Entscheidungen zu § 20 Abs. 1 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-30 von 47

TE OGH 2010/3/25 5Ob253/09f

Begründung: Die Antragsteller sind je zur Hälfte Mit- und Wohnungseigentümer eines Wiener Zinshauses. Der Erstantragsteller erwarb die Liegenschaft zunächst allein im Jahr 1990 und begründete 1993 an allen Objekten des Hauses Wohnungseigentum. Zu diesem Zeitpunkt wiesen alle Wohnungen die Ausstattungskategorien C oder D auf. Im Jahr 1994 erwarb die Zweitantragstellerin ihre mit Wohnungseigentum verbundenen Anteile durch Schenkung. Die Antragsteller ließen verschiedene Erhaltungs... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.03.2010

TE OGH 2009/6/9 5Ob35/09x

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Roch und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache der Antragsteller 1. Susanne P*****, 2. Mag. Harald P*****, beide vertreten durch Dr. Michael Ott und Mag. Christoph Klein, Rechtsanwälte in Wien, 3. Andreas S*****, 4. Johann B*****, 5. Jos... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.06.2009

TE OGH 2009/2/10 5Ob285/08k

Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter jeweils einer Wohnung des im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Hauses ***** in *****. Die Antragsgegnerin hat in den Jahren 2003 bis 2005 umfangreiche Sanierungsarbeiten an diesem und anderen Häusern durchgeführt. Sie hat den Antragstellern für die Jahre 2003 bis 2005 Abrechnungen über die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge übermittelt und die Möglichkeit eingeräumt, in die zu den Abrechnungen gehörenden Belege Einsicht zu neh... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.02.2009

TE OGH 2004/2/10 5Ob295/03y

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Entscheidung | OGH | 10.02.2004

RS OGH 2004/2/10 5Ob295/03y

Norm: MRG §4 Abs3MRG §20 Abs1 Z2 lita
Rechtssatz: Ein Verbesserungsaufwand des Vermieters kann nur nach Maßgabe des § 4 Abs 3 MRG eine Passivpost in der Hauptmietzinsabrechnung bilden. Entscheidungstexte 5 Ob 295/03y Entscheidungstext OGH 10.02.2004 5 Ob 295/03y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS011881... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.2004

RS OGH 2004/2/10 5Ob295/03y

Norm: MRG §4 Abs3 Z1MRG §20 Abs1 Z2 lita
Rechtssatz: Im Fall der Durchführung von Verbesserungsarbeiten im Zuge eines bereits laufenden Mietzinserhöhungsverfahrens (also bei offenkundiger Erschöpfung der Mietzinsreserve) bietet § 20 Abs 1 Z 2 lit a MRG keine Handhabe für die Aufnahme des Verbesserungsaufwands in die Hauptmietzinsabrechnung. Entscheidungstexte 5 Ob 295/03y Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.2004

RS OGH 2004/2/10 5Ob295/03y

Norm: MRG §4 Abs3MRG §20 Abs1 Z2 lita
Rechtssatz: Ein Verbesserungsaufwand des Vermieters kann nur nach Maßgabe des § 4 Abs 3 MRG eine Passivpost in der Hauptmietzinsabrechnung bilden. Entscheidungstexte 5 Ob 295/03y Entscheidungstext OGH 10.02.2004 5 Ob 295/03y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS011881... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.2004

RS OGH 2004/2/10 5Ob295/03y

Norm: MRG §4 Abs3 Z1MRG §20 Abs1 Z2 lita
Rechtssatz: Im Fall der Durchführung von Verbesserungsarbeiten im Zuge eines bereits laufenden Mietzinserhöhungsverfahrens (also bei offenkundiger Erschöpfung der Mietzinsreserve) bietet § 20 Abs 1 Z 2 lit a MRG keine Handhabe für die Aufnahme des Verbesserungsaufwands in die Hauptmietzinsabrechnung. Entscheidungstexte 5 Ob 295/03y Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.2004

TE OGH 2002/6/11 5Ob105/02f

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Entscheidung | OGH | 11.06.2002

RS OGH 2002/6/11 5Ob105/02f

Norm: MRG §6 Abs4MRG §18MRG §20 Abs1 Z2 litf
Rechtssatz: Da die laufenden Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten ohnehin das steuerpflichtige Einkommen des Vermieters verringern (also insoweit gar keinen "Überschuss" entstehen lassen), ist es mit der gesetzlichen Vorgabe eines Lastenausgleichs unvereinbar, die in § 20 Abs 1 Z 2 lit f MRG vorgesehene fiktive Ausgabenpost auch außerhalb der eigentlichen Hauptmietzinsabrechnung von jenen zukünftig zu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.2002

RS OGH 2002/6/11 5Ob105/02f

Norm: MRG §6 Abs4MRG §18MRG §20 Abs1 Z2 litf
Rechtssatz: Die in §20 Abs1 Z2 litf MRG vorgesehene Ausgabenpost für die Errechnung der Hauptmietzinsreserve ist ein pauschales Äquivalent für die Einkommensteuerbelastung, die Vermietern durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 auferlegt wurde. Das gilt nur für die Zweckwidmung bzw Verwendung der bereits "angesparten" Hauptmietzinsreserve zur Finanzierung von Erhaltungsarbeiten. E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.2002

RS OGH 2002/6/11 5Ob105/02f

Norm: MRG §6 Abs4MRG §18MRG §20 Abs1 Z2 litf
Rechtssatz: Da die laufenden Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten ohnehin das steuerpflichtige Einkommen des Vermieters verringern (also insoweit gar keinen "Überschuss" entstehen lassen), ist es mit der gesetzlichen Vorgabe eines Lastenausgleichs unvereinbar, die in § 20 Abs 1 Z 2 lit f MRG vorgesehene fiktive Ausgabenpost auch außerhalb der eigentlichen Hauptmietzinsabrechnung von jenen zukünftig zu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.2002

RS OGH 2002/6/11 5Ob105/02f

Norm: MRG §6 Abs4MRG §18MRG §20 Abs1 Z2 litf
Rechtssatz: Die in §20 Abs1 Z2 litf MRG vorgesehene Ausgabenpost für die Errechnung der Hauptmietzinsreserve ist ein pauschales Äquivalent für die Einkommensteuerbelastung, die Vermietern durch das Strukturanpassungsgesetz 1996 auferlegt wurde. Das gilt nur für die Zweckwidmung bzw Verwendung der bereits "angesparten" Hauptmietzinsreserve zur Finanzierung von Erhaltungsarbeiten. E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.06.2002

TE OGH 2000/9/5 5Ob198/00d

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Entscheidung | OGH | 05.09.2000

RS OGH 2000/9/5 5Ob198/00d

Norm: MRG §3 Abs3MRG idF 3.WÄG §20 Abs1MRG §20 Abs2MRG §20 Abs3MRG §20 Abs4MRG §37 Abs1 Z11
Rechtssatz: In einem Verfahren zur Durchsetzung von nicht privilegierten Erhaltungsarbeiten ist die Deckung des Aufwandes in der Hauptmietzinsreserve iSd § 3 Abs 3 MRG materiell zu prüfen. Der Entscheidung kann die in bereits nach § 20 Abs 3 und Abs 4 MRG (iVm § 37 Abs 1 Z 11 MRG) geprüften und als formell richtig befundenen Abrechnungen belegte Mietzins... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.09.2000

TE OGH 2000/7/13 5Ob31/00w

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Entscheidung | OGH | 13.07.2000

RS OGH 2000/7/13 5Ob31/00w

Norm: MRG §20 Abs1 Z1 litb
Rechtssatz: Der Benützung durch den Vermieter (nur diese ist in § 20 Abs 1 Z 1 lit b ausdrücklich geregelt) ist eine unentgeltliche Überlassung an Dritte gleichzuhalten. Entscheidungstexte 5 Ob 31/00w Entscheidungstext OGH 13.07.2000 5 Ob 31/00w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.07.2000

RS OGH 2000/7/13 5Ob31/00w

Norm: MRG §20 Abs1 Z1 litb
Rechtssatz: Der Benützung durch den Vermieter (nur diese ist in § 20 Abs 1 Z 1 lit b ausdrücklich geregelt) ist eine unentgeltliche Überlassung an Dritte gleichzuhalten. Entscheidungstexte 5 Ob 31/00w Entscheidungstext OGH 13.07.2000 5 Ob 31/00w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.07.2000

TE OGH 2000/3/14 5Ob57/00v

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Entscheidung | OGH | 14.03.2000

TE OGH 1999/5/26 5Ob126/99m

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Entscheidung | OGH | 26.05.1999

TE OGH 1999/4/27 5Ob98/99v

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Entscheidung | OGH | 27.04.1999

TE OGH 1998/6/30 1Ob126/98f

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Entscheidung | OGH | 30.06.1998

RS OGH 1998/6/30 1Ob126/98f, 5Ob98/99v

Norm: ABGB §839MRG §20 Abs1MRG §20 Abs2
Rechtssatz: Die Abrechnung der Mietzinsreserve beziehungsweise des Mietzinsabgangs ist nicht im Verhältnis zwischen schlichten Miteigentümern zu legen. Die gemeinschaftlichen Nutzungen und Lasten sind innerhalb der Miteigentümergemeinschaft unabhängig von der jeweiligen Höhe einer Mietzinsreserve beziehungsweise eines Mietzinsabgangs aus Mietzinseingängen, die aufgrund einer Nutzungsvereinbarung bestimm... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.06.1998

TE OGH 1998/5/12 5Ob120/98b

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Entscheidung | OGH | 12.05.1998

RS OGH 1993/11/9 5Ob69/93 (5Ob70/93, 5Ob71/93)

Norm: MRG idF des 2.WÄG §20 Abs1 Z2 litdMRG §45 Abs5WFG 1984 allgWFG 1968 allgWFG 1968 §32WFG 1984 §46 Abs2
Rechtssatz: Die Mietzinsbildung im geförderten Wohnbau ging immer davon aus, daß die Annuitätenkomponente im gesetzesgemäß gebildeten Hauptmietzins für geförderte Neubauten nur einen Durchlaufposten für den Vermieter darstellt. Einzelne Korrekturen dieser verzerrten Gesetzeslage, wie sie § 45 Abs 5 MRG, § 46 Abs 2 WFG 1984 und letztlich §... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1993

RS OGH 1993/11/9 5Ob69/93 (5Ob70/93, 5Ob71/93)

Norm: MRG §18 Abs1 Z6 litcMRG §20 Abs1 Z1 litcWFG 1968 §32
Rechtssatz: Fehlbeträge bei den Annuitätenzahlungen der Mieter, wie sie etwa durch zeitweilige Leerstehungen vermietbarer Objekte entstanden sein könnten, sind bei der Ermittlung des Deckungsfehlbetrages nur im Rahmen der Hauptmietzinsabrechnung und zwar nach Maßgabe des § 20 Abs 1 Z 1 lit c MRG zu berücksichtigen. Darüber hinausgehende Abgänge fallen nach der in der zitierten Gesetzess... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1993

RS OGH 1993/11/9 5Ob69/93 (5Ob70/93, 5Ob71/93)

Norm: MRG §18 Abs1 Z6 litcMRG §20 Abs1 Z1 litcWFG 1968 §32
Rechtssatz: Fehlbeträge bei den Annuitätenzahlungen der Mieter, wie sie etwa durch zeitweilige Leerstehungen vermietbarer Objekte entstanden sein könnten, sind bei der Ermittlung des Deckungsfehlbetrages nur im Rahmen der Hauptmietzinsabrechnung und zwar nach Maßgabe des § 20 Abs 1 Z 1 lit c MRG zu berücksichtigen. Darüber hinausgehende Abgänge fallen nach der in der zitierten Gesetzess... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1993

RS OGH 1992/10/27 5Ob98/92, 5Ob2241/96m, 5Ob120/98b, 5Ob126/99m, 5Ob302/05f, 5Ob220/08a

Norm: MRG §20 Abs1MRG §20 Abs3MRG §20 Abs4MRG §37 Abs1 Z11MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Der Gesetzgeber überließ durch die in § 37 Abs 1 Z 11 MRG und § 20 Abs 4 MRG gebrauchten Formulierungen die Durchsetzung von Aufträgen zur Rechnungslegung und Einsichtgewährung in die Belege nicht dem Exekutionsverfahren, sei es nach dem dritten Abschnitt des ersten Teiles der Exekutionsordnung oder nach § 19 AußStrG, sondern sieht die Durchsetzung im Zuge des üb... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.10.1992

RS OGH 1992/9/1 5Ob1045/92, 5Ob285/08k, 5Ob35/09x, 5Ob180/11y, 5Ob159/14i, 5Ob37/16a

Norm: MRG §20 Abs1 Z1MRG §20 Abs1 Z2MRG §20 Abs3
Rechtssatz: Eine ordnungsgemäße Abrechnung liegt nur vor, wenn der Mieter schon anhand des Inhaltes der Abrechnung überprüfen kann, ob sie alle in § 20 Abs 1 Z 1 MRG als Einnahmen auszuweisenden Beträge, jedoch keine anderen als die in § 20 Abs 1 Z 2 MRG angeführten Ausgabenbeträge enthält. Durch Vergleich mit den diesbezüglichen Belegen soll die Kontrolle der Hauptmietzinsabrechnung ermöglicht, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.09.1992

RS OGH 1992/9/1 5Ob1045/92, 5Ob285/08k, 5Ob35/09x, 5Ob180/11y, 5Ob159/14i, 5Ob37/16a

Norm: MRG §20 Abs1 Z1MRG §20 Abs1 Z2MRG §20 Abs3
Rechtssatz: Eine ordnungsgemäße Abrechnung liegt nur vor, wenn der Mieter schon anhand des Inhaltes der Abrechnung überprüfen kann, ob sie alle in § 20 Abs 1 Z 1 MRG als Einnahmen auszuweisenden Beträge, jedoch keine anderen als die in § 20 Abs 1 Z 2 MRG angeführten Ausgabenbeträge enthält. Durch Vergleich mit den diesbezüglichen Belegen soll die Kontrolle der Hauptmietzinsabrechnung ermöglicht, ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.09.1992

Entscheidungen 1-30 von 47

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