TE OGH 1995/6/14 3Ob544/95(3Ob545/95)

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 14.06.1995
beobachten
merken
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten