Begründung: Am 30.6.1989 zeigte die Erstantragstellerin zu Kt 1052/89-1, dort als Beil./A, Händlerverträge an und legte als Beil./B eine Liste aller M*****-Händler vor. Aus dem Händlervertrag sind im Zusammenhang mit den zu erörternden Fragen folgende Bestimmungen hervorzuheben: Gemäß P 2.5 ist der Händler nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Importeurs nebst den zu P 2.4 genannten standortgebundenen Betriebsstätten weitere Betriebsstätten innerhal... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §13 Abs2 KartG 1988 § 13 gültig von 01.11.1993 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 13 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.1993
Rechtssatz:
Eine Vertriebsbindung nach § 13 Abs 2 KartG ist dann als Kartell zu beurteilen, wenn sie einen oder mehrer... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §10 Abs1 KartG 1988 §13 Abs2 KartG 1988 § 10 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 13 gültig von 01.11.1993 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 13 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.1993 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §13 Abs2 KartG 1988 § 13 gültig von 01.11.1993 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 13 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.1993
Rechtssatz:
Daß Händlerverträge als vertikale Vertriebsbindungen zwischen Angehörigen verschiedener Wirtschaftsstufen ... mehr lesen...
Begründung: Die Rekurswerberin hat mit Schriftsatz vom 30.6.1989 (Kt 1051/89) "vorsichtshalber" angezeigt, daß sie mit den in den beiliegenden Listen "Autorisierte Apple-Fachhändler" und "Apple-Partner" angeführten Unternehmen zum Stichtag 27.6.1989 in folgenden Vertragsbeziehungen steht: a) Mit allen diesen Unternehmen besteht ein Händlervertrag für Apple-Vertragshändler laut Beilage C; b) mit den auf der Liste "Autorisierte Apple-Fachhändler" aufscheinenden Unternehmen w... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §13 Abs2 KartG 1988 §20 Abs1 KartG 1988 § 13 gültig von 01.11.1993 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 13 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.1993 KartG 1988 § 20 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 693/1993 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §13 Abs2 KartG 1988 §20 Abs1 KartG 1988 § 13 gültig von 01.11.1993 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005 KartG 1988 § 13 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.1993 KartG 1988 § 20 gültig von 01.01.1989 bis 31.10.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 693/1993 ... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §7 Abs1KartG 1972 §12 Abs1 Z3KartG 1972 §13 Abs2
Rechtssatz:
Bei vertikaler Preisbindung durch Kartell bedarf zumindest jede Preiserhöhung der rechtskräftigen Eintragung in das Kartellregister. Es genügt daher nicht, neben dem Vertragsmuster eine weitere Liste vorzulegen, die die gebundenen Waren und Preise enthält, ohne daß diese weitere Liste durch eine im Vertragsmuster selbst enthaltene Bestimmung zu ihrem integri... mehr lesen...
Norm: KartG 1959 §3KartG 1959 §13 Abs2KartG 1959 §20KartG 1959 §25
Rechtssatz:
Der Beitritt von neuen Mitgliedern zu einem Kartell ist keine Änderung des Kartellvertrages. Die Kartellkommission hat die Meldung eines solchen Beitrittes nur zur Kenntnis zu nehmen, ohne berechtigt zu sein, sie auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Diese Zurkenntnisnahme ist kein anfechtbarer Beschluß.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...