Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien begehrten die Räumung der Wohnung durch die beklagte Partei; sie brachten hiezu vor, sie hätten mit der beklagten Partei einen Mietvertrag geschlossen, wobei sie jedoch bei Vertragsabschluß über wesentliche Umstände durch die beklagte Partei absichtlich getäuscht worden seien. Bei Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse, die sich erst nach Mietvertragsabschluß herausgestellt hätten, hätten die klagenden Parteien den Mietvertrag mit der b... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht, zu dem die gegenständliche Mietrechtssache nach vorheriger Befassung der Schlichtungsstelle gemäß § 40 Abs 1 MRG gelangt ist, verpflichtete die Antragsgegnerin, die Wohnung Nr.3 im Haus ***** gemäß § 5 Abs 2 MRG dem Antragsteller zur Zumietung und Zusammenlegung mit dessen benachbarter Wohnung Nr.4 anzubieten. Es ging dabei von folgenden Feststellungen aus: Das Erstgericht, zu dem die gegenständliche Mietrechtssache nach vorheriger Befassung der S... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §5 Abs2
Rechtssatz:
Das Kriterium der Zweckmäßigkeit gebietet eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Wohnungszusammenlegung und der Zumutbarkeit unter dem Aspekt einer sinnvollen Nutzung des Hauses.
Entscheidungstexte 5 Ob 138/98z Entscheidungstext OGH 26.05.1998 5 Ob 138/98z European Case Law Ident... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Judikatur und Lehre stimmen darin überein, daß ein unbedingter Anspruch des Mieters, eine freigewordene Nachbarwohnung nach Maßgabe des § 5 Abs 2 MRG zur Zumietung angeboten zu bekommen, erst entsteht, wenn der Vermieter in rechtlich relevanter Weise seinen Willen manifestiert, die fragliche Wohnung einem Dritten zu vermieten (WoBl 1992, 31/24; MietSlg 45/25; Krejci im HBzMRG, 217 f; Würth in Rummel2, Rz 6 zu § 5 M... mehr lesen...
Norm: EO §378 Abs2 B EO §378 Abs2 C EO §381 A MRG §5 Abs2 MRG §37 Abs3 Z22 EO § 378 heute EO § 378 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 378 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei kündigte der beklagten Partei die getrennt angemieteten Wohnungen top Nr.27 und top Nr.28 im Hause ***** mit getrennten gerichtlichen Aufkündigungen auf. Top Nr.27 sei zur Gänze untervermietet; top Nr.28 sei nicht wie vereinbart mit top Nr.27 fristgerecht zusammengelegt worden, wobei dieser Umstand als Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 13 MRG vereinbart worden sei. Die klagende Partei kündigte der beklagten Partei die getrennt angemieteten Wohn... mehr lesen...
Norm: MRG §5 Abs2 MRG §30 Abs2 Z4 H MRG §31 MRG § 5 heute MRG § 5 gültig ab 01.03.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 5 gültig von 01.01.1986 bis 28.02.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985 MRG § 30 he... mehr lesen...
Norm: MRG §5 Abs2 MRG §30 Abs2 Z4 H MRG §31 MRG § 5 heute MRG § 5 gültig ab 01.03.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 5 gültig von 01.01.1986 bis 28.02.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985 MRG § 30 he... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat am 1.9.1986 vom Antragsgegner die Wohnung top 23 im Haus ***** gemietet. Diese aus 2 Zimmern, Küche und Vorzimmer bestehende Wohnung ist 53,01 m2 groß und gehörte im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses der Ausstattungskategorie D an; mittlerweile hat die Antragstellerin eine Gasetagenheizung installieren lassen und in der Küche eine mit einem Vorhang versehene Dusche aufgestellt, doch verfügt die Wohnung nach wie vor über kein eigenes WC. ... mehr lesen...
Norm: MRG §5 Abs2 MRG § 5 heute MRG § 5 gültig ab 01.03.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 5 gültig von 01.01.1986 bis 28.02.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985
Rechtssatz:
Die in dieser Bestimmu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Handelsgesellschaft erwarb am 14.November 1986 von der ***** M***** Invest KG die Liegenschaft mit dem Haus ***** in 1180 Wien. Die im Oppositionsprozeß Beklagten sind seit dem 1.August 1974 die Mithauptmieter der Wohnung Nr. 8 in diesem Haus. Sie leiteten mit Antrag erst bei der Gemeinde, dann am 29.Dezember 1987 bei Gericht ein Verfahren wegen der Durchsetzung der Anbotspflicht des Vermieters nach § 37 Abs 1 Z 3 MRG iVm § 5 Abs 2 MRG ein.... mehr lesen...
Norm: MRG §5 Abs2 MRG § 5 heute MRG § 5 gültig ab 01.03.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 5 gültig von 01.01.1986 bis 28.02.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985
Rechtssatz:
Das vom Vermieter dem... mehr lesen...
Begründung: Das Haus, in dem sich die dem Beklagten aufgekündigte Wohnung befindet, wurde in den letzten Jahren generalsaniert; dabei wurden die darin befindlichen Substandardwohnungen weitestgehend durch Zusammenlegungen standardisiert. Aufgrund eines Mietvertrages vom 27.10.1987 waren die Ehegatten D***** Mieter der im Haus gelegenen Wohnung top Nr. 17. Sie hatten sich im Mietvertrag verpflichtet, die Nachbarwohnung top Nr. 16 nach deren Freiwerden zuzumieten, die beiden Wo... mehr lesen...
Norm: MRG §5 Abs2 MRG § 5 heute MRG § 5 gültig ab 01.03.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 5 gültig von 01.01.1986 bis 28.02.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985
Rechtssatz:
Die Anbotspflicht des... mehr lesen...
Norm: MRG §5 Abs2 MRG § 5 heute MRG § 5 gültig ab 01.03.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 5 gültig von 01.01.1986 bis 28.02.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985
Rechtssatz:
Dem Vermieter steht es... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, sie sei seit 1.1.1982 Hauptmieterin der Wohnung top Nr 5 in dem der Antragsgegnerin gehörenden Haus Wien 5., Embelgasse 45, trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 5 Abs 2 MRG weigere sich die Antragsgegnerin, ihr die per 31.1.1989 freigewordene Nachbarwohnung top Nr 6 in diesem Haus zur Zumietung im Sinne der genannten Gesetzesstelle anzubieten, es stehe zu befürchten, daß die Antragsgegnerin die Wohnung top Nr 6 an einen gutgläubigen Dritten... mehr lesen...
Norm: MRG §5 Abs2 MRG § 5 heute MRG § 5 gültig ab 01.03.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 5 gültig von 01.01.1986 bis 28.02.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985
Rechtssatz:
Der Sinn dieser Vorsch... mehr lesen...
Norm: MRG §5 Abs2 MRG § 5 heute MRG § 5 gültig ab 01.03.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 5 gültig von 01.01.1986 bis 28.02.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985
Rechtssatz:
Aus Zweck der Bestimm... mehr lesen...
Norm: MRG §5 Abs2 MRG §30 Abs2 Z13 MRG § 5 heute MRG § 5 gültig ab 01.03.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 5 gültig von 01.01.1986 bis 28.02.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985 MRG § 30 heute ... mehr lesen...
Norm: MRG §4 Abs2 Z5 MRG §5 Abs1 MRG §5 Abs2 MRG § 4 heute MRG § 4 gültig ab 01.03.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 4 gültig von 01.01.1986 bis 28.02.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985 MRG § 5 heu... mehr lesen...
Norm: MRG §5 Abs2 MRG §16 Abs2 Z3 MRG § 5 heute MRG § 5 gültig ab 01.03.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 5 gültig von 01.01.1986 bis 28.02.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 559/1985 MRG § 16 heute ... mehr lesen...