Norm: MRG §25
Rechtssatz: Die Berechnung des angemessenen Entgelts nach § 25 MRG hat nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebenen restlichen Nutzungsdauer zuzüglich eines angemessenen Gewinns zu erfolgen. Der so errechnete Betrag kann monatlich während der gesamten Vertragsdauer und nicht nur während des Zeitraums der Restnutzungsdauer verlangt werden (so bereits MietSlg 44.396). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §25
Rechtssatz: Ein Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände steht dem Vermieter nur dann zu, wenn es gesondert vereinbart wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 296/02v Entscheidungstext OGH 08.04.2003 5 Ob 296/02v 5 Ob 129/09w Entscheidungstext OGH 10.11.2009 5 Ob 129/09w Beisatz: Dies ist dahin zu verstehen, dass e... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2MRG §25
Rechtssatz: § 25 MRG erlaubt die Vereinbarung eines zum Hauptmietzins hinzuzuschlagenden angemessenen Entgelts, wenn der Vermieter dem Hauptmieter Einrichtungsgegenstände zur Verfügung stellt. Das verträgt sich nicht mit einem automatischen Zuschlag zum Richtwertmietzins für eben diese Leistung. Entscheidungstexte 5 Ob 296/02v Entscheidungstext OGH 08.04.200... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §16 Abs8MRG §25
Rechtssatz: Die Präklusionsvorschrift des § 16 Abs 8 MRG ist auf die Überprüfung der Angemessenheit des Entgelts für mitvermietete Einrichtungsgegenstände (Möbelmiete) analog anzuwenden, was bedeutet, dass die Unwirksamkeit der Vereinbarung eines höheren als angemessenen Entgelts für Einrichtungsgegenstände binnen drei Jahren bzw binnen sechs Monaten nach Beendigung eines befristeten Mietverhältnisses gericht... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B1ABGB §1118 CMRG §24MRG §25MRG §30 Abs2 Z1
Rechtssatz: Stellt der Vermieter auf Grund eines von ihm abgeschlossenen Strombezugsvertrages mehreren Mietern elektrische Energie gegen gesondertes Entgelt zur Verfügung, handelt es sich bei diesem Entgelt um einen Bestandteil des Mietzinses. Entscheidungstexte 3 Ob 367/97k Entscheidungstext OGH 15.04.1998 3 Ob 367/97k... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei stellt das Begehren, die Beklagte sei schuldig, einen näher bezeichneten Einreichplan zwecks Errichtung eines "P-Steckschildes mit Krone" zu unterfertigen. Die klagende Partei sei Mieterin eines Geschäftslokals in einem Haus in Wien 11., das im Eigentum der Beklagten stehe, und beabsichtige, das derzeit an der Hausfassade angebrachte Steckschild "P*** Strümpfe" durch ein Steckschild "P mit Krone" zu ersetzen. Die Beklagte habe auf das Ersuchen der k... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IbMRG §1 Abs1MRG §25
Rechtssatz: Für mitgemietete Hausflächen oder Grundflächen kann unter analoger Anwendung des § 25 MRG ein separates Entgelt vereinbart werden, ohne daß dadurch ein gesondertes Mietverhältnis entstünde. Entscheidungstexte 3 Ob 529/90 Entscheidungstext OGH 07.02.1990 3 Ob 529/90 Veröff: RZ 1990/106 S 253 = SZ 63/14 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat am 19. Juli 1983 die aus Zimmer und Küche bestehende und eine Nutzfläche von 28 m2 aufweisende Wohnung top. Nr. 15 im Haus des Antragsgegners Wien 10., Favoritenstraße 188 gemietet. Es wurde zunächst ein wertgesicherter Mietzins einschließlich Betriebskosten und Umsatzsteuer von 2.000,- S monatlich vereinbart, den der Antragsgegner später wie folgt aufschlüsselte: 1.654,55 S Hauptmietzins, 4,70 S EDV-Gebühr, 252,80 S Betriebskosten und 191,51 Um... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2MRG §16 Abs3MRG §25
Rechtssatz: Es würde der Wertung des Gesetzgebers widersprechen, wollte man Instandhaltungsarbeiten und/oder Verbesserungsarbeiten des Vermieters in der Wohnung, die ohne Einfluß auf die Kategorieeinordnung der Wohnung bleiben, durch Zubilligung eines angemessenen Entgelts im Sinne des § 25 MRG berücksichtigen und dadurch die Überschreitung der gesetzlich festgesetzten Höchstgrenze des für die Zurverfügungs... mehr lesen...