Norm
MRG §4 Abs2 Z5Rechtssatz
Die im § 5 Abs 2 MRG geregelte Verpflichtung des Vermieters, eine freiwerdende Wohnung der Ausstattungskategorie D vor der Vermietung an einen Dritten dem Hauptmieter einer zur Anhebung des Standards geeigneten Nachbarwohnung anzubieten, stellt einen von der nützlichen Verbesserung nach § 5 Abs 1 MRG (§ 4 Abs 2 Z 5 MRG) zu unterscheidenden Fall der Standardanhebung dar.Die im Paragraph 5, Absatz 2, MRG geregelte Verpflichtung des Vermieters, eine freiwerdende Wohnung der Ausstattungskategorie D vor der Vermietung an einen Dritten dem Hauptmieter einer zur Anhebung des Standards geeigneten Nachbarwohnung anzubieten, stellt einen von der nützlichen Verbesserung nach Paragraph 5, Absatz eins, MRG (Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 5, MRG) zu unterscheidenden Fall der Standardanhebung dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0069230Dokumentnummer
JJR_19841113_OGH0002_0050OB00064_8400000_001