Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache der Antragsteller 1. Susanne P*****, 2. Mag. Harald P*****, beide vertreten durch Dr. Michael Ott und Mag. Christoph Klein, Rechtsanwälte in Wien, 3. Andreas S*****, 4. Johann B*****, 5. Jo... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragsgegnerin ist Miteigentümerin einer Liegenschaft in Wien; mit ihren Anteilen ist unter anderem Wohnungseigentum an der Wohnung Top 15 verbunden. Die Zweitantragsgegnerin ist Wohnungseigentümerin des Geschäftslokals Top 4/5. Wohnungseigentum wurde 2001 begründet. Die Erstantragstellerin ist seit 1994 Hauptmieterin der Objekte Top 4, 4a und 5. Der Hauptmietvertrag des Zweitantragsstellers für das Objekt Top 15 wurde vor der Anmerkung der Zusage der Einräumu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegener sind Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses *****. Die Antragsteller sind Hauptmieter von Wohnungseigentumsobjekten dieses Hauses. Das Erstgericht trug mit seinem Sachbeschluss den Antragsgegnern gestützt § 21 Abs 3 MRG unter Androhung einer Geldstrafe von 2.000 Euro auf, binnen zwei Wochen den Antragstellern Ablichtungen der Zahlungsbestätigungen/Bankbelege für sämtliche Ausgaben betreffend die Betriebskostenabrechnung 2000 und des Versicherungsver... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Mit- und Wohnungseigentümer des Hauses *****. Die Antragsteller sind Hauptmieter von im Wohnungseigentum der Erstantragsgegnerin stehenden Wohnungseigentumsobjekten. Das Erstgericht trug mit seinem Sachbeschluss - dem Begehren der Antragsteller folgend - den Antragsgegnern gestützt auf § 21 Abs 3 MRG unter Androhung einer Geldstrafe von 1.000 Euro auf, binnen zwei Wochen Ablichtungen von Belegen zur Betriebskostenabrechnung 2001 (ua) betreffend ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin und Verwalterin der Liegenschaften in N*****, auf welchen die Häuser *****, K*****weg 5, 7, 7a und 7b errichtet sind. Die genannten Häuser sind zu einer wirtschaftlichen Abrechnungseinheit verbunden. Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung top 30 im Haus Nr. 5. Die gegenständliche Wohnanlage wird (ua) vom Hausbesorger Venerand S***** betreut. Dieser hat mit einer am 29. 8. 2000 beim Landesgericht Innsbruck als Arbeits- und Sozi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu den von den Antragstellern im vorliegenden Rechtsmittel aufgeworfenen Fragen, ob der durch einen im Haus entstandenen Rohrbruch bewirkte Wassermehrverbrauch den Mietern als Betriebskosten angerechnet werden darf und ob eine Ergänzung einer Pauschalverrechnung innerhalb der gesetzlichen Frist zur Rechnungslegung zulässig ist, besteht ausreichende, einschlägige Rechtssprechung des Höchstgerichts. Zur Wasserversorg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Mieterin des im Haus der Klägerin gelegenen Geschäftslokales top 1. In dem am 11. 5. 1994 von mehreren Mietern des Hauses eingeleiteten Verfahren vor der Schlichtungsstelle entschied diese am 15. 7. 1996 dahin, dass die Hauseigentümerin Betriebskostenbeträge von insgesamt 130.337,37 S an die Antragsteller zurückzuzahlen habe. Hiebei handelt es sich um Wasser- und Abwasserkosten für die Jahre 1993, 1994 und 1995. Die Hauseigentümerin rief... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs1 MRG §21 Abs4 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis 31.... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter in dem der Antragsgegnerin gehörigen Haus *****. Sie begehrten zunächst bei der Schlichtungsstelle, dann gemäß § 40 Abs 1 MRG bei Gericht die Überprüfung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 1992, die in dritter Instanz nur noch hinsichtlich der Vorschreibung eines Teilbetrages von S 21.039,-- für Versicherungsprämien strittig ist. Es geht dabei um die in die Jahrespauschalverrechnung 1992 aufgenommene Prämie für das dritte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §904 I ABGB §904 III MRG §21 Abs3 MRG §21 Abs4 ABGB § 904 heute ABGB § 904 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 904 heute ABGB § 904 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 MRG §21 Abs4 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis 31.... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Verfahren zur Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen nach § 37 Abs 1 Z 12 MRG ist der Oberste Gerichtshof nur noch mit der Frage befaßt, ob die Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, die der Antragsgegner in den Jahren 1989, 1990 und 1991 wegen der Beschäftigung eines Hausbesorgers an das Finanzamt hätte abführen müssen, tatsächlich aber erst im Jahr 1992 abgeführt hat, zu Recht in die Betriebskostenabrechnung 1992 a... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten als Mieter von Wohnungen im Hause der Erst- und Zweitantragsgegner in B***** die Überprüfung des Hauptmietzinses nach § 37 MRG, verbunden mit einem Begehren auf Rückzahlung der Überschreitungsbeträge. Im Hinblick darauf, daß die Antragsgegner einwendeten, erst ab dem Zeitpunkt des Kaufes der Liegenschaft im Jahre 1994 passiv legitimiert zu sein (insbesondere hinsichtlich des Rückforderungsbegehrens), wobei ihnen nicht einmal die genauen... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 MRG §21 Abs4 MRG §37 Abs1 Z9 MRG §37 Abs1 Z12 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG §... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Mieterin auf Überprüfung bestimmter Abrechnungsposten der Betriebskostenabrechnungen der Jahre 1991 bis 1994 ab. Der Antrag sei schon vor der Schlichtungsstelle ausdrücklich nur gegen einen von zwei Hälfteeigentümern der Liegenschaft gestellt worden, das Begehren könne jedoch nur gemeinsam allen Miteigentümern gegenüber durchgesetzt werden. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragstellerin Folge, hob den Sachbeschluß des Ers... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs4 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z4 MRG §21 Abs3 MRG §21 Abs4 ABGB § 1486 heute ABGB § 1486 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ABGB § 1486 gültig von 01.03.1919 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 95/1919 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG *****, auf der sich die Häuser S*****straße 79, 79a und 81 befinden. Das Haus Nr.79 umfaßt ein Papiergeschäft, ein Cafe und eine Wohnung. Diese Räumlichkeiten hat der Rechtsvorgänger der Klägerin der Beklagten vermietet. Die Klägerin ist als Erbin in diesen Mietvertrag eingetreten. Im Haus Nr.79a befinden sich die Wohnung des Rechtsvorgängers der Klägerin sowie drei Studentenzimmer. Beide Häuser ... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 MRG §21 Abs4 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis 31.... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. Februar 1986 Hauptmieter einer Wohnung im Haus Z*****gasse 14 in Wien, die eine Nutzfläche von 83,20 m2 aufweist und durch die Zusammenlegung der vormaligen Substandardwohnungen top 17 und 18 entstanden ist. Das Haus steht nunmehr im Eigentum des Antragsgegners. Die fragliche Wohnung bestand im Zeitpunkt der Anmietung durch den Antragsteller aus Vorraum, Baderaum, Küche, zwei Zimmern, Kabinett und WC. Sie war mit einem Gasofen im Kabinet... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs3 MRG §21 Abs4 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis 31.... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zumindest seit 1. 1. 1986 Mieterin der Wohnung Nr. 12 im Haus *****Wien, R*****gasse 5, das dem Antragsgegner gehört. Die Wohnung ist 107,31 m2 groß; auf sie entfallen 9,10 % der Betriebskosten und 10,7 % der besonderen Aufwendungen für den Lift. Die Betriebskosten wurden der Antragstellerin jeweils im Wege einer Jahrespauschalverrechnung vorgeschrieben und bis zur Einleitung des gegenständlichen Verfahrens offensichtlich auch bezahlt. Die mo... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs1 Z4 MRG §21 Abs4 Satz2 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.199... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehren - soweit für das Revisionsrekursverfahren noch von Bedeutung - die Feststellung, daß ihnen gegenüber durch Überwälzung von Versicherungsprämien in überhöhtem Ausmaß das gesetzliche Zinsausmaß in der Zeit von Jänner 1982 bis Dezember 1985 (für die einzelnen Antragsteller sind wegen der unterschiedlichen Antragstellung im vorausgehenden Verfahren bei der Schlichtungsstelle verschiedene Zeiträume maßgebend) um den betriebskostenschlüsselmäßige... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind je zur Hälfte E gentümerinnen des Hauses Salzburg, Ferdinand Porsche-Straße Nr. 7. Die Beklagten sind aufgrund des Mietvertrages vom 26.November/13.Dezember 1985 Mieter einer Zweizimmerwohnung mit Küche, Bad, WC, Vorraum und Balkon in diesem Hause. Die Klägerinnen begehrten von den Beklagten die Bezahlung rückständiger Mietzinse seit Jänner 1987 von S 16.408,25. Außerdem stellten sie unter Bezugnahme auf § 1118 ABGB das Begehren, die Be... mehr lesen...
Norm: MRG aF §21 Abs2 MRG §21 Abs4 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Hauptmieter der Wohnung top Nr. 7 im Haus Wien 8, Skodagasse 1, das auf einer zu drei Viertel dem Erstbeklagten gehörigen Liegenschaft steht. Die Abrechnung der Betriebskosten und der Kosten des Betriebes des Aufzugs erfolgt im Wege der Pauschalverrechnung. Der Kläger leistete im Jahre 1982 S 34.606,44 und im Jahre 1983 S 35.401,54 an Pauschalvorauszahlungen der Betriebskosten. Eine Abrechnung der Betriebskosten der Jahre 1982 und 1983 ist bis... mehr lesen...
Norm: JN §1 DVj1 MRG §21 Abs3 MRG §21 Abs4 MRG §37 Abs1 JN Art. 18 § 1 heute JN Art. 18 § 1 gültig ab 01.01.2010 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 ... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs4 MRG § 21 heute MRG § 21 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 21 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 21 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und Widerbeklagte (im folgenden kurz Kläger) begehrte zuletzt mit der zu C 789/84 des Bezirksgerichtes Neusiedl/See eingebrachten Klage den Zuspruch von 3.344,41 S s.A., und zwar aus dem Titel der Rückzahlung von ihm geleisteter Akontozahlungen auf Mietzinse von 183.000 S abzüglich inzwischen fällig gewordener Mietzinse. Mit der zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung mit der erstgenannten Rechtssache verbundenen, zu C 973/84 des Bezirksgerich... mehr lesen...