Norm
MRG §10Rechtssatz
Eine nach § 10 MRG dem Vormieter geleistet Investitionsablöse, die der Vermieter nicht auf den Neumieter überwälzen konnte, hat es aus privaten Mitteln selbst zu tragen und nicht als Ausgabe im Sinne des § 20 Abs 1 Z 2 MRG auszuweisen.Eine nach Paragraph 10, MRG dem Vormieter geleistet Investitionsablöse, die der Vermieter nicht auf den Neumieter überwälzen konnte, hat es aus privaten Mitteln selbst zu tragen und nicht als Ausgabe im Sinne des Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 2, MRG auszuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070186Dokumentnummer
JJR_19870210_OGH0002_0050OB00012_8700000_002