Begründung: Beide Vorinstanzen lehnten das Begehren der Antragstellerin ab, sie hinsichtlich eines im Zubehörwohnungseigentum stehenden Kellerraums, der weder über einen Kanal- noch einen Kaminanschluss verfügt, nach § 32 Abs 5 WEG von der anteiligen Tragung entsprechender Kosten zu befreien. Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung für zulässig erklärt, weil zu dieser Frage noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung vorliege. Rechtliche B... mehr lesen...
Begründung: Erstmals im Rekurs gegen den erstgerichtlichen Sachbeschluss, mit dem über Antrag der Antragstellerin ein abweichender Aufteilungsschlüssel hinsichtlich der Liftkosten der Liegenschaft festgesetzt wurde (§ 32 Abs 5 WEG), brachten die Antragsgegner vor, es bestehe eine Vereinbarung über einen abweichenden Aufteilungsschlüssel nach § 32 WEG. Eine wesentliche Änderung der Nutzungsmöglichkeiten habe seither nicht stattgefunden, weshalb eine Neufestsetzung eines Verteilungs... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs3 Z1
Rechtssatz: Unüberwindliche Abrechnungsschwierigkeiten, die durch die Reduzierung der anteiligen Belastung eines Wohnungseigentümers mit Liegenschaftsaufwendungen entstehen würden, könnten durch die gebotene Festsetzung des neuen Kostenverteilungsschlüssels "nach billigem Ermessen" abgemindert werden. Entscheidungstexte 5 Ob 301/02d Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: WEG §5WEG §19 Abs3 Z1
Rechtssatz: Mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten an Aufwendungen für die Liegenschaft hat der Nutzwert nach § 5 WEG nichts zu tun. Erhebliche Unterschiede in der Nutzungsmöglichkeit einer Anlage führen über Begehren eines Miteigentümers zur Neufestsetzung eines Aufteilungsschlüssels nach § 19 Abs 3 Z 1 WEG, ohne dass der Umstand zu berücksichtigen wäre, dass das Vorhandensein bzw das Nichtvorhandensein eines A... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1MRG §24 Abs1WEG 1975 §19 Abs3 Z1
Rechtssatz: § 17 MRG, auf dessen Grundsätze § 24 Abs 1 MRG verweist, sieht - anders als § 19 Abs 3 Z 1 WEG - die gerichtliche Neufestsetzung des Verteilungsschlüssels wegen Unterschieden in der Nutzungsmöglichkeit nicht vor. Entscheidungstexte 5 Ob 328/98s Entscheidungstext OGH 22.12.1998 5 Ob 328/98s ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs2 Z2WEG idF 3.WÄG §19 Abs3 Z1WEG 1975 §26 Abs2WEG 2002 §32 Abs5
Rechtssatz: Die Festsetzung eines abweichenden Verteilungsschlüssels hinsichtlich der Liftkosten nach billigem Ermessen des Außerstreitrichters bedarf eines alle Anteilseigner erfassenden Verteilungsschlüssels, welcher Feststellungen über die Lage aller Objekte im Haus sowie deren Anteil an der objektiv möglichen Nutzung der Liftanlage erfordert. Im Verfahren ... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §19 Abs3 Z1
Rechtssatz: Bei einer alle Wohnungseigentümer betreffenden Neufestsetzung des Verteilungsschlüssels gemäß § 19 Abs 3 Z 1 WEG sind alle Wohnungseigentümer und deren Rechtsnachfolger an die Neufestsetzung gebunden. Entscheidungstexte 5 Ob 460/97a Entscheidungstext OGH 12.05.1998 5 Ob 460/97a 5 Ob 301/02d ... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §19 Abs3 Z1WEG idF 3.WÄG §19 Abs3 Z2WEG 2002 §32 Abs2WEG 2002 §32 Abs5WEG 2002 §32 Abs6
Rechtssatz: 1. Während die in § 19 Abs 3 Z 1 WEG vorgesehene Änderung des gesetzlichen Aufteilungsschlüssels uneingeschränkt für alle Liegenschaftsaufwendungen möglich ist, sofern erhebliche Unterschiede in den Nutzungsmöglichkeiten der Miteigentümer bestehen (vergleiche 5 Ob 2385/96p = EWr II/19/17), setzt die Schaffung neuer Abrechnungs... mehr lesen...
Norm: WEG idF 3.WÄG §19 Abs1WEG idF 3.WÄG §19 Abs3 Z2WEG 2002 §32 Abs2WEG 2002 §32 Abs5WEG 2002 §32 Abs6
Rechtssatz: 1. Ausführungen zur Frage des billigen Ermessens nach § 19 Abs 3 Z 2 WEG. 2. In das bei einer Entscheidung nach § 19 Abs 3 Z 2 WEG auszuübende billige Ermessen können sowohl Argumente der Abrechnungserleichterung als auch Argumente einer dadurch erreichbaren höheren Kostenverteilungsgerechtigkeit einfließen. E... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs3 Z2WEG 2002 §32WEG 2002 §52
Rechtssatz: Soweit § 19 Abs 3 Z 2 WEG die Schaffung anderer (von der Liegenschaft abweichender) Abrechnungseinheiten vorsieht, geht es immer nur um besondere Einheiten innerhalb der betreffenden Liegenschaft. Entscheidungstexte 5 Ob 265/97z Entscheidungstext OGH 16.09.1997 5 Ob 265/97z ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §19 Abs3 Z1WEG 1975 §26 Abs2
Rechtssatz: Das schlüssig erklärte Einverständnis der Antragsgegner zum bisher angewendeten Kostenverteilungsschlüssel darf nicht so gedeutet werden, als hätten sie zum Problem unterschiedlicher Liftbenützungsmöglichkeiten nichts vorzubringen und befänden sich daher offensichtlich in einer anderen Lage als der Antragsteller. Bestand für die Antragsgegner wegen des Wunsches nach Beibehaltung der bisher... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §62 Abs1 B1d10WEG 1975 idF 3.WÄG §19 Abs3 Z1WEG 2002 §32 Abs5
Rechtssatz: Wie nun bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der Aufteilungsschlüssel neu festzusetzen ist, ist eine Ermessensentscheidung, die im allgemeinen keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung hat. (Hier: Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit durch die bauliche Anordnung der Liftanlage sowie ledigliche Nutzung zur Erreichung des Kellers - Wasc... mehr lesen...