Entscheidungsgründe: Marina L***** war vom 1. 3. 2001 bis 31. 10. 2002 Mieterin der Wohnung top 7 in *****. Bei Abschluss des dem WGG unterliegenden Mietvertrags wurde auch ein Finanzierungsbeitrag in Höhe von 20.627,68 EUR vereinbart und bezahlt. Im Mietvertrag war vereinbart worden: „Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt der Vermieterin in gutem und brauchbarem, Wände weiß ausgemalt, lediglich durch die natürliche Abnützung verschlechtertem Zustand, besenrein (... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragstellerin Mag. pharm. Ranthild S*****, vertreten durch Dr. Franz J. Salzer, Rechtsanwalt-KEG in Wien, gegen die Antragsgegner 1. R***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Stephan Stoiber, ... mehr lesen...
Begründung: Im März 1974 schlossen der Beklagte und sein Bruder mit der Rechtsvorgängerin der Kläger einen Mietvertrag über eine Wohnung auf unbestimmte Zeit ab. Vereinbart war ein Hauptmietzins von monatlich 100 S wertgesichert. Eine Untervermietung bedurfte der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Im September 1985 schloss der Beklagte ohne Zustimung der Vermieterin einen Untermietvertrag; der Untermietzins betrug damals 3.500 S monatlich wertgesichert. Nachdem die Kläger E... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Kläger tritt der Ansicht des Berufungsgerichts bei, die Lösung des Falls müsse "zutreffenderweise in der 'Generalklausel' des § 27 Abs 1 Z 5 MRG gefunden werden". Das Berufungsgericht erläuterte im Einzelnen, weshalb der Oberste Gerichtshof die im Anlassfall "maßgebende Ablösevereinbarung mit größerer Wahrscheinlichkeit als zulässig denn als unzulässig beurteilt hätte". Dabei wurde herausgearbeitet, dem Mieter sei v... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte der klagenden Partei im zweiten Rechtsgang 250.000 S sA zu und wies das Mehrbegehren von 250.000 S sA ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Es verwies zu der vom Beklagten behaupteten Nichtigkeit auf den im ersten Rechtsgang ergangenen Aufhebungsbeschluss, in dem die Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs - wie schon im aufgehobenen Ersturteil - bejaht wurde. Im Übri... mehr lesen...
Begründung: Sämtliche Antragsteller sind Mieter von Reihenhäusern der Wohnhausanlage ***** in*****, die im Eigentum der Antragsgegnerin steht. In der Reihe 8 dieser Reihenhausanlage stehen insgesamt 13 freistehende Einzelhäuser mit integrierter Garage. In den Vorverträgen, welche zwischen den Mietern und der Antragsgegnerin in den Jahren 1989 und 1990 abgeschlossen wurden, ist in der Aufstellung des Finanzierungsbeitrages (für die Grund- und Baukosten) unter Baukosten ein "Zus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte schloß am 11. 3. 1974 mit den damaligen Liegenschaftseigentümern einen Mietvertrag über ein Gartengrundstück im Ausmaß von ca 500 m2. Der Mieter war berechtigt, eine Autoverkaufsstelle und einen Autoabstellplatz einzurichten, einen Büroraum von ca 25 m2 sowie eine Garage zur Einstellung der Fahrzeuge zu errichten und Gas, Strom und Telefon auf eigene Kosten einzuleiten. Vereinbarungsgemäß hat der Mieter nach Beendigung des Bestandverhältnisse... mehr lesen...
Norm: MRG §27 MRG §27 Abs1 Z5 MRG §27 Abs2 litb MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.... mehr lesen...
Norm: MRG 27 MRG §27 Abs1 Z5 MRG §27 Abs2 litb MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****. Die Fünftantragsgegnerin verfügt über die Hälfte der Miteigentumsanteile, die übrigen Antragsgegner über je ein Achtel. Die Antragstellerin mietete im März 1985 die Wohnung top Nr. 24 des angeführten Hauses. Zu diesem Zeitpunkt gab es in der Wohnung keine Toilette und auch kein Badezimmer; ein Anschluß für kaltes und warmes Wasser war lediglich in der Küche vorhanden. Die Antrags... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B2 ABGB §1098 Id MRG §27 Abs2 litb MRG §30 Abs2 Z4 F MRG §30 Abs2 Z6 E ABGB § 1041 heute ABGB § 1041 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1098 heute ABGB § 1098 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und Widerbeklagte (im folgenden Widerbeklagte genannt) war aufgrund eines am 4.12.1985 geschlossenen Mietvertrages ab 1.1.1986 Mieterin eines Geschäftslokals in einem dem Beklagten und Widerkläger (im folgenden Widerkläger genannt) gehörenden Haus. Der Widerkläger kündigte das Mietverhältnis zum 31.10.1990 gerichtlich auf, wobei er als Kündigungsgründe geltend machte, daß der Mietgegenstand nicht mehr regelmäßig zu der im Vertrag bedungenen geschäftli... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 27 Abs 2 lit b MRG liegt keine verbotene Vereinbarung iS des § 27 Abs 1 MRG vor, wenn der Mieter bei Abschluß des Mietvertrages für den Verzicht des Vermieters auf den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 und 6 MRG einen den Hauptmietzins für 10 Jahre nicht übersteigenden Betrag zahlt, sofern die konkreten Umstände, die für den Mieter schon damals den Abschluß des Mietvertrages ohne einen solchen Verzicht sinnlos ... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs2 lita WGG §14 Abs1 WGG §17 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs1 MRG §27 Abs2 litaWGG 1979 §14 Abs1WGG 1979 §17 Abs1WGG 1979 §17 Abs6WGG 1979 §18 MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Alleineigentümerin der Liegenschaft Wien 14., Alois Behrstraße 22, auf der sie von Mai 1981 bis Dezember 1982 unter anderem mit Mitteln der Wohnbauförderung ein Wohnhaus mit 21 Wohnungen, einer Ordination und einem Geschäftslokal errichtet hat. Die Beklagten sind Mieter von Objekten im Haus Wien 14., Alois Behrstraße 22. Zwischen der klagenden Partei und dem Achtbeklagten wurde Ruhen des Verfahrens vereinbart (AS 23). Im Juli 1981 erg... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs2 litb MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin fordert vom Beklagten Zahlung von S 70.000 mit dem Vorbringen, sie habe diesen Betrag dem Beklagten als Vermieter anläßlich des Abschlusses des Mietvertrages vom 12. Februar 1982 als verbotene Ablöse bezahlt. Die letzte Teilzahlung sei am 31. März 1982 erfolgt. Der Beklagte beantragte Klagsabweisung, da es sich bei der verlangten Summe nicht um eine verbotene Ablöse gehandelt habe. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es traf die in seine... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs2 litb MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994 ... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs2 litb MRG § 27 heute MRG § 27 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 27 gültig von 01.03.1994 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 27 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Mietvertrag vom 1.3.1983 mietete die Klägerin von den vier Beklagten eine Wohnung in deren Haus in Wien 7., Kaiserstraße 94, um den Hauptmietzins von S 302,50 monatlich. Auf Grund eines Verfahrens auf Hauptmietzinserhöhung gemäß § 7 MietenG, auf das im Mietvertrag hingewiesen wurde, beträgt aber der erhöhte Hauptmietzins derzeit S 987,92. Da die Klägerin zwar wegen ihres Studiums die Wohnung in Wien benötigt, andererseits aber in Salzburg wohnte und auch ... mehr lesen...