Norm: WEG 1975 §16
Rechtssatz: Wenn im Vorstadium des Wohnungseigentums (offenbar auf vertraglicher Grundlage) "Wohnbeiträge" eingehoben wurden und daraus eine Rücklage gebildet wurde, kann es dadurch zu einer (zumindest wirtschaftlich vergleichbaren) Rücklagenbildung gekommen sein. Entscheidungstexte 5 Ob 160/02v Entscheidungstext OGH 12.09.2002 5 Ob 160/02v ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §16WEG 1975 §23 Abs4WEG 1975 §26 Abs1 Z5
Rechtssatz: Kam es zu einer (auch stillschweigenden) Vereinbarung, dass analog §16 WEG 1975 eine angemessene Rücklage zur Vorsorge für Aufwendungen zu bilden sei, wurde eine solche daraufhin tatsächlich gebildet und bei Beendigung der Verwaltung sogar als solche abgerechnet, führt dies zur Zulässigkeit eines Verfahrens nach §26 Abs 1 Z5 WEG 1975, auch wenn im Zeitpunkt der Beendigung der V... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §834ABGB §835 AABGB §914 IIIhWEG 1975 §3WEG 1975 §13WEG 1975 §14WEG 1975 §15WEG 1975 §16WEG 1975 §17WEG 1975 §18WEG 1975 §19WEG 1975 §20
Rechtssatz: Die Auslegung eines Kaufvertrages, womit dem Käufer ein Miteigentumsanteil in der Höhe des voraussichtlichen Mindestanteils nach § 3 WEG übertragen und gleichzeitig bis zur Schaffung von Wohnungseigentum die ausschließliche Nutzung an einer Wohnung eingeräumt wird, dem Verkäuf... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13 Abs2WEG 2002 §16
Rechtssatz: Das Vorliegen einer "Änderung" im Sinn des § 13 Abs 2 WEG an sich kann nur für bagatellhafte Umgestaltungen verneint werden. Entscheidungstexte 5 Ob 402/97x Entscheidungstext OGH 09.12.1997 5 Ob 402/97x 5 Ob 50/02t Entscheidungstext OGH 12.03.2002 5 Ob 50/02t Vgl auch; Beisatz: Das... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13a Abs1 Z2WEG 1975 §14 Abs1 Z2WEG 1975 §16WEG 2002 §20WEG 2002 §28 Abs1 Z2WEG 2002 §31 Abs1
Rechtssatz: Sowohl ein Beschluss der Mehrheit (§ 14 Abs 1 Z 2 WEG) über die Höhe der Instandhaltungsrücklage als auch die bis zur Fassung eines diesbezüglichen Mehrheitsbeschlusses vom Verwalter im Rahmen der ihm auch insofern obliegenden ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft angeordneten Höhe der Rücklage bindet die Minderheit solang... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §16
Rechtssatz: § 16 WEG bestimmt die Bildung von Rücklagen ausschließlich für künftige Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsarbeiten. Nur in diesem Umfang stellt die Rücklage ein gebundenes Vermögen der jeweiligen Miteigentümer dar, das gesondert zu verwahren ist (MietSlg 40648/37). Entscheidungstexte 8 Ob 4/94 Entscheidungstext OGH 31.08.1994 8 Ob 4/94 ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §1WEG 1975 §2WEG 1975 §3WEG 1975 §12WEG 1975 §14WEG 1975 §15WEG 1975 §16WEG 1975 §17aWEG 1975 §19WEG 2002 allgWEG 2002 §2WEG 2002 §32
Rechtssatz: Die Regelungen des WEG sind immer auf eine bestimmte - einzige - Liegenschaft abgestellt (vgl §§ 1, 2, 3, 12, 14, 15, 16, 17 und 19 WEG). Dies gilt im besonderen auch für die Rücklage, die als gebundenes Vermögen der jeweiligen Miteigentümer, seit dem 3.WÄG als gebundenes Vermögen der n... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §16WEG 1975 §24 Abs1 Einleitungssatz
Rechtssatz: Werden in einer Vereinbarung mit dem Wohnungseigentumsorganisator diese den Wohnungseigentümern von Gesetzes wegen zustehenden Rechte über die Gestaltung und Verwendung der Rücklage beschränkt, so handelt es sich um eine rechtsunwirksame Vereinbarung im Sinne des § 24 Abs 1 Einleitungssatz WEG. Entscheidungstexte 5 Ob 78/93 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §523 CaABGB §833 EWEG §14WEG 2002 §16
Rechtssatz: Jeder Miteigentümer (auch wenn er nur die Minderheit der Anteile repräsentiert) ist berechtigt, eigenmächtige Eingriffe (auch eines anderen Miteigentümers) in das gemeinsame Eigentum mit der Eigentumsfreiheitsklage gegen der Störer - gerichtet auf Beseitigung und Wiederherstellung des vorigen Zustandes - abzuwehren (hier: Entfernung von Sträuchern). Verbotene Eigenmacht liegt dabei au... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Fruchtgenußberechtigter an Miteigentumsanteilen seiner beiden Kinder an der Liegenschaft EZ*****des Grundbuches *****Mit diesen Miteigentumsanteilen ist Wohnungseigentum an der Wohnung Nr.11 bzw. 67 verbunden. Der Antragsgegner ist Verwalter dieser Liegenschaft. Der Antragsteller begehrt die gänzliche oder zumindest teilweise Auflösung der im Jahre 1988 gebildeten Rücklage von ca. 400.000,- S im Verhältnis der mit seinem Fruchtgenußrecht belas... mehr lesen...
Norm: ABGB §509WEG §15 Abs1 Z2WEG §16WEG 2002 §30 Abs1 Z1
Rechtssatz: Dem Fruchtgenussberechtigten kommt anstelle des mit dem Fruchtgenuss belasteten Miteigentümers das ausschließliche Recht auf Ausübung der Nutzungs- und Verwaltungsbefugnisse zu; er kann daher auch einen Antrag nach § 15 Abs 1 Z 2 WEG über die Bildung, Erhöhung oder Verminderung (wie hier) der Rücklage nach § 16 WEG stellen. Der Fruchtgenussberechtigte an einem Miteigentumsant... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §15 Abs1 Z2WEG 1975 §16
Rechtssatz: Zur Antragstellung auf Minderung der Rücklage ist auch derjenige Miteigentümer (hier Fruchtgenußberechtigte) legitimiert, der seinerzeit der Bildung der Rücklage zustimmte. § 15 Abs 1 Z 2 WEG bildet sowohl die Rechtsgrundlage für überstimmte Miteigentümer, die die Bildung einer Rücklage überhaupt oder die Bildung der Rücklage in einer bestimmten Höhe, die gegen ihren Willen beschlossen wurde, b... mehr lesen...