RS OGH 2000/7/13 5Ob177/00s, 5Ob301/02d

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Veröffentlicht am 13.07.2000
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Norm

WEG §5
WEG §19 Abs3 Z1

Rechtssatz

Mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten an Aufwendungen für die Liegenschaft hat der Nutzwert nach § 5 WEG nichts zu tun. Erhebliche Unterschiede in der Nutzungsmöglichkeit einer Anlage führen über Begehren eines Miteigentümers zur Neufestsetzung eines Aufteilungsschlüssels nach § 19 Abs 3 Z 1 WEG, ohne dass der Umstand zu berücksichtigen wäre, dass das Vorhandensein bzw das Nichtvorhandensein eines Aufzugs zu Zuschlägen und Abschlägen bei der Nutzwertfestsetzung der einzelnen Wohnungseigentümer führte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113833

Dokumentnummer

JJR_20000713_OGH0002_0050OB00177_00S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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