Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin prot Firma G***** M*****, Inhaber Ing. Michael M*****, vertreten durch Dr. Johannes Patzak, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegner 1. Michael T*****, 2. Petra G*****, 3. DI Oliver P*****, 4. DI Heinz M*****,... mehr lesen...
Begründung: Die Fa. L***** ist Eigentümerin einer Liegenschaft im Bezirk Schwechat. Auf dieser Liegenschaft befinden sich zwei Objekte. Eines dieser Gebäude stand seit den 60er-Jahren leer, als zu Beginn der 90er-Jahre Sahman S***** (im Folgenden Erstantragsgegner) und Fuat G***** (im Folgenden Zweitantragsgegner) der Eigentümerin vorschlugen, dieses Objekt mit einer Gesamtnutzfläche von 523,65 m2 in Stand zu setzen und wieder bewohnbar zu machen. In der Folge haben die Antragsgeg... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsgegner war vom 22. 7. 1988 bis März 2002 Hauptmieter der gesamten Liegenschaft EZ 69 GB ***** im Gesamtausmaß von 758 m², auf der sich das Haus B***** sowie eine Fabrikationshalle befinden. Im Jahr 1998 schloss der Antragsteller mit dem Erstantragsgegner einen schriftlichen Untermietvertrag beginnend mit 1. 6. 1998 über die auf der Liegenschaft gelegene Lagerhalle samt Schuppen zum Betrieb einer Handels- und Produktionsstätte. Der Erstantragsgegner war d... mehr lesen...
Norm: MRG §26 MRG § 26 heute MRG § 26 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 26 gültig von 01.03.1994 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 26 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994 ... mehr lesen...
Norm: MRG §26 MRG § 26 heute MRG § 26 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 26 gültig von 01.03.1994 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 26 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994 ... mehr lesen...
Norm: MRG §26 MRG § 26 heute MRG § 26 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 26 gültig von 01.03.1994 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 26 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994 ... mehr lesen...
Begründung: Dietmar K***** kaufte die gegenständliche Liegenschaft mit dem am 19. 7. 2000 abhandlungsbehördlich genehmigten Kaufvertrag vom 15. 12. 1998. Die Rechtfertigung des grundbücherlich vorgemerkten Eigentums von Dietmar K***** erfolgte am 8. 8. 2001. Die Beklagten schlossen mit der damaligen Hauseigentümerin Maria R***** am 22. 12. 1995 den gegenständlichen Mietvertrag hinsichtlich der Wohnung top Nr 2 ab. Entgegen des Textes des Mietvertrages besteht der tatsächlich vereinbarte ... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 528 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz, § 528a ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 528, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz, Paragraph ... mehr lesen...
Begründung: Die von den Antragstellern am 17. 9. 1992 beantragte Überprüfung der Grund und Baukosten ihrer von der Antragsgegnerin - einer gemeinnützigen Bauvereinigung - erworbenen Reihenhäuser führte im erstinstanzlichen Verfahren zum Ergebnis, dass eine Überschreitung der angemessenen Preise in der Höhe von mehreren Mio Schilling festgestellt und die Antragsgegnerin verpflichtet wurde, den Antragstellern Beträge zwischen S 79.366,19 und S 239.522,37 zurückzuzahlen. Als ber... mehr lesen...
Norm: MRG §18 Abs1 MRG §37 Abs1 Z8MRG idF 3.WÄG §26MRG idF 3.WÄG §26 Abs3 MRG § 18 heute MRG § 18 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 MRG § 18 gültig von 01.07.2000 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 ... mehr lesen...
Begründung: Elfriede W***** (Wohnungseigentümerin) schloss mit der Antragsgegnerin am 4. 1. 1996 einen vom 1. 1. 1996 bis 31. 12. 2000 befristeten Hauptmietvertrag hinsichtlich der Wohnung ***** Wien, *****. Es wurde die Anwendung des 3. WÄG auf den Vertrag vereinbart und festgehalten, dass dem Mieter bekannt sei, dass ein Verfahren nach §§ 18 ff MRG geplant bzw anhängig sei. Elfriede W***** (Wohnungseigentümerin) schloss mit der Antragsgegnerin am 4. 1. 1996 einen vom 1. 1. ... mehr lesen...
Begründung:
Rechtliche Beurteilung
Hat das Rekursgericht - wie hier - eine Verletzung der erstrichterlichen Erhebungs- bzw Anleitungspflicht verneint, dann könnte ein solcher Stoffsammlungsmangel in dritter Instanz nur dann aufgegriffen werden, wenn dies mit einer durch die Aktenlage nicht gedeckten oder rechtlich unhaltbaren
Begründung: geschehen wäre (vgl 5 Ob 63/00a = EWr I/37/184 mwN). Der in diesem Zusammenhang vom RR-Werber relevierte Untersuch... mehr lesen...
Norm: MRG idF des 3.WÄG §26
Rechtssatz:
Mangels Bestimmbarkeit des Untermietzinses ist ein Untermietvertrag nicht zustandegekommen.
Entscheidungstexte 4 Ob 238/99z Entscheidungstext OGH 14.09.1999 4 Ob 238/99z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112428 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war in der Zeit vom 1. 4. 1994 bis 30. 9. 1998 Untermieter der Antragsgegner, deren Mietverhältnis am 1. 1. 1972 begonnen hatte. Der Mietvertrag der Antragsgegner war auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Nach Leistung einer Mietzinsvorauszahlung von S 30.000,-- räumte die Vermieterin den Antragsgegnern ein von jeder Zinszahlung befreites Mietverhältnis ein. Der dem Antragsteller vorgeschriebene Untermietzins betrug bis 31. 12. 1996 S 9.350,-- und... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Rekursgericht für die Zulässigkeit der Anrufung des Obersten Gerichtshofes ins Treffen geführte Rechtsfrage, inwieweit sich das 3. WÄG auf vor seinem Inkrafttreten abgeschlossene Untermietzinsvereinbarungen auswirkt (konkret geht es um die Möglichkeit der gerichtlichen Nachprüfung einer solchen Vereinbarung nach Beendigung des Untermietverhältnisses), ist trotz der aufgezeigten Judikaturdifferenz (6 Ob 2094/... mehr lesen...
Norm: MRG §12a MRG §16 MRG §26 MRG §28 MRG §37 Abs4 MRG §37 Abs1 Z8 MRG §43 MRG §44 MRG §46 MRG §46a MRG §46c MRG § 12a heute MRG § 12a gültig von 01.01.2007 bis 30.09.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 MRG § 12a gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 124/2006 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten als Mieter von Wohnungen im Hause der Erst- und Zweitantragsgegner in B***** die Überprüfung des Hauptmietzinses nach § 37 MRG, verbunden mit einem Begehren auf Rückzahlung der Überschreitungsbeträge. Im Hinblick darauf, daß die Antragsgegner einwendeten, erst ab dem Zeitpunkt des Kaufes der Liegenschaft im Jahre 1994 passiv legitimiert zu sein (insbesondere hinsichtlich des Rückforderungsbegehrens), wobei ihnen nicht einmal die genauen... mehr lesen...
Norm: MRG idF vor 3.WÄG §26
Rechtssatz:
Im Falle einer Untermietzinsvereinbarung (Zeitpunkt der Mietzinsvereinbarung maßgebend) vor Inkrafttreten des 3. WÄG, aber nach Inkrafttreten des MRG, steht dem Untermieter nur das Recht auf künftige Ermäßigung des Untermietzinses (auf die angemessene Gegenleistung), nicht jedoch ein Rückforderungsanspruch zu (Ablehnung von 6 Ob 2094/96a, WoBl 1997/11).
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Untermieterin, es wolle entschieden werden, um welche Beträge die Antragsgegnerin das gesetzlich zulässige Zinsausmaß für das Geschäftslokal in ***** überschritten habe, ab. Auf den am 24.10.1990, also vor dem 1.3.1994, abgeschlossenen Untermietvertrag sei § 26 MRG idF vor dem 3. WÄG anzuwenden. Diese Bestimmung berechtige den Untermieter nur, die Ermäßigung auf das gesetzlich zulässige Ausmaß ab dem nächsten Zinstermin zu begeh... mehr lesen...
Norm: MRG §26 MRG § 26 heute MRG § 26 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 26 gültig von 01.03.1994 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 26 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beurteilung, daß der zwischen dem Liegenschaftseigentümer und dem Untervermieter abgeschlossene Bestandvertrag ein Pachtvertrag sei, stellt eine Vertragsauslegung im Einzelfall dar. In einer solchen Beurteilung liegt dann keine erhebliche Rechtsfrage, wenn - wie hier - nicht in Verkennung der Rechtslage ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wird (Kodek in Rechberger, ZPO, Rz 5 zu § 502). Überdies würde ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beurteilung, daß der zwischen dem Liegenschaftseigentümer und dem Untervermieter abgeschlossene Bestandvertrag ein Pachtvertrag sei, stellt eine Vertragsauslegung im Einzelfall dar. In einer solchen Beurteilung liegt dann keine erhebliche Rechtsfrage, wenn - wie hier - nicht in Verkennung der Rechtslage ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wird (Kodek in Rechberger, ZPO, Rz 5 zu § 502). Überdies würde ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 AaMG §14 MRG §26 ABGB § 1120 heute ABGB § 1120 gültig ab 01.01.1812 MRG § 26 heute MRG § 26 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 ... mehr lesen...
Begründung: Die B***** Handelsgesellschaft mbH (im folgenden "Uhren-Gesellschaft" genannt) hatte im Jahre 1974 das Geschäftslokal top Nr 9a im Hause ***** um einen monatlichen Hauptmietzins von S 2.500 zuzüglich Umsatzsteuer und Betriebskosten, die monatlich höchstens S 2.490 betrugen, auf unbestimmte Zeit gemietet. Ihr war auch ein "Weiterverkaufsrecht" sowie das Recht der Untervermietung (ohne Branchenbindung) oder Verpachtung eingeräumt worden. Im Jahre 1978 schloß die Uh... mehr lesen...
Norm: MRG §26 idF vor 3.WÄG MRG § 26 heute MRG § 26 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 26 gültig von 01.03.1994 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 26 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.199... mehr lesen...
Norm: MRG §26 MRG § 26 heute MRG § 26 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 26 gültig von 01.03.1994 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993 MRG § 26 gültig von 01.01.1982 bis 28.02.1994 ... mehr lesen...
Norm: MRG idF vor dem 3.WÄG §26MRG idF 3.WÄG §26 Abs3
Rechtssatz:
Der erstmalig im Gesetz ausdrücklich geregelte Rückforderungsanspruch des Untermieters ist nach der neuen Rechtslage zu beurteilen, wenn der Anspruch nach dem 1.3.1994 entstanden ist. Nur für die Zeit davor ist wegen des Rückwirkungsverbotes davon auszugehen, daß ein Rückforderungsanspruch des Mieters erst für die Zeit nach Stellung eines Ermäßigungsantrages nach § 2... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben im Jahr 1983 hinsichtlich eines Geschäftslokales einen Untermietvertrag abgeschlossen. Mit der am 7.6.1994 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt der Kläger als Hauptmieter des Geschäftslokals vom Beklagten als Untermieter einen Mietzinsrückstand von S 41,809,92 und die Räumung des Geschäftslokals. Der Beklagte hat am 12.10.1995 bei der zuständigen Schlichtungsstelle des Magistrats der Stadt Wien einen Antrag eingebracht, mit dem er die... mehr lesen...
Norm: MG §14MG §16 Abs1 Z4 MRG §16 Abs1 Z7 MRG §26 MRG § 16 heute MRG § 16 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 16 gültig von 01.04.2025 bis 30.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2021 MRG § 16 gültig vo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs wendet sich die Antragsgegnerin gegen den den erstrichterlichen Sachbeschluß in seinem die Feststellung der zulässigen Höhe des Untermietzinses für die Jahre 1984 bis 1987 betreffenden Teil bestätigenden Teil des rekursgerichtlichen Sachbeschlusses. Da nach § 37 Abs 3 Z 18 MRG idF nach Art II RRAG für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses gegen einen Sachbeschluß der zwe... mehr lesen...