Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Adresse *****, mit welchen Anteilen Wohnungseigentum an dem auf Stiege 1 gelegenen Geschäftslokal untrennbar verbunden ist. Die Beklagte ist die von der Wohnungseigentümergemeinschaft der Liegenschaft betraute Hausverwalterin. Das Geschäftslokal der klagenden Partei weist eine Fassade in Form einer Glas - Stahlkonstruktion auf. Schon beim Rechtsvorgänger der klagenden Part... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 25. 4. 1996/8. 5. 1996 erwarb die Antragsgegnerin von der I***** GmbH vier Eigentumswohnungen im Haus*****, darunter auch die verfahrensgegenständliche Wohnung top Nr 6 (auch top Nr 6/7). Das Miteigentum und "Wohnungseigentum" der Antragsgegnerin wurde bücherlich einverleibt. Zu einem nicht feststehenden Zeitpunkt schloss die Antragsgegnerin mit dem Antragsteller einen Mietvertrag über diese Wohnung im Haus***** zu einem monatlichen Nettohauptmi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar den Revisionsrekurs gegen seine den erstinstanzlichen Sachbeschluss bestätigende Entscheidung für zulässig erklärt, doch liegen die in § 528 Abs 1 ZPO (iVm § 26 Abs 2 WEG und § 37 Abs 3 Z 16 MRG) normierten Voraussetzungen für die Anrufung des Obersten Gerichtshofes nicht vor. Dass eine dem WEG (hier dem § 1 Abs 3 WEG 1948) widersprechende
Begründung: von Wohnungseigentum an einer Hausbesorgerw... mehr lesen...
Norm: WEG idF WRN 1999 §23 Abs4WEG §26
Rechtssatz:
§ 23 Abs 4 WEG enthält zwei Anordnungen, die beide an die grundbücherliche Anmerkung der Zusage über die Einräumung des Wohnungseigentums geknüpft sind. Zum einen sind unter dieser Voraussetzung für die Verwaltung der Liegenschaft die §§ 13a bis 20 und 26 WEG anzuwenden. Zum anderen kommen jenen Wohnungseigentumsbewerbern, die bereits schlichtes Miteigentum erworben haben, die in de... mehr lesen...
Norm: WEG §13WEG idF WRN 1999 §23 Abs4WEG idF 3.WÄG §26
Rechtssatz:
Auch Wohnungseigentumsbewerbern, für die eine Zusage über die Einräumung des Wohnungseigentums grundbücherlich angemerkt ist und die noch nicht schlichtes Miteigentum erworben haben, steht der außerstreitige Rechtsweg nach § 26 WEG offen, soweit es um Verwaltungsangelegenheiten der Liegenschaft geht. Ausgeschlossen sind Angelegenheiten nach § 13 WEG, weil diese nicht... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG ***** mit der Grundstücksadresse***** in*****. Hinsichtlich verschiedener Wohnungen wurde für verschiedene Personen die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts im Grundbuch angemerkt. Zugunsten des Antragstellers besteht eine solche Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum im Sinn des § 24a Abs 2 WEG hinsichtlich der Wohnung top Nr 7. Der Antragsteller hat die W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Erstbeklagte sind Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses* in*, wobei für den Erstbeklagten Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 6a, für die Klägerin Wohnungeigentum an der unmittelbar darüber liegenden Wohnung top Nr 7 eingeräumt ist. Nachdem der Erstbeklagte im Jahr 1996 seine Wohnung erworben hatte, ließ er im Zuge einer baubehördlich genehmigten Generalsanierung der Wohnung durch die Zweitbeklagte eine im Jahr 1954 errichtete Zwischenwa... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Partei war und ist zu unterschiedlichen Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ 940 GB 1006 *****, wobei an diesen Anteilen nur teilweise auch Wohnungseigentum verbunden ist. Über ihr Vermögen wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 9. 1. 2000 zu 3 S 42/00x das nach wie vor aufrechte Konkursverfahren eröffnet. Zum Masseverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Peter Sch***** bestellt (auf den daher - Punkt 1. des Spruches - gemäß § 235 Abs 5 ZPO... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem beim Erstgericht am 26. 8. 1999 überreichten Sachantrag strebt die Antragstellerin im außerstreitigen Wohnrechtsverfahren nach § 26 Abs 1 Z 2 WEG die Beseitigung einer von der Antragsgegnerin angeblich eigenmächtig und bauordnungswidrig an der Fassade des Hauses *****, angebrachten Parabolspiegelantennte an. Das Erstgericht gab diesem Begehren statt; aus Anlass eines Rekurses der Antragsgegnerin gegen diesen Sachbeschluss hob jedoch das Rekursgericht das... mehr lesen...
Begründung: Zur Vorgeschichte wird auf den im ersten Rechtsgang gefassten Beschluss 5 Ob 2346/96p = WoBl 1997, 283/122 (Call) = MietSlg 49.490 verwiesen (vgl auch 5 Ob 152/98h = immolex 1999, 25). Im zweiten Rechtsgang wies das Erstgericht den Sachantrag teils zurück, teils ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsteller Folge, hob den erstgerichtlichen Sachbeschluss auf und verwies die Rechtssache zur Ergänzung des Verfahrens und neuerlichen Entscheidung an das Ers... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger und die Beklagten sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft V*****gasse ***** in ***** W*****. Die Beklagten sind zu insgesamt 236/2676tel Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft, womit Wohnungseigentum an den Wohnungen top Nr 6 und 7 verbunden ist. Obwohl es sich bei der Wohnung top Nr 6 um eine Substandardwohnung handelt, wurde entgegen der Bestimmung des § 1 Abs 3 WEG daran im Jahr 1995 Wohnungseigentum verbüchert. Obwohl es sich bei der Wo... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte als Hausverwalter von den beklagten Wohnungseigentümern S 84.529,23 samt Anhang als Ersatz für von ihm vorgelegte Betriebskosten. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers teilweise Folge, verurteilte die Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 54.927,02 samt Anhang, wies das Mehrbegehren ab und sprach aus, daß die ordentliche Revision zulässig sei, weil den Fragen der Aktivlegitim... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1 ABGB §838a JN §1 BIa WEG 1975 §26 WEG 2002 §52 Abs1 AußStrG Art. 18 § 1 heute AußStrG Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 ABGB § 838a heute ABGB § 838a gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Mit den Miteigentumsanteilen ist das Wohnungseigentum an den Wohnungen W 19 bzw 20 verbunden. Sie brachten vor, sie seien davon verständigt worden, daß die Miterrichterversammlung am 27.2.1997 folgende Beschlüsse gefaßt habe: "1.) a) Der Abrechnung der Miterrichter- gemeinschaft wird das Gutachten Ing.Helmut K***** vom 15.11.1996 zugrundegelegt. Die Kostenaufteilung erfolgt nach Anteil... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte den Zuspruch von S 146.624 sA und brachte vor, er sei aufgrund eines Vorvertrages mit dem Wohnungseigentumsorganisator Wohnungseigentums- bewerber für die Räumlichkeit in P*****, top Nr 5. Die Wohnung sei ihm im November 1992 zur Nutzung übergeben worden. Die Beklagten hätten vom selben Wohnungseigentumsorganisator Liegenschaftsanteile zwecks Ausbaues des Dachgeschoßes gekauft. Sie hätten einen Architekten beauftragt und bevollmächtigt, die Bau... mehr lesen...
Norm: ABGB §834 A ABGB §835 A ABGB §835 D WEG 1975 §13c WEG 1975 §26 ABGB § 834 heute ABGB § 834 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 835 heute ABGB § 835 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.) Punkt III. des angefochtenen Beschlusses betrifft einen vom Erstgericht noch nicht erledigten Sachantrag der Antragstellerin, nämlich das Begehren, dem Erstantragsgegner gemäß § 17 Abs 1 Z 1 WEG iVm § 26 Abs 1 Z 5 WEG aufzutragen, für die Jahre 1994 und 1995 ordentliche Abrechnungen zu legen. Da es insoweit an einer anfechtbaren Entscheidung fehlt und lediglich die Benennung der erstinstanzlichen Entscheidung als Teilbeschluß unterblieben ist, wurde der R... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist seit 1978 Hauptmieter einer Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten, an denen im Laufe der Zeit Wohnungseigentum begründet wurde. Auch an der vermieteten Wohnung des Beklagten wurde Wohnungseigentum begründet. Die Erstklägerin ist Wohnungseigentümerin. Beide Klägerinnen sind neben anderen Personen Miteigentümer der Liegenschaft sowie Wohnungseigentümer hinsichtlich mehrerer Wohnungen (Beil A). Die Kläger kündigten am 4.9.1995 die Wohnung ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller und Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 600 Grundbuch ***** mit den Häusern Graz, *****. Mit den Miteigentumsanteilen ist jeweils Wohnungseigentum verbunden. Wohnungseigentumsorganisator war die "S*****gesellschaft mbH" in G*****. Mit ihrem Antrag vom 27. Mai 1993 begehrten die Antragsteller zunächst nur gegenüber dem Erstantragsgegner, in der Folge auch gegenüber den 2.) bis 8.) Antragsgegnern, deren Zustimmung zur Klagsführung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1.8.1981 Hauptmieterin der im vierten Stock des Hauses ***** in *****, gelegenen Wohnung top 21. Diese Wohnung steht im Wohnungseigentum des Beklagten, wobei offensichtlich unstrittig ist, daß die
Begründung: des Wohnungseigentums schon vor dem Mietvertragsabschluß erfolgt war (der Beilage A zufolge im Jahr 1971). Das Haus ist auf Grund einer nach dem 8.5.1945 erteilten Baubewilligung neu errichtet worden. Es verfügt über einen 1969 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Rekursgerichtes, wonach dem schlichten Miteigentümer, der nicht über die Mehrheit der Anteile verfügt und auch nicht auf einen sein Begehren stützenden Mehrheitsbeschluß verweisen kann, die Antragslegitimation für die Durchsetzung eines Dachbodenausbaus im außerstreitigen Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 2 oder Z 3 WEG fehlt, entspricht der Judikatur des Obersten Die Entscheidung des Rekursgerichtes... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z22WEG §17 Abs5WEG §26 MRG § 37 heute MRG § 37 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 37 gültig von 01.08.2018 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2018 MRG § 37 gültig von 01.04.20... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1 ABGB §836 AWEG §14 Abs1 Z4WEG §15WEG §17 Abs5WEG §26WEG §26 Abs2 Z2 WEG 2002 §19 WEG 2002 §23 WEG 2002 §28 WEG 2002 §28 Abs1 Z5 WEG 2002 §30 Abs1 Z6 ABGB § 833 heute ABGB § 833 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 836 heute ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit der aus 16 Wohn- einheiten bestehenden Wohnungseigentumsanlage "E***** Wohnpark III". Die Antragsgegner verfügen über die Mehrheit der Miteigentumsanteile. Die Antragsteller haben bei Gericht die Bestellung eines vorläufigen Verwalters beantragt. Sie begründen dieses Begehren damit, daß der bisherige Verwalter seine Funktion zurückgelegt und die Wohnungseigentumsgemeinsc... mehr lesen...
Begründung: Den Klägern wird mit einem in der faktischen Verfügungsmacht der beklagten Pächterin einer Kfz-Werkstätte stehenden Schranken die Zufahrt zu einem großen Innenhof (auch Werkstättenhof), der von der beklagten Partei als Parkplatz benützt wird, zumindestens seit 1984 verwehrt. Die Gattin des Geschäftsführers der beklagten Partei ist Mit-und Wohnungseigentümerin und Verpächterin der Werkstättenräumlichkeiten samt Werkstättenhof, die 38 Kläger sind Wohnungseigentümer im hi... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin einer Wohnung in dem der Antragsgegnerin (einer gemeinnützigen Bauvereinigung) gehörigen Haus *****. Sie hat der Antragsgegnerin am 27.10.1992 anläßlich des Abschlusses des Miet- bzw Nutzungsvertrages eine ihr vorgeschriebene pauschale Bearbeitungsgebühr in der Höhe von S 1.967,- gezahlt und fordert nunmehr - gestützt auf § 22 Abs 1 Z 13 WGG iVm § 27 Abs 1 Z 1 MRG - diesen Geldbetrag zurück. Da der Abschluß eines Mietvertrages zu d... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens (der Antragsteller als Masseverwalter stellvertretend für die gemeinschuldnerische S***** Eigentumswohnung GmbH) sind laut Grundbuchsstand Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit den Häusern E***** 32, 85, 110, 111, 112, 113, 114, 115, 116 und 117. Die Gemeinschuldnerin ist als Eigentümerin der Mindestanteile 6, 49, 50 und 51, 52 (je 80/18000) ausgewiesen, mit denen Wohnungseigentum an den Garagen 1, 2, 3, 7 und 16 v... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG J***** mit dem Haus S*****gasse 36 in G*****. Zugunsten der Klägerin ist Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 9 (verbunden mit dem Mindestanteil 132/1225) und Ehegattenwohnungseigentum an der Wohnung Nr. 10 (verbunden mit dem Mindestanteil 113/2450) verbüchert. Das im Dachgeschoß des Hauses liegende Wohnungseigentumsobjekt top 9 mit einer Nutzfläche von 121,08 m2 ist nur teilweise ausgeb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie bereits das Rekursgericht erkannte, handelt es sich bei der Entscheidung des Erstgerichtes, mit dem das auf eine Benützungsregelung abzielende Begehren des Antragstellers mangels Verfügbarkeit des betroffenen Liegenschaftsanteils abgewiesen wurde, um einen Sachbeschluß (vgl MietSlg 42/32 ua). Über die Unschlüssigkeit eines Sachantrages ist nämlich gemäß § 26 Abs 2 WEG iVm § 37 Abs 3 Z 15 MRG durch eine Entsche... mehr lesen...
Begründung: 1.) Auch wenn die Anzahl der zu entfernenden Sträucher nicht stimmen sollte (tatsächlich gehen die Feststellungen der Vorinstanzen dahin, daß die Beklagte fünf Sträucher entlang ihrer Terrasse und fünf weitere quer dazu pflanzte, S 8 des Ersturteils ON 37), läßt das Urteil des Berufungsgerichtes doch keine Zweifel daran offen, daß die Beklagte im markierten Bereich (Beilage C) alle Sträucher zu entfernen hat. Von einer mangelnden Bestimmtheit des Leistungsbegehrens... mehr lesen...