Norm: WEG 1975 §3 Abs2 Z2WEG 1975 §23WEG 1975 §24a Abs2
Rechtssatz: Eine Einräumung von Wohnungseigentum kann sich nur auf solche selbstständigen Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten beziehen, an denen Wohnungseigentum noch nicht begründet ist. Erwirbt jemand (vor oder nach Durchführung einer Änderung im Sinne des § 3 Abs 2 Z 2 WEG) ein Objekt, an dem Wohnungseigentum bereits begründet ist, kommt eine Anmerkung der "Einräumun... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13WEG 1975 §13aWEG 1975 §14WEG 1975 §23
Rechtssatz: Das Verhältnis zwischen Wohnungseigentumsorganisator und Wohnungseigentumswerber ist grundsätzlich obligatorischer Natur (vergleiche MietSlg 42/8). Zwischen den einzelnen Wohnungseigentumsbewerbern bestehen im Gründungsstadium noch keine gesetzlichen Rechtsbeziehungen (MietSlg 42.455), sodaß vor der
Begründung: von Wohnungseigentum auch die Bestimmungen über die Verwaltung (§§ 1... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23WEG 1975 §24
Rechtssatz: Im Gründungsstadium hat unabhängig davon, ob die bemängelten Veränderungen künftige allgemeine oder im Wohnungseigentum stehende Teile der Liegenschaft betreffen, die klagende Partei als Wohnungseigentumsbewerberin gegenüber der beklagten Partei als Wohnungseigentumsorganisatorin und Partner eines Vertrages, der auf den durch das WEG vorgegebenen Mindeststandard nicht beschränkt ist (MietSlg 36.644),... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §3 Abs2 Z2WEG 1975 §23WEG 1975 §24a Abs2
Rechtssatz: Eine Einräumung von Wohnungseigentum kann sich nur auf solche selbstständigen Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten beziehen, an denen Wohnungseigentum noch nicht begründet ist. Erwirbt jemand (vor oder nach Durchführung einer Änderung im Sinne des § 3 Abs 2 Z 2 WEG) ein Objekt, an dem Wohnungseigentum bereits begründet ist, kommt eine Anmerkung der "Einräumun... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1ABGB §836 AWEG §14 Abs1 Z4WEG §15WEG §17 Abs5WEG §26WEG §26 Abs2 Z2WEG 2002 §19WEG 2002 §23WEG 2002 §28WEG 2002 §28 Abs1 Z5WEG 2002 §30 Abs1 Z6
Rechtssatz: Die Bestellung eines vorläufigen Verwalters beendet die in § 833 ABGB als Normalfall vorgesehene oder von der Mehrheit der Miteigentümer sogar ausdrücklich beschlossene Selbstverwaltung und nimmt auch gleich die ansonsten der Mehrheit der Miteigentümer und Wohnungseigentüme... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23WEG 1975 §24a Abs2
Rechtssatz: Die bücherliche Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum (der Zusage, Wohnungseigentum einzuräumen) erfordert gemäß § 24 a Abs 2 WEG neben dem Antrag des Wohnungseigentumsbewerbers lediglich den Nachweis der Zusage des Wohnungseigentumsorganisators und der allenfalls notwendigen Zustimmung des Grundeigentümers in grundbuchsfähigen Urkunden. Für den Fall, daß ein früherer Wohnungseigentumsbew... mehr lesen...
Norm: EO §381 Z1 BEO §381 Z2 DWEG §23WEG §25
Rechtssatz: Die Gefährdung des Anspruchs im Sinne des § 381 Z 1 oder Z 2 EO ist durch Glaubhaftmachung konkreter Tatsachen darzutun; gerade beim Wohnungseigentumsbewerber, dem das Gesetz besondere Hilfe bei der Durchsetzung seines Eigentumsverschaffungsanspruches angedeihen lässt, weil er sich fast zwangsläufig in einer Gefahrensituation befindet, wird man sich daher mit der Bescheinigung einer Erklä... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §23WEG 1975 §24
Rechtssatz: Die Relevanz einer Bedingung, von der die Einräumung des Wohnungseigentums abhängig gemacht wurde, für Ansprüche des Wohnungseigentumsbewerbers nach § 23 Abs 2 WEG 1975 ist nach den Prinzipien des bürgerlichen Rechts, allerdings unter besonderer Berücksichtigung des Schutzzweckes des WEG zu beurteilen. Wird die Einräumung des Wohnungseigentums an die Nutzungsberechtigten der konkreten Wohnungsanlage vo... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat mit Kaufvertrag vom 3. Jänner 1986 144/1925 Anteile an der Liegenschaft *****, mit welchen Anteilen das Wohnungseigentum an der Wohnung top.Nr. ***** des Hauses ***** und an einem damit verbundenen Autoabstellplatz ***** verbunden werden sollte, um den Gesamtkaufpreis von S 3,019.280,-- erworben. Der Kläger begehrt die Rückerstattung eines Teiles des Kaufpreises als Preisminderung, weil ihm die vollkommene Satz- und Lastenfreiheit des Kaufgegenstandes zu... mehr lesen...