Norm: MRG §27MRG §27 Abs1 Z5MRG §27 Abs2 litb
Rechtssatz: Eine nicht durch einen äquivalenten Leistungsaustausch gerechtfertigte Ablöse läßt der Gesetzgeber nur ausnahmsweise, etwa beim Verzicht des Vermieters auf bestimmte Kündigungsgründe (§ 27 Abs 2 lit b MRG), gelten. Auch im gegenständlichen Ablösefall - Entgelt für die Zustimmung des Vermieters zum Mieterwechsel (hier: Präsentationsrecht beziehungsweise nur das Recht auf Nachmieterbenennu... mehr lesen...
Norm: MRG 27MRG §27 Abs1 Z5MRG §27 Abs2 litb
Rechtssatz: Die bloße Bereitschaft, mit den vom Altmieter präsentierten Nachmietern einen Mietvertrag abzuschließen, ohne diesen Nachmietern - etwa bei der Höhe des Mietzinses - eine bessere Rechtsposition zu verschaffen als sie jeder beliebige Nachmieter hätte beanspruchen können, stellt keine gleichwertige Gegenleistung im Sinne des § 27 Abs 1 Z 1 MRG dar. Im konkreten Fall kommt dazu, daß die Antr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B2ABGB §1098 IdMRG §27 Abs2 litbMRG §30 Abs2 Z4 FMRG §30 Abs2 Z6 E
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer Aufkündigung nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG schließt Verwendungsansprüche nach § 1041 ABGB nicht aus (ausdrückliche Ablehnung von JBl 1990,320). Wer entgegen einem Untermietverbot untervermietete, somit seine vertraglichen Rechte auf Benützung einer fremden Sache überschritt, braucht aus dem Rechtsgrund des § 1041 ABGB zwar nicht den g... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 27 Abs 2 lit b MRG liegt keine verbotene Vereinbarung iS des § 27 Abs 1 MRG vor, wenn der Mieter bei Abschluß des Mietvertrages für den Verzicht des Vermieters auf den Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 und 6 MRG einen den Hauptmietzins für 10 Jahre nicht übersteigenden Betrag zahlt, sofern die konkreten Umstände, die für den Mieter schon damals den Abschluß des Mietvertrages ohne einen solchen Verzicht sinnlos gemach... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs2 litaWGG §14 Abs1WGG §17
Rechtssatz: Neben einem den für die Mietzinsbildung maßgebenden Umständen entsprechenden Mietzins dürfen Baukostenbeiträge nur im Falle des § 27 Abs 2 lit a MRG in Verbindung mit § 14 Abs 1 oder § 17 WGG gefordert werden. Entscheidungstexte 5 Ob 552/88 Entscheidungstext OGH 05.07.1988 5 Ob 552/88 Veröff: WoBl 1988,141 (Würth) = Miet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Alleineigentümerin der Liegenschaft Wien 14., Alois Behrstraße 22, auf der sie von Mai 1981 bis Dezember 1982 unter anderem mit Mitteln der Wohnbauförderung ein Wohnhaus mit 21 Wohnungen, einer Ordination und einem Geschäftslokal errichtet hat. Die Beklagten sind Mieter von Objekten im Haus Wien 14., Alois Behrstraße 22. Zwischen der klagenden Partei und dem Achtbeklagten wurde Ruhen des Verfahrens vereinbart (AS 23). Im Juli 1981 ergin... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs1MRG §27 Abs2 litaWGG 1979 §14 Abs1WGG 1979 §17 Abs1WGG 1979 §17 Abs6WGG 1979 §18
Rechtssatz: Vereinbarungen zwischen gemeinnütziger Bauvereinigung und (künftigen) Mieter über Leistung von Baukostenzuschüssen bzw Erhöhung des auf der Preisbasis nach § 17 Abs 6, 18 WGG festgesetzten Finanzierungsbeitrags sind zulässig, da sie zu einer entsprechenden Minderung des nach § 14 WGG zu berechnenden Entgelts führen und für sie eine bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin fordert vom Beklagten Zahlung von S 70.000 mit dem Vorbringen, sie habe diesen Betrag dem Beklagten als Vermieter anläßlich des Abschlusses des Mietvertrages vom 12. Februar 1982 als verbotene Ablöse bezahlt. Die letzte Teilzahlung sei am 31. März 1982 erfolgt. Der Beklagte beantragte Klagsabweisung, da es sich bei der verlangten Summe nicht um eine verbotene Ablöse gehandelt habe. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Es traf die in seiner E... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs2 litb
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines Entgelts für den Verzicht auf die Kündigungsgründe des § 30 Abs 2 Z 4 und 6 MRG muß bereits im Mietvertrag enthalten sein und kann nicht nachgetragen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 523/86 Entscheidungstext OGH 27.05.1986 2 Ob 523/86 4 Ob 1520/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Mietvertrag vom 1.3.1983 mietete die Klägerin von den vier Beklagten eine Wohnung in deren Haus in Wien 7., Kaiserstraße 94, um den Hauptmietzins von S 302,50 monatlich. Auf Grund eines Verfahrens auf Hauptmietzinserhöhung gemäß § 7 MietenG, auf das im Mietvertrag hingewiesen wurde, beträgt aber der erhöhte Hauptmietzins derzeit S 987,92. Da die Klägerin zwar wegen ihres Studiums die Wohnung in Wien benötigt, andererseits aber in Salzburg wohnte und auch ein... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs2 litb
Rechtssatz: Sowohl der Wortlaut dieser Bestimmung ("und" und nicht "oder") als auch der Zweck der Regelung erfordern die Auslegung, daß der Vermieter auf beide genannten Kündigungsgründe verzichten muß. Nur dann erhält der Mieter einen wirklich wirksamen zusätzlichen Kündigungsschutz. Entscheidungstexte 3 Ob 571/85 Entscheidungstext OGH 16.10.1985 3 Ob 5... mehr lesen...
Norm: MRG §27 Abs2 litb
Rechtssatz: Der Sinn der Bestimmung des § 27 Abs 2 lit b MRG liegt darin, daß für die Genehmigung der Weitergabe und der Nichtbenützung erlaubterweise ein der Höhe nach limitierter Betrag bezahlt werden kann, sofern die dort genannten Kündigungsgründe wegen der besonderen Interessenlage des Mieters (zB voraussichtlicher Aufenthalt im Ausland) ausgeschlossen werden sollen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...