Norm
MRG §27 Abs1Rechtssatz
Vereinbarungen zwischen gemeinnütziger Bauvereinigung und (künftigen) Mieter über Leistung von Baukostenzuschüssen bzw Erhöhung des auf der Preisbasis nach § 17 Abs 6, 18 WGG festgesetzten Finanzierungsbeitrags sind zulässig, da sie zu einer entsprechenden Minderung des nach § 14 WGG zu berechnenden Entgelts führen und für sie eine besondere Abzinsung und Wertsicherung (§ 17 WGG) besteht. Dem widersprechende gesetzliche Bestimmungen bestehen nicht.Vereinbarungen zwischen gemeinnütziger Bauvereinigung und (künftigen) Mieter über Leistung von Baukostenzuschüssen bzw Erhöhung des auf der Preisbasis nach Paragraph 17, Absatz 6, 18, WGG festgesetzten Finanzierungsbeitrags sind zulässig, da sie zu einer entsprechenden Minderung des nach Paragraph 14, WGG zu berechnenden Entgelts führen und für sie eine besondere Abzinsung und Wertsicherung (Paragraph 17, WGG) besteht. Dem widersprechende gesetzliche Bestimmungen bestehen nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0083367Zuletzt aktualisiert am
15.07.2008