RS OGH 1993/3/29 Okt2/93

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Veröffentlicht am 29.03.1993
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Rechtssatz

Daß Händlerverträge als vertikale Vertriebsbindungen zwischen Angehörigen verschiedener Wirtschaftsstufen Kartelle sein können, ergibt sich aus § 13 Abs 2 KartG sowie aus anderen Bestimmungen (zB § 62 Z 1 KartG) eindeutig.Daß Händlerverträge als vertikale Vertriebsbindungen zwischen Angehörigen verschiedener Wirtschaftsstufen Kartelle sein können, ergibt sich aus Paragraph 13, Absatz 2, KartG sowie aus anderen Bestimmungen (zB Paragraph 62, Ziffer eins, KartG) eindeutig.

Entscheidungstexte

  • RS0063469">Okt 2/93
    Entscheidungstext OGH 29.03.1993 Okt 2/93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0063469

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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