Entscheidungen zu § 18a MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

44 Dokumente

Entscheidungen 31-44 von 44

TE OGH 1992/11/24 5Ob147/92

Begründung: In einem von den Antragsgegnern unter Berufung auf §§ 18, 18a, 18b und 19 MRG angestrengten Mietzinserhöhungsverfahren hat die Schlichtungsstelle der Stadt Linz am 28.Februar 1990 entschieden, daß für die 133 m2 große Wohnung der Antragsteller vom 1.April 1990 bis zum 31.Dezember 1992 ein gemäß § 18a MRG vorläufig erhöhter Hauptmietzins von S 3.606,96 zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen ist. In dieser unangefochten gebliebenen Entscheidung wurde die fragliche Wohnung in... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.11.1992

RS OGH 1991/12/17 5Ob112/91, 5Ob95/99b, 5Ob105/99y, 5Ob13/04d, 5Ob124/06f, 5Ob120/09x, 5Ob204/09z, 5

Norm: MRG §18aMRG §19 Abs3
Rechtssatz: Der gesetzliche Auftrag, die vorläufige Erhöhung der Hauptmietzinse mit der voraussichtlichen definitiven Erhöhung zu begrenzen, kann nicht so verstanden werden, dass die Entscheidungsgrundlagen für eine vorläufige Mietzinserhöhung annähernd gleich vollständig und verlässlich sein müssen wie für die endgültige. Bei der in § 18a Abs 2 MRG vorgesehenen Entscheidung soll vielmehr prinzipiell mit den bereits v... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.12.1991

RS OGH 1991/11/26 5Ob132/91 (5Ob133/91), 5Ob133/97p, 5Ob347/97h, 5Ob296/98k, 5Ob7/02v, 5Ob145/02p, 5

Norm: MRG §18MRG §18aMRG §37 Abs3 Z11 idF WohnAußStrBeglGMRG §39 Abs1
Rechtssatz: § 39 Abs 1 MRG verlangt lediglich, die "Sache" vorher bei der Gemeinde anhängig zu machen, womit der das Verfahren einleitende Sachantrag gemeint ist, nicht jedoch ein Zwischenfeststellungsantrag oder Anträge gemäß § 18a MRG. Sie können jederzeit dort gestellt werden, wo das Hauptverfahren anhängig ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.11.1991

TE OGH 1991/11/26 5Ob50/91

Begründung: Die Antragsteller sind Eigentümer des Hauses Wien *****, S*****gasse 12; Dr. Johann S***** ist einer der Mieter dieses Hauses. Mit rechtskräftigem Sachbeschluß vom 6. Oktober 1989 (ON 16) sprach das Erstgericht - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - aus, daß bestimmte Erhaltungsarbeiten in diesem Haus dem Grunde nach eine Erhöhung der Hauptmietzinse rechtfertigen (Punkt I.) und erklärte eine vorläufige Erhöhung der Hauptmietzinse vom 1. November... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.11.1991

TE OGH 1991/11/26 5Ob132/91 (5Ob133/91)

Begründung: Die Erstantragstellerin hat am 19.12.1984 vom Antragsgegner die Wohnung Nr. 15 im Haus T*****gasse 5 in Wien gemietet. Das ursprünglich auf ein Jahr befristete Mietverhältnis wurde am 12.10.1985 mit Wirkung ab 1.12.1985 in ein unbefristetes Mietverhältnis mit beiden Antragstellern umgewandelt und statt des früheren (wertgesicherten) Pauschalmietzinses von S 3.300,-- monatlich ein (ebenfalls wertgesicherter) Hauptmietzins von 2.130,-- vereinbart. Dieser Hauptmietzins ents... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.11.1991

RS OGH 1991/11/26 5Ob50/91, 5Ob66/99p

Norm: MRG §18aMRG §37 Abs1
Rechtssatz: Von einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung, daß der in § 18 a Abs 2 letzter Satz MRG vorgesehene Rückforderungsanspruch im Verfahren Außerstreitsachen geltend zu machen sei, kann keine Rede sein. Es darf aber auch nicht auf eine unzweifelhaft schlüssige Verweisung des Verfahrens über den vom Antragsgegner geltend gemachten Rückzahlungsanspruch gemäß § 18 a Abs 2 MRG in das Verfahren Außerstreitsachen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.11.1991

RS OGH 1991/7/5 5Ob65/91, 5Ob147/92, 5Ob347/97h, 1Ob154/98y, 5Ob294/00x, 5Ob12/01b, 5Ob119/02i, 5Ob1

Norm: MRG §18MRG §18aMRG §19
Rechtssatz: Grundsatzentscheidung und Entscheidung über die vorläufige Erhöhung des Hauptmietzinses können nur im Rahmen eines Verfahrens über die Erhöhung der Hauptmietzinse schlechthin (nämlich nach den §§ 18 und 19 MRG) als Zwischenentscheidungen ergehen. Ihre Zulässigkeit setzt die Anhängigkeit des Hauptverfahrens voraus. Entscheidungstexte 5 Ob 65/9... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.07.1991

TE OGH 1991/7/5 5Ob65/91

Begründung: Die Antragstellerin stellte zu Schli 1/88 bei der zentralen Schlichtungsstelle des Magistrates der Stadt Wien den Antrag, im Sinne der §§ 18 a und 18 b MRG zu entscheiden, daß die Erhaltungs- und Verbesserungs(Sanierungs-)arbeiten gemäß der Empfehlung des WBSF die Erhöhung der Hauptmietzinse innerhalb eines Zeitraumes, der 10 Jahre nicht übersteigt, rechtfertigen. Die Antragstellerin beantrage sohin, die vorläufige Mietzinserhöhung unter Bedachtnahme auf die Bestimmung d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.07.1991

RS OGH 1991/2/26 5Ob96/90, 5Ob119/02i, 5Ob13/04d, 5Ob43/05t, 5Ob120/09x, 5Ob204/09z, 5Ob80/10s, 5Ob2

Norm: MRG §18MRG §18a
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 18a MRG besteht der Inhalt der Grundsatzentscheidung nur in der Festlegung der einzelnen Arbeiten nach Art und Umfang und des Verteilungszeitraumes der hiefür notwendigen Kosten. Dementsprechend müssen deren Kosten und die Richtigkeit der Hauptmietzinsabrechnung nur soweit geprüft werden, als dies zur Beurteilung der Frage nötig ist, ob überhaupt eine Erhöhung erforderlich ist und... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1991

TE OGH 1991/2/26 5Ob96/90

Begründung: Der Antragsteller, Eigentümer des im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Hauses, begehrt - nach vorausgegangenem Verfahren bei der Schlichtungsstelle - zur Deckung der Kosten größerer Erhaltungsarbeiten die Erhöhung der Hauptmietzinse der Antragsgegner, der Mieter in dem genannten Haus. Im Zuge des Verfahrens stellte er den Antrag auf Erlassung einer Grundsatzentscheidung (§ 18 a Abs 1 MRG) und auf Ausspruch, daß eine vorläufige Erhöhung des Hauptmietzinses zulässig sei ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.02.1991

RS OGH 1991/2/26 5Ob96/90

Norm: MRG §18a
Rechtssatz: Eine Kreditzusage ist nicht unabdingbares Erfordernis für die Bewilligung der Hauptmietzinserhöhung, weil das Gesetz selbst durch Gebrauch des Wortes "allfällig" zum Ausdruck bringt, daß es von der Vorlage einer solchen Kreditzusage nur dann ausgeht, wenn eine solche bereits besteht. Entscheidungstexte 5 Ob 96/90 Entscheidungstext OGH 26.02.1991 5 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1991

RS OGH 1991/2/26 5Ob96/90

Norm: MRG §18MRG §18aMRG §19 Abs1 Z5
Rechtssatz: Für die Grundsatzentscheidung ist die Vorlage eines Finanzierungsplanes oder einer Kreditzusage im Sinne des § 19 Abs 1 Z 5 MRG nicht erforderlich, jedenfalls nicht in solchen Fällen, in denen die Notwendigkeit einer Hauptmietzinserhöhung schon auf Grund des Umfanges der Arbeiten (unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Hauptmietzinsabrechnung) ohne Berücksichtigung der Verzinsung des einzuset... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1991

TE OGH 1990/12/20 5Ob61/90

Begründung: Die Antragsteller, Eigentümer des Hauses Linz, Karl-Wiser-Straße 14, in dem die Antragsgegner Mieter sind, beantragten am 23. Februar 1989 bei der Mietzinsschlichtungsstelle des Magistrates der Landeshauptstadt Linz die Erhöhung der Hauptmietzinse nach § 18 MRG. Im Zuge dieses Verfahrens bewilligte die Schlichtungsstelle mit Entscheidung vom 13. September 1989 gemäß § 18 a Abs. 2 MRG die vorläufige Erhöhung der Hauptmietzinse. Diese Entscheidung wurde den Parteien am 1... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.12.1990

RS OGH 1990/12/20 5Ob61/90

Norm: MRG §18MRG §18aMRG §40
Rechtssatz: Die Anrufung des Gerichts gegen die Entscheidung der Schlichtungsstelle über die vorläufige Erhöhung nach § 18 a Abs 2 MRG macht das gesamte Erhöhungsverfahren bei Gericht anhängig. Entscheidungstexte 5 Ob 61/90 Entscheidungstext OGH 20.12.1990 5 Ob 61/90 Veröff: WoBl 1992,34 European C... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1990

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