Norm: MRG §25 MRG § 25 heute MRG § 25 gültig ab 01.01.1982
Rechtssatz: Die Unterlassung der ziffernmäßigen, ohnehin der Angemessenheitsüberprüfung unterliegenden Benennung des auf die ausdrücklich vereinbarte Möbelmiete entfallenden Anteils schadet nicht. Vorliegen muss lediglich eine V... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj. Petra M*****, vertreten durch Dr. Johannes Hübner und Dr. Gerhard Steiner, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei M***** M*****, vertreten durch Dr. Wenzel Drögsler, Rechtsanw... mehr lesen...
Begründung: Die 1939 geborene Klägerin und der 1926 geborene Beklagte sind seit 1985 verheiratet. Bis 2004 bewohnten sie gemeinsam eine Mietwohnung, wobei der Beklagte die Miete von zuletzt 441,13 EUR und Nebenkosten (Strom, Gas, Telefon, Rundfunk, Versicherung) von zuletzt 165 EUR zahlte. Die Klägerin führte den Haushalt. Nachdem der Beklagte einen Urlaub mit einer anderen Frau verbracht hatte, verweigerte ihm die Klägerin im Oktober 2004 die Übernachtung im gemeinsamen Schlafzim... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Elfriede S*****, vertreten durch Mag. Gerhard Brandstätter, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Heinz S*****, vertreten durch Dr. Christian Prader, Rechtsanwalt in Inn... mehr lesen...
Norm: MRG §25 MRG § 25 heute MRG § 25 gültig ab 01.01.1982
Rechtssatz: Die Berechnung des angemessenen Entgelts nach § 25 MRG hat nach der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebenen restlichen Nutzungsdauer zuzüglich eines angemessenen Gewinns zu erfolgen. Der so errechnete Betrag ... mehr lesen...
Norm: MRG §25 MRG § 25 heute MRG § 25 gültig ab 01.01.1982
Rechtssatz: Ein Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände steht dem Vermieter nur dann zu, wenn es gesondert vereinbart wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 296/02v En... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 MRG §25 MRG § 16 heute MRG § 16 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 16 gültig von 01.04.2025 bis 30.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2021 MRG § 16 gültig von 19.03.2025 bis 31.12.2... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob das Fehlen der Unterschrift des Vermieters iSd Judikatur über die Tragweite des Formgebots der Schriftlichkeit (5 Ob 2085/96w = MietSlg 48/23 mwN) die Ungültigkeit einer Verlängerungsvereinbarung nach § 29 Abs 1 Z 3 lit b MRG auch für die Anwendung der Präklusionsregelung des § 16 Abs 8 MRG bewirkt, kann dahingestellt bleiben, weil das Mietzinsüberprüfungsbegehren jedenfalls zu spät geltend gemacht wurde: selbst bei... mehr lesen...
Norm: MRG idF 3.WÄG §16 Abs8 MRG §25 MRG § 25 heute MRG § 25 gültig ab 01.01.1982
Rechtssatz:
Die Präklusionsvorschrift des § 16 Abs 8 MRG ist auf die Überprüfung der Angemessenheit des Entgelts für mitvermietete Einrichtungsgegenstände (Möbelmiete) analog anzuwenden, was bedeutet, d... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter der im Haus D*****straße 27/H*****gasse 35 gelegenen Tabaktrafik. Die Antragsgegnerin ist Vermieterin dieses Objekts. Der Mietvertrag über die Geschäftsräumlichkeiten top Nr 5-6 wurde am 14. 1. 1988 abgeschlossen, wobei als Mietbeginn der 1. 11. 1987 vereinbart wurde. Ebenfalls am 14. 1. 1988 vereinbarten die damaligen Parteien des Bestandvertrages, daß der Antragsteller für die Zurverfügungstellung von Werbeflächen ein monatliches we... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge kurz klagende Partei) ist Mieterin mehrerer Bestandobjekte in einem Haus in der Wiener Innenstadt. Sie betreibt in diesen einen Gastronomiebetrieb. Die erstbeklagte Partei und Erstgegnerin (in der Folge erstbeklagte Partei) ist seit 1978 zu einem Sechstel Eigentümerin der Liegenschaft, auf der sich das Haus mit den Mietobjekten befindet. Seit dem Jahre 1995 ist der Zweitbeklagte und Zweitgegner (in der Folge Zweitbeklagt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1118 B1 ABGB §1118 C MRG §24 MRG §25 MRG §30 Abs2 Z1 ABGB § 1118 heute ABGB § 1118 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1118 heute ABGB § 1118 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Hauses samt dazugehörigem Stöcklgebäude in I*****. Der Beklagte ist Mieter der in dem Stöcklgebäude, 1.Stock links, gelegenen Wohnung. Da für die Wohnung des Beklagten kein eigener Stromzähler vorhanden war und auch viele stromverbrauchende Geräte der Nachbarn des Beklagten über den gemeinsamen Stromzähler gespeist wurden, kam es bereits 1985 zu einem Streit über die vom Beklagten zu tragenden Stromkosten. Mit Urteil des Erstger... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 Ib MRG §1 Abs1 MRG §25 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 MRG § 1 heute MRG § 1 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2009 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei stellt das Begehren, die Beklagte sei schuldig, einen näher bezeichneten Einreichplan zwecks Errichtung eines "P-Steckschildes mit Krone" zu unterfertigen. Die klagende Partei sei Mieterin eines Geschäftslokals in einem Haus in Wien 11., das im Eigentum der Beklagten stehe, und beabsichtige, das derzeit an der Hausfassade angebrachte Steckschild "P*** Strümpfe" durch ein Steckschild "P mit Krone" zu ersetzen. Die Beklagte habe auf das Ersuchen der... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 MRG §16 Abs3 MRG §25 MRG § 16 heute MRG § 16 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 16 gültig von 01.04.2025 bis 30.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2021 MRG § 16 gültig von 19.03.202... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin hat am 19. Juli 1983 die aus Zimmer und Küche bestehende und eine Nutzfläche von 28 m2 aufweisende Wohnung top. Nr. 15 im Haus des Antragsgegners Wien 10., Favoritenstraße 188 gemietet. Es wurde zunächst ein wertgesicherter Mietzins einschließlich Betriebskosten und Umsatzsteuer von 2.000,- S monatlich vereinbart, den der Antragsgegner später wie folgt aufschlüsselte: 1.654,55 S Hauptmietzins, 4,70 S EDV-Gebühr, 252,80 S Betriebskosten und 191,51 ... mehr lesen...