RS OGH 2003/4/29 5Ob56/03a

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Veröffentlicht am 29.04.2003
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Norm

WEG 1975 §23

Rechtssatz

Ob die vereinbarten Bedingungen für die Einräumung des Wohnungseigentums bereits eingetreten sind oder nicht, ist nur für das Rechtsverhältnis zwischen Wohnungseigentumsbewerber und Wohnungseigentumsorganisator relevant.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117874

Dokumentnummer

JJR_20030429_OGH0002_0050OB00056_03A0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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