Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin B*****, vertreten durch Prader & Ortner Rechtsanwälte GbR in Innsbruck, wider die Antragsgegnerin B*****, vertreten durch Dr. Joachim Tschütscher, Rechtsanwalt in Innsbruck, wegen § 37 Abs 1 MRG, über den a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache des Antragstellers V***** K*****, vertreten durch AVIA Law-Group Wolczik Knotek Winalek Wutte-Lang, Rechtsanwälte in Wien, gegen die Antragsgegnerin C***** & S***** OEG, *****, vertr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, durch die Hofräte Dr. Spenling und Mag. Ziegelbauer sowie durch die fachkundigen Laienrichter Prof. Mag. Dr. Thomas Keppert und Mag. Johann Schneller als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Giorgio G*****, vertreten durch Dr. Reinhard Tögl Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Graz, wider die beklagte Part... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnungen top Nr 17 und 18 im Haus *****, das im Miteigentum der Erst- und Zweitantragsgegner steht, die Drittantragsgegnerin ist Fruchtgenussberechtigte. Das Haus verfügt über einen Lift aus dem Baujahr 1937, der 1982 erneut instand gesetzt wurde. Der Aufzug führt vom Erdgeschoss bis in den sechsten Stock, wobei sich im Dachgeschoss ein mit Waschkesseln und Badewannen ausgestatteter Waschküchenraum und ein Trockenraum befindet. Den... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Antragsteller wurde zum Zweck der Durchführung der in einem Verfahren nach den §§ 18 ff MRG im Zuge der Bewilligung der Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses dem Vermieter aufgetragenen Erhaltungsarbeiten ein Zwangsverwalter gemäß § 6 Abs 2 MRG bestellt. Über Antrag der Antragsteller wurde zum Zweck der Durchführung der in einem Verfahren nach den Paragraphen 18, ff MRG im Zuge der Bewilligung der Einhebung eines erhöhten Hauptmietzinses dem Vermiet... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller wandte sich im Verfahren vor der Schlichtungsstelle gegen die Erhöhung des Nettohauptmietzinses gemäß § 46a MRG für das Bestandsobjekt top 7, 8 und 8a im Haus H***** und brachte dazu vor, er sei Hauptmieter dieser Objekte, die Antragsgegnerin Eigentümerin und Vermieterin. Den ursprünglichen Mietvertrag habe Dr. Adolf K***** abgeschlossen, der am ***** verstorben sei. Bereits vor seinem Tod sei der Antragsteller aufgrund eines vertraglich vereinbarten W... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist seit 1983 Mieterin einer Wohnung im Erdgeschoss des Hauses *****. Dabei handelt es sich um einen Gebäudekomplex mit mehreren Wohnungen und zwei Innenhöfen. Eigentümerin des Gebäudekomplexes und damit Vermieterin ist die Beklagte. Die Wohnung der Klägerin besteht aus einem Zimmer, einem Kabinett, Küche und Vorzimmer. Im Mietvertrag wurde ausdrücklich festgehalten, dass auch ein Kellerabteil mitvermietet, im Übrigen jedoch nur der Innenraum der Wohnung ver... mehr lesen...
Die klagenden Mieter verschiedener Wohnungen im Hause P*****straße *****/H*****straße ***** begehrten von den damaligen drei Vermietern die Entfernung eines Werbebanners im Ausmaß von etwa 240 m² samt Entfernung des H*****straßenseitig angebrachten (Bau-)Gerüstes samt Staubnetz und jede weitere Beeinträchtigung durch das Gerüst und das Werbebanner - behauptet war auch die Bestrahlung der hinter dem Werbebanner liegenden Wohnungen nächstens mit Halogenscheinwerfern - zu unterlassen. D... mehr lesen...
Norm: MRG §8 Abs2MRG §39 Abs1
Rechtssatz: Unzulässigkeit des streitigen Rechtsweges für die Unterlassungsklage des Mieters gegen den Vermieter gegen Beeinträchtigungen durch (unterlassene) Baumaßnahmen und dennoch errichtete Baugerüste samt Staubschutznetz. Wegen der im Zuge der sukzessiven Kompetenz in Wien dem außerstreitigen Verfahren vor Gericht vorgeschalteten Schlichtungsstelle der Gemeinde (Verwaltungsbehörde) besteht sogar die Unzulässi... mehr lesen...
Begründung: Die am 28. 5. 1963 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Gmunden vom 31. 3. 2004, rechtskräftig seit 4. 5. 2004, gem § 55 Abs 1 EheG mit dem Ausspruch des überwiegenden Verschuldens des Antragsgegners geschieden. Die am 28. 5. 1963 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Gmunden vom 31. 3. 2004, rechtskräftig seit 4. 5. 2004, gem Paragraph 55, Absatz eins, EheG mit dem Ausspruch des überwiegenden Verschulde... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte - von der Unbrauchbarkeit der 128,40 m² großen Wohnung bei Abschluss des Mietvertrags und damit vom Vorliegen der Ausstattungskategorie D ausgehend - die Vereinbarung eines monatlichen Hauptmietzinses von 490,11 Euro nur im Umfang von monatlich 0,66 Euro pro m² (93,21 Euro insgesamt inkl USt) für zulässig. Das Rekursgericht gab dem Rechtsmittel der Antragsgegner nicht Folge; es sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteige 10.000 E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Mietrechtssache der Antragstellerin C***** GmbH, *****, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Amhof und Dr. Damian Partnerschaft in Wien, gegen die Antragsgegnerin D***** OEG, *****, vertreten durch Dr. Werner Goeritz, Rechtsanwalt in Wien,... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist auf Grund des Mietvertrags vom 18. 12. 1999 seit 1. 1. 2000 Hauptmieter der Wohnung Top 11 im Haus E*****Gasse ***** (EZ *****). Der vereinbarte Hauptmietzins beträgt netto 40.000 Schilling (= 2.906,91 Euro). Zur Zeit des Mietvertragsabschlusses bestand an der Liegenschaft schlichtes Miteigentum; Wohnungseigentum wurde erst im Jahre 2001 zu TZ 4669/2001 begründet. Die Erstantragsgegnerin ist seither Wohnungseigentümerin der Wohnung Top 11. Der An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der erkennende Senat des Obersten Gerichtshofes war in der gegenständlichen Rechtssache bereits einmal befasst (7 Ob 254/03h-29, zwischenzeitlich im Volltext veröffentlicht in SZ 2003/149; RIS-Justiz RS0118326). Wenngleich vom erkennenden Senat dort (ausschließlich) die Frage der Zulässigkeit des (streitigen oder außerstreitigen) Rechtsweges zu behandeln war, kann doch - zur Vermeidung von Wiederholungen - hinsichtlich des Verfahrensgegenstandes samt den bis zu... mehr lesen...
Begründung: Die Republik Österreich hat unter Bezugnahme auf das Schönbrunner SchlossG BGBl Nr 208/1992 idF BGBl Nr 117/1994 mit Übertragungsvertrag vom 12. 8. 1992 der S*****gesellschaft mbH ein Fruchtgenussrecht an weiten Teilen des Areals des Schloss Schönbrunn (EZ 1 KG Schönbrunn sowie EZ 6 KG Schönbrunn [Feldgarten]) eingeräumt. Die Republik Österreich hat unter Bezugnahme auf das Schönbrunner SchlossG Bundesgesetzblatt Nr 208 aus 1992, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr 11... mehr lesen...
Begründung: Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte der Antragsteller von der Erstantragsgegnerin die Rückzahlung einer verbotenen Ablöse nach § 27 MRG iVm § 37 Abs 1 Z 14 MRG. Anlässlich der Anrufung des Gerichtes gemäß § 40 Abs 2 MRG bezeichnete der Antragsteller als Antragsgegner zusätzlich zur bisher in Anspruch genommenen Gegnerin auch den späteren Zweitantragsgegner als Verfahrensgegner. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte der Antragsteller von der Erstant... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1 Z14MRG §39 Abs1
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 14 MRG muss die Prozessvoraussetzung des § 39 Abs 1 MRG für jeden einzelnen materiellen Antragsgegner verwirklicht sein. Entscheidungstexte 5 Ob 60/03i Entscheidungstext OGH 02.06.2003 5 Ob 60/03i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien dieses Verfahrens sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus K*****. Die Wohnungseigentumsanlage besteht seit den 60er Jahren; die Parifizierung erfolgte mit einem Bescheid vom 20. 5. 1965. Die Antragsteller begehren nach vorheriger Anrufung der Schlichtungsstelle (gegen deren Entscheidung die Antragsgegner das Gericht angerufen haben) die Neufestsetzung der Jahresmietwerte 1914 für die Wohnungen und sonstigen selbständigen Räu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer des Hauses ***** (Erstantragsgegnerin zur Hälfte, Zweit- und Drittantragsgegner je zu einem Viertel). Der Antragsteller ist Mieter der im Erdgeschoss des bezeichneten Hauses gelegenen Wohnung top Nr 2. Mit dem am 21. 6. 2000 beim Magistrat Graz zu A 21/II-K 8-267/2000 eingebrachten "Antrag auf Herabsetzung eines Mietzinses auf den gesetzlichen Mietzins" brachte der Antragsteller vor, die Wohnung sei im Zeitpunkt des Beginnes des Mietverh... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin (Mieterin) stellte am 22. 10. 2001 beim Erstgericht - ohne Vorschaltung der Schlichtungsstelle - den Antrag auf Erlassung eines Sachbeschlusses, der Antragsgegnerin aufzutragen, binnen einem Monat ab Rechtskraft des Beschlusses folgende Erhaltungsarbeiten am Haus ***** in Salzburg durchzuführen: Gesamte Erneuerung der Dacheindeckung; Erneuerung der vermorschten Dachbodenfenster; Ersatz der fehlenden Verglasung bei den Dachbodenfenstern; Verschließen v... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1MRG §37 Abs3 Z22MRG §39 Abs1
Rechtssatz: Der Antrag nach § 37 Abs 1 MRG ist trotz sonst vorgeschalteter Schlichtungsstelle unmittelbar bei Gericht einzubringen, wenn eine einstweilige Verfügung bereits vorher beantragt worden ist oder unter einem beantragt wird. Die spätere Zurückziehung des Sicherungsantrages ändert nichts an der gerichtlichen Zuständigkeit. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: In der gegenständlichen Mietrechtssache, deren Erledigung in der Hauptsache - der Durchsetzung der Erhaltungspflicht des Vermieters - noch aussteht, hat das Rekursgericht die Anrufung des Obersten Gerichtshofes zur Klärung der Rechtsfrage zugelassen, ob der Mieter (Antragsteller) in einem gerichtsanhängig gewordenen Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 2 MRG (es geht im Wesentlichen um die Entfeuchtung des Mietobjektes sowie die Sanierung bzw Erneuerung von Fenstern und einer Tü... mehr lesen...
Norm: MRG §37 Abs1MRG §39 Abs1
Rechtssatz: Von einem inneren Zusammenhang mehrerer ins außerstreitige Verfahren verwiesener Begehren kann nur dann gesprochen werden, wenn ihn der Gesetzgeber selbst herstellte, indem er sie gemeinsam in eines der Verfahren nach §37 Abs 1 MRG verwies oder die Verbindung verschiedener Verfahren anordnete. In solchen Fällen erübrigt sich in bereits gerichtsanhängigen Verfahren die Anrufung der Schlichtungsstelle fü... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter, die Antragsgegnerin Vermieterin der Wohnung Nr 3 im Haus ***** in 1020***** . Der Mietvertragsabschluss erfolgte im Jahr 1989. Im Zeitraum 1. 12. 1996 bis 30. 11. 1999 wurde dem Antragsteller ein Hauptmietzins von monatlich S 1.030 netto vorgeschrieben. Mit rechtskräftigem Sachbeschluss vom 7. 8. 1998 wies das Bezirksgericht Donaustadt im Verfahren zu 28 Msch 29/98x den Antrag des Antragstellers, für den Zeitraum 1. 4. 1995 bis 31. 3. 1998 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter der im zweiten Obergeschoß des Hauses *****gelegenen Wohnung, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Das Haus wird seit etwa 1995 von Grund auf renoviert. Die Renovierung ist im Wesentlichen mit Ausnahme der Wohnung der Antragsteller abgeschlossen. Die Wohnung der Antragsteller ist umfangreich sanierungs- und reparaturbedürftig. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag (soweit nach der Einschränkung ON 44 vom 13. 7. 2000 noch aufrecht... mehr lesen...
Begründung: In einem Verfahren zur vorläufigen Erhöhung der Hauptmietzinse hat die zentrale Schlichtungsstelle zu MA 50-Schli 1/94 - Wien ***** gemäß § 18a und 18 Abs 2 und 3 MRG für die Mietgegenstände des Hauses ***** in ***** für die Zeit vom 1. 1. 1995 bis 31. 12. 1996 eine vorläufige Einhebung monatlich erhöhter Hauptmietzinse für zulässig erklärt, im Weiteren die Arbeiten aufgezählt, für welche die zulässige vorläufige Erhöhung der Hauptmietzinse gerechtfertigt war und in... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter der Wohnung top Nr 8-9 im Haus ***** in *****, welche im Alleineigentum des Antragsgegners steht. Derzeit ist der Wohnung eine WC-Anlage am Gang zugeordnet. Die Wohnung weist keine Dusch- oder Badegelegenheit auf. Die Antragsteller beabsichtigen auf ihre Kosten den Einbau einer Dusche sowie einer WC-Anlage bei gleichzeitiger Herstellung einer Rigipswand zum benachbarten Zimmer und dem Einbau einer Türe zwischen Küche und dem neu z... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, der am 1. 9. 1994 mit der Erstantragsgegnerin als Mehrheitseigentümerin des Hauses ***** in ***** einen Hauptmietvertrag abgeschlossen hatte, begehrte am 22. 8. 1996 in einem gegen diese gerichteten Antrag die Feststellung der Unwirksamkeit der getroffenen Hauptmietzinsvereinbarung infolge schlechten Ausstattungszustandes der Wohnung im Zeitpunkt der Vermietung. Übereinstimmend brachten beide Parteien vor, dass die Erstantragsgegnerin Eigentümeri... mehr lesen...
Begründung: Am 15. Mai 1995 rief die Antragstellerin als Mieterin des Geschäftslokals top Nr 3 im Haus *****in *****die Schlichtungsstelle für den 16. Bezirk an und begehrte die Überprüfung des von ihr mit Schreiben vom 28. 4. 1995 (ab Unternehmensveräußerung) begehrten Hauptmietzinses in Höhe von S 7.216,20. Den Antrag richtete die Antragstellerin gegen Bilha M***** und Shulamit V*****. Mit Entscheidung vom 7. 2. 1996 stellte die Schlichtungsstelle die Höhe des nach §§ 16 Ab... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter des Bestandobjektes top Nr 1-5 im Haus T*****gasse 8 in ***** W*****. Die Antragsgegner sind die Eigentümer dieses Hauses. In seinem am 21. 11. 1995 beim magistratischen Bezirksamt für den 18. Bezirk erhobenen "Mietzinsüberprüfungsantrag" begehrt der Antragsteller die "Berichtigung" des Betriebskostenschlüssels. Er bringt vor, das von ihm gemietete Objekt sei 275,83 m**2 groß, Betriebskosten würden ihm jedoch ausgehend von einer Nutzflä... mehr lesen...