TE OGH 1996/8/22 1Ob2277/96a

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 22.08.1996
beobachten
merken
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten