Entscheidungen zu § 21 Abs. 4 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-30 von 31

TE OGH 2009/6/9 5Ob35/09x

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache der Antragsteller 1. Susanne P*****, 2. Mag. Harald P*****, beide vertreten durch Dr. Michael Ott und Mag. Christoph Klein, Rechtsanwälte in Wien, 3. Andreas S*****, 4. Johann B*****, 5. Jos... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.06.2009

TE OGH 2008/4/15 5Ob6/08f

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Entscheidung | OGH | 15.04.2008

TE OGH 2005/10/18 5Ob230/05t

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Entscheidung | OGH | 18.10.2005

TE OGH 2005/10/18 5Ob149/05f

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Entscheidung | OGH | 18.10.2005

TE OGH 2004/8/3 5Ob37/04h

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Entscheidung | OGH | 03.08.2004

TE OGH 2001/9/4 5Ob195/01i

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Entscheidung | OGH | 04.09.2001

TE OGH 2001/2/22 6Ob146/00i

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Entscheidung | OGH | 22.02.2001

RS OGH 1999/5/26 5Ob131/99x, 5Ob149/05f, 5Ob230/05t, 1Ob27/22k

Norm: MRG §21 Abs1MRG §21 Abs4
Rechtssatz: Nach dem Einleitungssatz des § 21 Abs 1 MRG gelten nur die vom Vermieter "aufgewendeten" Kosten als Betriebskosten. Daß damit nicht generell zum Ausdruck gebracht werden soll, der Mieter habe dem Vermieter nur die bereits getätigten Aufwendungen zu ersetzen, ergibt sich aus Abs 4 leg cit, in dem - bei der Einzelverrechnung - die Zahlungspflicht des Mieters lediglich von der Fälligkeit der den Vermieter... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1999

TE OGH 1999/5/26 5Ob131/99x

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Entscheidung | OGH | 26.05.1999

RS OGH 1997/11/11 5Ob419/97x, 5Ob6/08f, 5Ob60/18m, 5Ob103/19m, 1Ob147/21f

Norm: ABGB §904 IABGB §904 IIIMRG §21 Abs3MRG §21 Abs4
Rechtssatz: Fällig ist eine Betriebskostenschuld beziehungsweise Abgabenschuld spätestens dann, wenn sie der Vermieter erfüllen muss. Dieser Zeitpunkt richtet sich primär nach der Vereinbarung mit dem Gläubiger (vergleiche 5 Ob 162/97b), kann sich aber auch aus besonderen gesetzlichen Fälligkeitsvorschriften ergeben. Ist auch auf diese Weise der Fälligkeitszeitpunkt nicht bestimmt, so beurt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.11.1997

RS OGH 1997/11/11 5Ob419/97x, 5Ob131/99x, 5Ob149/05f, 5Ob242/09p, 4Ob191/10g

Norm: MRG §21 Abs3MRG §21 Abs4
Rechtssatz: Bewirtschaftungskosten (Betriebskosten und Abgaben) sind, wenn der Vermieter von der Möglichkeit der Jahrespauschalverrechnung Gebrauch gemacht hat, innerhalb der Frist von einem Jahr ab Ende des Verrechnungsjahres - das heißt innerhalb einer halbjährigen "Nachfrist" ab "Fälligkeitstermin" für die Abrechnung - durch Legung, allenfalls Ergänzung der Abrechnung ordnungsgemäß geltend zu machen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.11.1997

TE OGH 1997/11/11 5Ob419/97x

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Entscheidung | OGH | 11.11.1997

TE OGH 1997/9/30 5Ob418/97z

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Entscheidung | OGH | 30.09.1997

TE OGH 1997/6/10 5Ob196/97b

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Entscheidung | OGH | 10.06.1997

RS OGH 1997/6/10 5Ob196/97b, 5Ob418/97z

Norm: MRG §21 Abs3MRG §21 Abs4MRG §37 Abs1 Z9MRG §37 Abs1 Z12
Rechtssatz: Ein Antrag auf Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung (vergleiche Würth/Zingher Mietrecht und Wohnrecht19 § 37 MRG Rz 21) für noch nicht abgerechnete Perioden ist im Falle eines Eigentümerwechsels gegen den neuen Eigentümer (Alleineigentümer), der sie auch erstellt hat, zu richten und nicht gegen frühere Eigentümer (Miteigentümer), in deren Eigentümerschaft zwar die... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.06.1997

TE OGH 1996/12/17 4Ob2326/96d

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Entscheidung | OGH | 17.12.1996

RS OGH 1996/12/17 4Ob2326/96d

Norm: MRG §21 Abs4
Rechtssatz: Eine Einzelabrechnung liegt immer dann vor, wenn nicht regelmäßig Pauschalraten sondern konkrete, dem Vermieter gegenüber bereits fällig gewordene Bewirtschaftungskosten vorgeschrieben werden. Entscheidungstexte 4 Ob 2326/96d Entscheidungstext OGH 17.12.1996 4 Ob 2326/96d European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.1996

RS OGH 1996/12/17 4Ob2326/96d, 6Ob146/00i, 5Ob103/19m

Norm: ABGB §1486 Z4MRG §21 Abs3MRG §21 Abs4
Rechtssatz: Werden mangels Pauschalverrechnung Bewirtschaftungskosten nicht innerhalb der einjährigen Präklusivfrist unter Vorlage der Rechnungen fällig gestellt, so können sie später nicht mehr geltend gemacht werden; die Frist läuft ab Fälligkeit gegenüber dem Vermieter. Wurden Bewirtschaftungskosten innerhalb der Präklusionsfrist durch Vorlage der Rechnungen geltend gemacht, dann können sie - als T... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.1996

TE OGH 1992/5/26 5Ob58/92

Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. Februar 1986 Hauptmieter einer Wohnung im Haus Z*****gasse 14 in Wien, die eine Nutzfläche von 83,20 m2 aufweist und durch die Zusammenlegung der vormaligen Substandardwohnungen top 17 und 18 entstanden ist. Das Haus steht nunmehr im Eigentum des Antragsgegners. Die fragliche Wohnung bestand im Zeitpunkt der Anmietung durch den Antragsteller aus Vorraum, Baderaum, Küche, zwei Zimmern, Kabinett und WC. Sie war mit einem Gasofen im Kabinett ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

RS OGH 1992/5/26 5Ob58/92

Norm: MRG §21 Abs3MRG §21 Abs4
Rechtssatz: Die sich aus dem Mietvertrag als Dauerschuldverhältnis ergebende Nebenpflicht gegenseitiger Rücksichtnahme verhält einen Mieter, der feststellt, daß die ihm zustehende Einsicht in die Betriebskostenbelege auf Mißverständnisse oder andere behebbare Hindernisse stößt, in zumutbaren Ausmaß an der Behebung dieser Schwierigkeiten mitzuwirken. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1992

TE OGH 1991/11/12 5Ob101/91

Begründung: Die Antragstellerin ist zumindest seit 1. 1. 1986 Mieterin der Wohnung Nr. 12 im Haus *****Wien, R*****gasse 5, das dem Antragsgegner gehört. Die Wohnung ist 107,31 m2 groß; auf sie entfallen 9,10 % der Betriebskosten und 10,7 % der besonderen Aufwendungen für den Lift. Die Betriebskosten wurden der Antragstellerin jeweils im Wege einer Jahrespauschalverrechnung vorgeschrieben und bis zur Einleitung des gegenständlichen Verfahrens offensichtlich auch bezahlt. Die mona... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.11.1991

RS OGH 1991/11/12 5Ob101/91, 4Ob2326/96d, 6Ob146/00i, 5Ob195/01i, 5Ob242/09p, 4Ob191/10g, 1Ob40/20v,

Norm: MRG §21 Abs3MRG §21 Abs4
Rechtssatz: Unter "Geltendmachung" von Bewirtschaftungskosten ist deren Bekanntgabe und Nachweis zu verstehen. Im Falle der Einzelvorschreibung hat dies durch die in § 21 Abs 4 MRG näher beschriebene Vorlage der einzelnen Rechnungsbelege zu geschehen, im Falle der Pauschalvorschreibung dadurch, daß der Vermieter bis zum 30.06. die das vorausgegangene Kalenderjahr umfassende Abrechnung beim Hausbesorger oder an ein... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.11.1991

TE OGH 1990/10/23 5Ob89/90

Begründung: Die Antragsteller begehren - soweit für das Revisionsrekursverfahren noch von Bedeutung - die Feststellung, daß ihnen gegenüber durch Überwälzung von Versicherungsprämien in überhöhtem Ausmaß das gesetzliche Zinsausmaß in der Zeit von Jänner 1982 bis Dezember 1985 (für die einzelnen Antragsteller sind wegen der unterschiedlichen Antragstellung im vorausgehenden Verfahren bei der Schlichtungsstelle verschiedene Zeiträume maßgebend) um den betriebskostenschlüsselmäßigen ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.10.1990

RS OGH 1990/10/23 5Ob89/90, 5Ob35/09x, 5Ob180/14b

Norm: MRG §21 Abs1 Z4MRG §21 Abs4 Satz2
Rechtssatz: Der Vermieter kann die Kosten einer angemessenen Versicherung des Hauses gegen Brandschaden als Betriebskosten auf die Mieter überwälzen, auch wenn diese angemessene Versicherung eine höhere Versicherung erfordert als bloß diejenige, die den Ausschluß des Einwandes der Unterversicherung zur Folge hätte. Entscheidungstexte 5 Ob 89/90 En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.10.1990

TE OGH 1989/4/19 8Ob566/89 (8Ob567/89)

Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind je zur Hälfte E gentümerinnen des Hauses Salzburg, Ferdinand Porsche-Straße Nr. 7. Die Beklagten sind aufgrund des Mietvertrages vom 26.November/13.Dezember 1985 Mieter einer Zweizimmerwohnung mit Küche, Bad, WC, Vorraum und Balkon in diesem Hause. Die Klägerinnen begehrten von den Beklagten die Bezahlung rückständiger Mietzinse seit Jänner 1987 von S 16.408,25. Außerdem stellten sie unter Bezugnahme auf § 1118 ABGB das Begehren, die Bekla... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.04.1989

TE OGH 1988/7/14 6Ob567/87

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Hauptmieter der Wohnung top Nr. 7 im Haus Wien 8, Skodagasse 1, das auf einer zu drei Viertel dem Erstbeklagten gehörigen Liegenschaft steht. Die Abrechnung der Betriebskosten und der Kosten des Betriebes des Aufzugs erfolgt im Wege der Pauschalverrechnung. Der Kläger leistete im Jahre 1982 S 34.606,44 und im Jahre 1983 S 35.401,54 an Pauschalvorauszahlungen der Betriebskosten. Eine Abrechnung der Betriebskosten der Jahre 1982 und 1983 ist bis 3... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.07.1988

RS OGH 1988/7/14 6Ob567/87, 8Ob566/89 (8Ob567/89)

Norm: MRG aF §21 Abs2MRG §21 Abs4
Rechtssatz: Im Falle der Jahrespauschalverrechnung der Betriebskosten gemäß § 21 Abs 3 MRG (hier: idF vor der MRGNov 1985) kann die Präklusivfrist des § 21 Abs 4 MRG nicht analog auf die bereits geltend gemachten und bezahlten Pauschalraten, sondern lediglich auf einen binnen dieser Frist nachzutragenden Betriebskostenanteil oder auf den aus der Abrechnung zu Lasten der Mieter hervorkommenden Fehlbetrag bezogen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1988

RS OGH 1988/1/26 5Ob92/87

Norm: JN §1 DVj1MRG §21 Abs3MRG §21 Abs4MRG §37 Abs1
Rechtssatz: Ein Begehren auf "Rechnungslegung" hinsichtlich der in einem Pauschalmietzins enthaltenen Betriebskosten gehört nicht auf den (streitigen) Rechtsweg, sondern in das AußstrVerf nach § 37 MRG. Entscheidungstexte 5 Ob 92/87 Entscheidungstext OGH 26.01.1988 5 Ob 92/87 Veröff: WoBl 1988,92 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.1988

TE OGH 1986/12/11 7Ob714/86 (7Ob715/86)

Entscheidungsgründe: Der Kläger und Widerbeklagte (im folgenden kurz Kläger) begehrte zuletzt mit der zu C 789/84 des Bezirksgerichtes Neusiedl/See eingebrachten Klage den Zuspruch von 3.344,41 S s.A., und zwar aus dem Titel der Rückzahlung von ihm geleisteter Akontozahlungen auf Mietzinse von 183.000 S abzüglich inzwischen fällig gewordener Mietzinse. Mit der zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit der erstgenannten Rechtssache verbundenen, zu C 973/84 des Bezirksgerichtes... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.12.1986

RS OGH 1986/12/11 7Ob714/86 (7Ob715/86), 4Ob2326/96d, 5Ob419/97x, 5Ob37/04h

Norm: MRG §21 Abs4
Rechtssatz: Die Frist des § 21 Abs 4 MRG ist eine Fallfrist. (Die genannte Bestimmung übernahm den seinerzeitigen § 12 Abs 2 MG in das MRG.) Entscheidungstexte 7 Ob 714/86 Entscheidungstext OGH 11.12.1986 7 Ob 714/86 Veröff: MietSlg 38394 4 Ob 2326/96d Entscheidungstext OGH 17.12.1996 4 Ob 2326/96d nur: Di... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.1986

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