RS OGH 2022/9/19 5Ob84/22x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.2022
beobachten
merken

Rechtssatz

Ein Verwalter einer Liegenschaft, der vom Gericht zum vorläufigen Verwalter gemäß § 23 WEG bestellt wurde und in dieser Funktion für die Eigentümergemeinschaft tätig war, kann jedenfalls bei – wie hier – dargelegten wichtigen Gründen seine Enthebung aus dieser Position durch das Gericht beantragen.Ein Verwalter einer Liegenschaft, der vom Gericht zum vorläufigen Verwalter gemäß Paragraph 23, WEG bestellt wurde und in dieser Funktion für die Eigentümergemeinschaft tätig war, kann jedenfalls bei – wie hier – dargelegten wichtigen Gründen seine Enthebung aus dieser Position durch das Gericht beantragen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0134139

Im RIS seit

16.11.2022

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten