Entscheidungen zu § 20 Abs. 1 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

47 Dokumente

Entscheidungen 31-47 von 47

RS OGH 1992/9/1 5Ob1045/92, 5Ob285/08k, 5Ob35/09x, 5Ob180/11y, 5Ob159/14i, 5Ob37/16a

Norm: MRG §20 Abs1 Z1MRG §20 Abs1 Z2MRG §20 Abs3
Rechtssatz: Eine ordnungsgemäße Abrechnung liegt nur vor, wenn der Mieter schon anhand des Inhaltes der Abrechnung überprüfen kann, ob sie alle in § 20 Abs 1 Z 1 MRG als Einnahmen auszuweisenden Beträge, jedoch keine anderen als die in § 20 Abs 1 Z 2 MRG angeführten Ausgabenbeträge enthält. Durch Vergleich mit den diesbezüglichen Belegen soll die Kontrolle der Hauptmietzinsabrechnung ermöglicht, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.09.1992

TE OGH 1992/9/1 5Ob1045/92

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die in § 20 MRG dem Hauseigentümer aufgetragene Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben eines jeden Kalenderjahres besteht in einer übersichtlichen Verzeichnung der Einnahmen und Ausgaben, die für einen durchschnittlichen Mieter des Hauses nachvollziehbar ist (Würth-Zingher, Miet- und Wohnrecht19 § 20 MRG Rz 14). § 20 Abs 1 Z 1 und 2 MRG enthält detailierte Vorschriften, welche Einnahmen und welche Ausgaben als Posten... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.09.1992

TE OGH 1992/5/26 5Ob1022/92

Begründung: Das Gericht zweiter Instanz hat dem Rekurs der Antragsgegnerin teilweise Folge gegeben, also klar zum Ausdruck gebracht, daß es den erstgerichtlichen Sachbeschluß bestätigt, soweit es keinen Anlaß für eine Abänderung gefunden hat. Auch die
Entscheidungsgründe: lassen insoweit keinerlei Zweifel offen. Der Ausspruch über die Unzulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses wurde sogar ausdrücklich damit begründet, daß bereits eine höchstgerichtliche Judikatur zu § 16 Abs. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.05.1992

RS OGH 1992/5/26 5Ob1022/92

Norm: MRG §16 Abs1 Z3MRG §20 Abs1 Z1 litb
Rechtssatz: Bei den Beträgen für jene Objekte des Hauses, die der Vermieter (selbst) benützt, es handelt sich um verrechnungspflichtige Einnahmen (§ 20 Abs 1 erster Satz MRG in Verbindung mit § 18 MRG), die nicht mit den Eigenmitteln im Sinne des § 16 Abs 1 Z 3 MRG vermengt werden dürfen. Entscheidungstexte 5 Ob 1022/92 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1992

RS OGH 1992/5/26 5Ob1022/92

Norm: MRG §20 Abs1 Z1 lita
Rechtssatz: Die als gleichheitswidrig inkriminierte Ausnahmeregelung zu Gunsten gemeinnütziger Bauvereinigungen (siehe jetzt § 20 Abs 1 Z 1 lit a WGG) erscheint unbedenklich, da sie durch das von den gemeinnützigen Bauvereinigungen zu beachtende Kostendeckungsprinzip und die darauf aufbauenden Preisbildungsvorschriften (§§ 13 ff WGG in Verbindung mit der Entgeltrichtlinienverordnung) sachlich gerechtfertigt ist. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1992

RS OGH 1992/5/26 5Ob1022/92

Norm: MRG §16 Abs1 Z3MRG §20 Abs1 Z1 litb
Rechtssatz: Bei den Beträgen für jene Objekte des Hauses, die der Vermieter (selbst) benützt, es handelt sich um verrechnungspflichtige Einnahmen (§ 20 Abs 1 erster Satz MRG in Verbindung mit § 18 MRG), die nicht mit den Eigenmitteln im Sinne des § 16 Abs 1 Z 3 MRG vermengt werden dürfen. Entscheidungstexte 5 Ob 1022/92 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1992

RS OGH 1992/5/26 5Ob1022/92

Norm: MRG §20 Abs1 Z1 lita
Rechtssatz: Die als gleichheitswidrig inkriminierte Ausnahmeregelung zu Gunsten gemeinnütziger Bauvereinigungen (siehe jetzt § 20 Abs 1 Z 1 lit a WGG) erscheint unbedenklich, da sie durch das von den gemeinnützigen Bauvereinigungen zu beachtende Kostendeckungsprinzip und die darauf aufbauenden Preisbildungsvorschriften (§§ 13 ff WGG in Verbindung mit der Entgeltrichtlinienverordnung) sachlich gerechtfertigt ist. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1992

TE OGH 1987/3/17 5Ob26/87

Begründung: Das Erstgericht sprach aus, daß wegen näher bezeichneter Erhaltungarbeiten vom 1.1.1986 bis zum 31.12.1995 die Einhebung erhöhter Hauptmietzinse im Haus Klosterneuburg, Markgasse 2 a, gemäß § 18 MRG zulässig sei. Es legte seiner Entscheidung einen Hauptmietzinsabgang per 31.12.1985 von 762.024,06 S zugrunde. Das von den Zweit- und Drittantragsgegnern angerufene Rekursgericht hob den erstgerichtlichen Sachbeschluß auf und trug dem Erstgericht unter Rechtskraftvorbehalt ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.03.1987

RS OGH 1987/3/17 5Ob26/87, 5Ob57/00v

Norm: MRG §18MRG §19MRG §20 Abs1 Z2 litb
Rechtssatz: Bei Bewilligung einer Erhöhung des Hauptmietzinses nach §§ 18, 19 MRG nach Durchführung der Erhaltungsarbeiten ist sicherzustellen, daß durch die spätere Antragstellung kein Vorteil des Vermieters durch Inanspruchnahme der Investitionsprämie im Sinne des § 20 Abs 1 Z 2 lit b MRG eintritt (so schon 5 Ob 42/84, 5 Ob 28/84). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1987

RS OGH 1987/3/17 5Ob26/87

Norm: MRG §18MRG §19MRG §20 Abs1 Z2 litb
Rechtssatz: Ein Erhaltungsaufwand oder Verbesserungsaufwand zu einem Zeitpunkt, in dem die Notwendigkeit einer Antragstellung nach §§ 18 f MRG bereits offenkundig ist, rechtfertigt dann nicht die Inanspruchnahme der Investitionsprämie, wenn die Arbeiten in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Verfahren nach § 18 MRG bzw der den Gegenstand dieses Verfahrens bildenden Großreparatur st... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1987

RS OGH 1987/3/17 5Ob26/87

Norm: MRG §20 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die im § 20 Abs 1 Z 2 enthaltene Aufzählung der Beträge, die in der Hauptmietzinsabrechnung als Ausgaben ausgewiesen werden dürfen, ist taxativ. Entscheidungstexte 5 Ob 26/87 Entscheidungstext OGH 17.03.1987 5 Ob 26/87 Veröff: SZ 60/45 = ImmZ 1988,137 = MietSlg XXXIX/17 European Case Law Ident... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1987

RS OGH 1987/3/17 5Ob26/87, 5Ob57/00v

Norm: MRG §18MRG §19MRG §20 Abs1 Z2 litb
Rechtssatz: Bei Bewilligung einer Erhöhung des Hauptmietzinses nach §§ 18, 19 MRG nach Durchführung der Erhaltungsarbeiten ist sicherzustellen, daß durch die spätere Antragstellung kein Vorteil des Vermieters durch Inanspruchnahme der Investitionsprämie im Sinne des § 20 Abs 1 Z 2 lit b MRG eintritt (so schon 5 Ob 42/84, 5 Ob 28/84). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1987

RS OGH 1987/3/17 5Ob26/87

Norm: MRG §18MRG §19MRG §20 Abs1 Z2 litb
Rechtssatz: Ein Erhaltungsaufwand oder Verbesserungsaufwand zu einem Zeitpunkt, in dem die Notwendigkeit einer Antragstellung nach §§ 18 f MRG bereits offenkundig ist, rechtfertigt dann nicht die Inanspruchnahme der Investitionsprämie, wenn die Arbeiten in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Verfahren nach § 18 MRG bzw der den Gegenstand dieses Verfahrens bildenden Großreparatur st... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1987

RS OGH 1987/3/17 5Ob26/87

Norm: MRG §20 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die im § 20 Abs 1 Z 2 enthaltene Aufzählung der Beträge, die in der Hauptmietzinsabrechnung als Ausgaben ausgewiesen werden dürfen, ist taxativ. Entscheidungstexte 5 Ob 26/87 Entscheidungstext OGH 17.03.1987 5 Ob 26/87 Veröff: SZ 60/45 = ImmZ 1988,137 = MietSlg XXXIX/17 European Case Law Ident... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1987

TE OGH 1987/2/10 5Ob12/87

Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. August 1957 Mieter der im zweiten Stock links vom Stiegenhaus gelegenen, aus Zimmer, Kabinett, Küche, Klosett und Speis bestehenden Wohnung im Haus des Antragsgegners in Linz, Scharitzerstraße 21. Am 28. Juni 1982 beantragte er bei der Schlichtungsstelle des Magistrates Linz gemäß § 6 Abs 1 MRG die Erlassung des Auftrages zur Erneuerung der Fenster dieser Wohnung im Sinne des Anbotes der Firma P*** vom 18. Juni 1982 (Einbau von 5 Semperdur... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.02.1987

RS OGH 1987/2/10 5Ob12/87

Norm: MRG §10MRG §20 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eine nach § 10 MRG dem Vormieter geleistet Investitionsablöse, die der Vermieter nicht auf den Neumieter überwälzen konnte, hat es aus privaten Mitteln selbst zu tragen und nicht als Ausgabe im Sinne des § 20 Abs 1 Z 2 MRG auszuweisen. Entscheidungstexte 5 Ob 12/87 Entscheidungstext OGH 10.02.1987 5 Ob 12/87 Veröff: SZ 60/19 = WoBl ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.1987

RS OGH 1987/2/10 5Ob12/87

Norm: MRG §10MRG §20 Abs1 Z2
Rechtssatz: Eine nach § 10 MRG dem Vormieter geleistet Investitionsablöse, die der Vermieter nicht auf den Neumieter überwälzen konnte, hat es aus privaten Mitteln selbst zu tragen und nicht als Ausgabe im Sinne des § 20 Abs 1 Z 2 MRG auszuweisen. Entscheidungstexte 5 Ob 12/87 Entscheidungstext OGH 10.02.1987 5 Ob 12/87 Veröff: SZ 60/19 = WoBl ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.1987

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