112 E 17. März 1988 VwSlg 12674 A/1988 RS 1 Stammrechtssatz § 113 Abs 1 ASVG idF der 41. Nov. BGBl Nr 111/1986 ist auch auf Fälle anwendbar, in denen die in dieser Bestimmung umschriebenen Meldeverstöße vorliegen, aber keine Beiträge nachzuzahlen sind. Die Novellierung hatte, wie die Erläu... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;
Rechtssatz: Wurde der erstinstanzliche Bescheid nicht wegen qualitativer Mängel, sondern wegen quantitativer Mängel der Beitragsprüfung (nur Stichproben) aufgehoben, so legte die Beh nach Durchführung einer zweiten Beitragsprüfung durch die erste Instanz bei der Beurteilung der Frage, welcher Mehraufwand an Verwaltungekosten durch die Meldeve... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;
Rechtssatz: Nach der neuen Rechtslage ist nicht der Zeitpunkt der Bescheiderlassung für die Qualifizierung des Beitragszuschlages als Masse- oder Konkursforderung maßgeblich (Hinweis auf E 20.6.1987, 85/08/0092). Dass die Verpflichtung zur Zahlung des Beitragszuschlages erst durch den Bescheid begründet wird, stellt mangels einer... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;
Rechtssatz: Bei einem sehr schwerem Verschulden des Meldepflichtigen im Meldeverstoß, auf Grund dessen Beiträge nachzuzahlen sind, darf auch bei sehr schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen der Beitragszuschlag nicht bloß mit den Verzugszinsen festgesetzt werden, wenn ein Verwaltungsmehraufwand entstanden ist. ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1;ASVG §410 Abs1 Z5;ASVG §64 Abs2;KO §46 Abs1 Z1 idF vor 1982/370;KO §54 Abs1 idF vor 1982/370; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/08/0088 E 27. Jänner 1983 RS 1 Stammrechtssatz Die (gem § 410 Abs 1 Z 5 ASVG durch Bescheid vorzuschreibenden und nicht mittels Rückstandsausweises geltend zu machenden) Beitragszuschläge nach § ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0141 E 5. November 1987 RS 1 Stammrechtssatz Ausführungen zur Frage des nur für die Höhe des Beitragszuschlages beachtlichen verschuldenden Dienstgebers an Meldeverstößen, wenn er sich zur Weitergabe der Arbeit an Heimarbeiter einer Mittelsperson bedient. (Hinweis auf E 26.3.1987, 86/08/0223... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §113 Abs1 idF 1986/111;
Rechtssatz: Auch nach § 113 Abs 1 ASVG idF der 41. Novelle, BGBl Nr. 111/1986, steht die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Meldepflichtigen der Festsetzung eines Beitragszuschlages nicht entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987080145.X01 I... mehr lesen...