Norm: JN §40aJN §42 Abs3MRG §39 Abs1WGG §22 Abs4
Rechtssatz: 1) Wenn eine Schlichtungsstelle im Sinne des § 39 Abs 1 MRG besteht, hat der Streitrichter bei Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges die Klage zurückzuweisen (vgl RZ 1988/63) und nicht die Umdeutung der Klage sowie Überweisung in das außerstreitige Verfahren nach § 40a JN vorzunehmen. 2) Hat der Streitrichter in einem solchen Fall - rechtswidrig, aber unbekämpft - die Klage umgede... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1MRG §39 Abs1
Rechtssatz: Eine Behandlung eines Klagebegehrens als Antrag im Verfahren außer Streitsachen (statt der Zurückweisung der Klage) ist dann nicht möglich, wenn eine Gemeindeschlichtungsstelle besteht und daher vor der Anrufung der Gemeinde das außerstreitige Verfahren vor Gericht unzulässig ist (vgl 5 Ob 1111/92 = EvBl 1993/122). Entscheidungstexte 1 Ob 2277/96a ... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1MRG §37 Abs1 Z8MRG §39MRG §39 Abs1
Rechtssatz: Hat ein Mieter eine Person, die nicht Vermieter ist, bei der Schlichtungsstelle zum Beispiel wegen § 37 Abs 1 Z 8 MRG in Anspruch genommen, so kann der Mieter in einem solchen Fall nicht erst im Verfahren vor Gericht den Antragsgegner durch den tatsächlichen Vermieter ersetzen, weil damit eine Änderung des vor der Schlichtungsstelle geltend gemachten Anspruches verbunden wäre. ... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs1 Z3MRG §37 Abs1MRG §39 Abs1
Rechtssatz: Zulässigkeit der hier geschehenen "Änderung" des Tatsachenvorbringens vor Gericht gegenüber dem Vorbringen vor der Schlichtungsstelle. Im Antrag vor der Schlichtungsstelle begehrte die Antragstellerin die Rückzahlung geleisteter Vermittlungsprovision von der Antragsgegnerin (Makler - OHG) allein mit der
Begründung: , sie habe diese Provision an die Antragsgegnerin, die auch Hausverwalterin... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z14MRG §39 Abs1
Rechtssatz: Besteht eine Schlichtungsstelle im Sinn des § 39 Abs 1 MRG (wie in Wien), ist dort ein Verfahren über einen Antrag nach § 37 Abs 1 MRG bei sonstiger Unzulässigkeit auch des außerstreitigen Rechtsweges einzuleiten. Entscheidungstexte 3 Ob 512/94 Entscheidungstext OGH 19.10.1994 3 Ob 512/94 1 Ob 2... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin hat am 19.12.1984 vom Antragsgegner die Wohnung Nr. 15 im Haus T*****gasse 5 in Wien gemietet. Das ursprünglich auf ein Jahr befristete Mietverhältnis wurde am 12.10.1985 mit Wirkung ab 1.12.1985 in ein unbefristetes Mietverhältnis mit beiden Antragstellern umgewandelt und statt des früheren (wertgesicherten) Pauschalmietzinses von S 3.300,-- monatlich ein (ebenfalls wertgesicherter) Hauptmietzins von 2.130,-- vereinbart. Dieser Hauptmietzins ents... mehr lesen...
Norm: MRG §18MRG §18aMRG §37 Abs3 Z11 idF WohnAußStrBeglGMRG §39 Abs1
Rechtssatz: § 39 Abs 1 MRG verlangt lediglich, die "Sache" vorher bei der Gemeinde anhängig zu machen, womit der das Verfahren einleitende Sachantrag gemeint ist, nicht jedoch ein Zwischenfeststellungsantrag oder Anträge gemäß § 18a MRG. Sie können jederzeit dort gestellt werden, wo das Hauptverfahren anhängig ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §6MRG §37 Abs1MRG §39 Abs1
Rechtssatz: Das Verfahren nach § 6 Abs 2 MRG dient zur Durchsetzung des Auftrages nach § 6 Abs 1 MRG. Der darauf abzielende Antrag kann daher nicht als vollständiger, ein selbständiges Verfahren nach § 37 Abs 1 MRG einleitender Antrag angesehen werden. Wenn daher ein gerichtlicher Auftrag gemäß § 6 Abs 1 MRG vorliegt, hat über den darauf gestützten Antrag nach § 6 Abs 2 MRG das Gericht zu entscheiden, ohne d... mehr lesen...