Norm: WEG idF WRN 1999 §23 Abs4WEG §26
Rechtssatz: § 23 Abs 4 WEG enthält zwei Anordnungen, die beide an die grundbücherliche Anmerkung der Zusage über die Einräumung des Wohnungseigentums geknüpft sind. Zum einen sind unter dieser Voraussetzung für die Verwaltung der Liegenschaft die §§ 13a bis 20 und 26 WEG anzuwenden. Zum anderen kommen jenen Wohnungseigentumsbewerbern, die bereits schlichtes Miteigentum erworben haben, die in den §§ 13 bis... mehr lesen...
Norm: WEG §13WEG idF WRN 1999 §23 Abs4WEG idF 3.WÄG §26
Rechtssatz: Auch Wohnungseigentumsbewerbern, für die eine Zusage über die Einräumung des Wohnungseigentums grundbücherlich angemerkt ist und die noch nicht schlichtes Miteigentum erworben haben, steht der außerstreitige Rechtsweg nach § 26 WEG offen, soweit es um Verwaltungsangelegenheiten der Liegenschaft geht. Ausgeschlossen sind Angelegenheiten nach § 13 WEG, weil diese nicht die Liegen... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1ABGB §838aJN §1 BIaWEG 1975 §26WEG 2002 §52 Abs1
Rechtssatz: Der allgemeine Grundsatz, dass Rechtssachen, die nicht ausdrücklich oder doch wenigstens unzweifelhaft schlüssig ins Außerstreitverfahren verwiesen sind, auf den streitigen Rechtsweg gehören, wird durch § 26 WEG nicht berührt. Der streitige Rechtsweg ist daher nur in den Angelegenheiten ausgeschlossen, die in § 26 Abs 1 WEG aufgezählt sind. Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §834 AABGB §835 AABGB §835 DWEG 1975 §13cWEG 1975 §26
Rechtssatz: Die Mitwirkung des Außerstreitrichters bei Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern einer dinglichen Rechtsgemeinschaft ist - sieht man von der Wohnungseigentumsgemeinschaft ab - nur dann vorgesehen, wenn sich gleiche Stimmen gegenüberstehen oder wenn bei wichtigen Veränderungen Stimmeneinheit nicht zu erzielen ist und die übrigen nach den §§ 834, 835 ABGB möglichen A... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1ABGB §836 AWEG §14 Abs1 Z4WEG §15WEG §17 Abs5WEG §26WEG §26 Abs2 Z2WEG 2002 §19WEG 2002 §23WEG 2002 §28WEG 2002 §28 Abs1 Z5WEG 2002 §30 Abs1 Z6
Rechtssatz: Die Bestellung eines vorläufigen Verwalters beendet die in § 833 ABGB als Normalfall vorgesehene oder von der Mehrheit der Miteigentümer sogar ausdrücklich beschlossene Selbstverwaltung und nimmt auch gleich die ansonsten der Mehrheit der Miteigentümer und Wohnungseigentüme... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs3 Z22WEG §17 Abs5WEG §26
Rechtssatz: Einstweilige Verfügungen nach der Exekutionsordnung zur Sicherung eines im Verfahren nach § 26 WEG zu verfolgenden Anspruchs sind - anders als gemäß § 37 Abs 3 Z 22 MRG im außerstreitigen Verfahren Mietrechtsangelegenheiten - nicht vorgesehen; bei der vorläufigen Verwalterbestellung ist "sofort" über die Person des Verwalters zu entscheiden ist. Eine Möglichkeit zur Einschränkung des Parte... mehr lesen...
Norm: MRG §37WEG §26
Rechtssatz: Eine von der zweiten Instanz verneinte Nichtigkeit kann auch in den besonderen außerstreitigen Verfahren nach § 26 WEG und § 37 MRG nicht mehr als Revisionsgrund geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 5 Ob 41/93 Entscheidungstext OGH 25.05.1993 5 Ob 41/93 5 Ob 95/95 Entscheidungstext O... mehr lesen...