Norm: WEG 2002 §23 WEG 2002 § 23 heute WEG 2002 § 23 gültig ab 01.07.2002
Rechtssatz: Ein Verwalter einer Liegenschaft, der vom Gericht zum vorläufigen Verwalter gemäß § 23 WEG bestellt wurde und in dieser Funktion für die Eigentümergemeinschaft tätig war kann – jedenfalls bei – wie hier –... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden, den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Johann F*****, 2. Rosa F*****, beide in *****, beide vertreten durch Wasserbauer-Possnig-Maurer, Rechtsanwaltsgemeinschaft in Weiz, gegen die beklagten Parteien 1. Siegfried G*****, 2. Ger... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind zu jeweils 58/1286 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft mit darauf errichtetem Zinshaus in 1030 Wien. Zu Gunsten des Klägers (B-LNR 27) ist ob dieser Liegenschaft bei den Miteigentumsanteilen B-LNR 11, 25 und 27 im Rang TZ 12570/98 die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG 1975 an W 15 angemerkt. Die Wohnung Top 15 wurde dem Kläger zu einem nicht näher festgestellten Zeitpunkt nach Abschluss des Kaufvertrags vom 23.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** Maklergesellschaft mbH, *****, vertreten durch Mag. Georg Rupprecht, Rechtsanwalt in Baden, gegen die beklagte Partei Monika G*****, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG in Baden, wegen Fe... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1WEG 2002 §18 Abs2WEG 2002 idF WRN 2006 §18 Abs3WEG 2002 §19WEG 2002 §20WEG 2002 §23WEG 2002 §28WEG 2002 §28 Abs1 Z5WEG 2002 §30 Abs1 Z6
Rechtssatz: Das Konzept des Vertretungsrechts des § 18 Abs 2 WEG 2002 beziehungsweise § 18 Abs 3 WEG 2002 idF WRN 2006 ist im Grunde zwar als abschließende Regelung zu verstehen. Die Möglichkeit einer Beauftragung (Bevollmächtigung) eines Dritten beziehungsweise eines Wohnungseigentümers durch... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §23WEG 2002 §24 Abs6WEG 2002 §52 Abs1 Z4WEG 2002 §52 Abs1 Z8
Rechtssatz: Während eines Beschlussanfechtungsverfahrens im Hinblick auf die ordentliche Kündigung eines Verwalters kann kein vorläufiger Verwalter gemäß § 23 WEG 2002 bestellt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 69/04i Entscheidungstext OGH 28.09.2004 5 Ob 69/04i 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs5WEG 2002 §23ZPO §6 Abs1ZPO §6 Abs2
Rechtssatz: Ist ein gerichtliches Verfahren bereits in Gang gesetzt worden, um den Mangel der gesetzlichen Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Bestellung eines vorläufigen Verwalters nach § 17 Abs 5 WEG 1975 zu beheben, besteht die nach § 6 ZPO gebotene Maßnahme des Gerichts zur Beseitigung des Prozesshindernisses (Mangel der gesetzlichen Vertretung) darin, die Bestel... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §17 Abs5 Satz2WEG 2002 §23 Satz2
Rechtssatz: Der im Grundbuch erstgenannte Miteigentümer und Wohnungseigentümer ist zur Empfangnahme eines Gerichtsbriefs, nicht aber zu sonstigen Vertretungshandlungen bevollmächtigt. Entscheidungstexte 5 Ob 282/03m Entscheidungstext OGH 13.01.2004 5 Ob 282/03m 5 Ob 259/04f Entsche... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23
Rechtssatz: Ob die vereinbarten Bedingungen für die Einräumung des Wohnungseigentums bereits eingetreten sind oder nicht, ist nur für das Rechtsverhältnis zwischen Wohnungseigentumsbewerber und Wohnungseigentumsorganisator relevant. Entscheidungstexte 5 Ob 56/03a Entscheidungstext OGH 29.04.2003 5 Ob 56/03a Euro... mehr lesen...