Norm: MRG §17 Abs2 MRG § 17 heute MRG § 17 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 17 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 17 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2 MRG § 17 heute MRG § 17 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 17 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 17 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Floßmann als Vorsitzenden und die Hofrätinnen/Hofräte Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache des Antragstellers Otto B*****, vertreten durch Mag. Hans Sandrini, Mietervereinigung Österreichs, Reichsratsstraße 15, 1010 Wien, gegen die Antragsgegner 1. Elfriede W*****, 2. W*****gmbH, *****, beide vertreten durch Immobilientreuhand Kluger GmbH,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der außerstreitigen Wohnrechtssache der Antragsteller 1. Johann K*****, 2. Monika K*****, 3. Adolf S*****, 4. Susanne G*****, 5. Walter S*****, 6. Johann B*****, 7. Ing. Manfred R*****, 8. Anton S*****, 9. Brigitte R*****, 10. Brigitte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit Zwischensachbeschluss aus, dass die Nutzfläche des Objekts *****, in den Jahren 1982 - 1984 insgesamt 19.698,67 m2 betrug, wovon 17.679,32 m2 auf das Wohnhaus (inklusive Geschäftslokale SPAR und Trafik sowie Garagenplätze) und 2.019,35 m2 auf die Tankstelle der Zweitantragsgegnerin entfielen (Punkt 1.). Entsprechend diesem Nutzflächenverhältnis ergibt sich für die vom Erstgericht näher bezeichneten Kosten ein Aufteilungsschlüssel von 89,75 % ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Kuras, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache des Antragstellers Dr. Heinz S*****, vertreten durch Mag. Michaela Schinnagl, Mietervereinigung Österreichs, 1010 Wien, Reichsratsstraße 15, gegen die Antragsgegnerin G***** GesmbH, *****, vertreten... mehr lesen...
Norm: MRG idF WRN 1999 §17 Abs2
Rechtssatz: Dislozierte Kellerräumlichkeiten sind zwar mitvermietet, gehören aber nicht zum "Inneren" des Mietobjektes im Sinn des § 17 Abs 2 letzter Satz MRG idF WRN 1999. Wenn siedurch den Bau einer eigenen Stiege erschlossen werden mussten, um sie für die Bewirtung von Gästen eines Cafes nutzen zu können, drängt sich der Vergleich mit einem "Zubau" auf, den der Gesetzgeber der WRN 1999 ausdrücklich ni... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1976 Mieterin der Räumlichkeiten top Nr. I, VIII, VIIIA und IX im Haus *****, das dem Antragsgegner gehört. Die gemieteten Räumlichkeiten weisen eine Fläche von insgesamt 227,49 m2 auf. Darin enthalten sind Kellerräumlichkeiten im Ausmaß von 96,79 m2. Die Antragstellerin ist seit 1976 Mieterin der Räumlichkeiten top Nr. römisch eins, römisch acht, VIIIA und römisch neun im Haus *****, das dem Antragsgegner gehört. Die gemieteten Räumlichke... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache der Antragsteller 1. Eva B*****, 2. Ewald B*****, beide vertreten durch Dr. Walter Lichal, Rechtsanwalt in Wien, 3. Karin S*****, vertreten durch Herber... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2 MRG § 17 heute MRG § 17 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 17 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 17 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1. 9. 1988 Mieterin des 697,03 m2 großen Objektes in *****, wo sie eine Squash-Anlage betreibt. Sie hat zunächst bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien, dann gemäß § 40 Abs 2 MRG bei Gericht die Feststellung des Aufteilungsschlüssels für die Bewirtschaftungskosten des Hauses und die Überprüfung der ihr vorgeschriebenen Betriebskosten beantragt; letzteres, wie sie im Zuge des gerichtlichen Verfahrens klarstellte, eingeschränkt auf das Ja... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2 MRG § 17 heute MRG § 17 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 17 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 17 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter des Hauses *****. Die Antragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaft. Seit 1996 besteht die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes gemäß § 24a WEG. Im Jahr 1999 wurde hinsichtlich einiger Objekte Wohnungseigentum begründet. Der Erstantragsgegnerin bzw ihrer Rechtsvorgängerin standen als Miteigentümerin ein Nutzungsrecht an dem Geschäftslokal top 1b + 1c+ 11 samt Keller zu. Die Räumlichkeiten wurden von 1995 bis zur ersten J... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von den Revisionsrekurswerbern als erheblich aufgeworfene Frage, ob mehrere Wohnungen die über ein gemeinsames WC verfügen, als Wohneinheit gesehen werden können, oder ob diesfalls nur die Einordnung der Wohnungen in die Ausstattungskategorie D gerechtfertigt ist, wird von ständiger höchstgerichtlicher Rechtsprechung (JBl 1985, 238 = MietSlg 36.796; JBl 1987, 321 = MietSlg 38.000/37) im letzteren Sinn beantwortet. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der erkennende Senat hat in 5 Ob 26/85 = EvBl 1987/78 = MietSlg 38/12 ausgeführt, dass ein nur an einer Seite offener, sonst aber an fünf Seiten von Mauerwerk oder ähnlich massiver Begrenzungswand umgebener Raum bei der Nutzflächenberechnung nach § 17 MRG - als "Loggia" - einzubeziehen und nicht als "offener Balkon" auszuscheiden ist. Bei der Prüfung der hier im Vordergrund stehenden Frage, ob eine Begrenzung vorli... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2 MRG § 17 heute MRG § 17 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 17 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 17 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Eigentümer des Hauses ***** in*****. Die Antragsgegner waren im maßgeblichen Erhöhungszeitraum (1990 bis 2000) Mieter dieses Hauses. Im Zeitpunkt der Beschlussfassung nach § 18a Abs 1 und 2 MRG (10. 5. 1990) waren von den 12 im Haus befindlichen Wohnungen - alle der Ausstattungskategorie D zuzuordnen - nur mehr fünf vermietet. Sieben weitere Wohnungen standen schon damals leer. Im Zeitpunkt der Beschlussfassung nach Paragraph 18 a, Absatz e... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach aus, dass die Antragsgegnerin als Vermieterin einer bestimmten Wohnung den Antragstellern gegenüber durch Vorschreibung eines Hauptmietzinses in der Höhe von S 6.500,-- monatlich in der Zeit vom 1. 9. 1995 bis 31. 1. 1997 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß um monatlich S 3.784,32 zuzüglich 10 % USt überschritten habe. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsteller nicht Folge, dem Rekurs der Antragsgegnerin hingegen Folge, hob den erst... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1 MRG §17 Abs2 WGG §16 Abs1 MRG § 17 heute MRG § 17 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 17 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 17 gültig von 01.03... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1 MRG §17 Abs2 MRG § 17 heute MRG § 17 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 17 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 17 gültig von 01.03.1997 bis 31.... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte die Nutzfläche der Garage mit 359,20 m2 fest. Sie befindet sich in einem großen, teilweise durch Zwischenpfeiler getrennten Raum, der über neun nummerierte, durch Bodenmarkierungen gekennzeichnete Abstellplätze verfügt. Diese Abstellplätze haben eine Nutzfläche von ca 269,70 m2; weitere 89,50 m2 entfallen auf die Rampe und die Durchfahrt. Zu dieser Entscheidung gelangte das Erstgericht, weil gemäß § 17 MRG an der Verteilung der Betriebsko... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Widmung zu Geschäftszwecken (wie hier) führt dazu, daß auch bloß zu Lagerzwecken geeignete Räume - etwa Kellerräumlichkeiten - in die Nutzflächenberechnung einzubeziehen sind (Würth/Zingher, Miet- und Wohnrecht 20. Aufl, Rz 9 zu § 17 MRG mwN). Die Eignung zu Lagerzwecken wird von der Judikatur zwar gelegentlich an ein Bündel von Ausstattungsmerkmalen geknüpft, die den betreffenden Raum von üblichen Kellerräumli... mehr lesen...
Norm: MRG §16 Abs2 MRG §17 Abs2 MRG § 16 heute MRG § 16 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2025 MRG § 16 gültig von 01.04.2025 bis 30.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2021 MRG § 16 gültig von 19.03.2025 bis 31.... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, Mieterin des Bestandobjektes Nr.19 im Dachboden des Hauses *****, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht, begehrt - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - die Feststellung, die Antragsgegnerin habe ihr gegenüber von Juli 1989 bis Juni 1992 das gesetzliche Zinsausmaß überschritten. Die Antragstellerin habe einen unausgebauten Dachboden mit einer Gesamtnutzfläche von 124,17 m2 zu Wohnzwecken gemietet und die Ausbauarbeite... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung Nr.1 in dem der Antragsgegnerin gehörigen Haus E*****straße 48, Stiege 2, in Wien. Die Wohnung ist ca. 88 m2 groß, liegt im Erdgeschoß und ist bereits mit Bad und WC ausgestattet. Vom Miet- bzw. Nutzungsvertrag mitumfaßt ist ein ca. 16 m2 großer Kellerraum, der sich unmittelbar unter der Wohnung befindet und wegen der Hanglage des Hauses zumindest teilweise (vielleicht sogar zur Gänze) über dem Bodenniveau liegt. Der K... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrt - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - als Mieter seiner im
Kopf: dieser Entscheidung angeführten Wohnung die Feststellung der Anteile der einzelnen Mietgegenstände an den Gesamtkosten des im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Hauses (§ 17 MRG) mit der
Begründung: , daß der von ihm begehrte Anteil an Betriebskosten in der Höhe von 28,65 % zu hoch sei. Einerseits weise seine Wohnung eine geringere Nutzfläche als di... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2 MRG § 17 heute MRG § 17 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 17 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 17 gültig von 01.03.1997 bis 31.12.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter der Wohnhausanlage auf der Liegenschaft EZ***** Penzing. Diese Liegenschaft steht im Miteigentum der Antragsgegner; errichtet wurde der Gebäudekomplex allerdings allein von der Erstantragsgegnerin, bei der es sich um eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft handelt. Die eigentliche Wohnhausanlage besteht nach den Feststellungen des Erstgerichtes aus 210 Wohnungen und zwei Geschäftslokalen mit einer Gesamtnutzfläche von 16.248,15 m2 (in... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller 1.) Hans K*****, und 2.) Roswitha K*****, ebendort, beide vertreten durch Dr. Egbert Schmied, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegner 1.) Ing. Walter R*****, vertreten durch Dr. Karl Grigkar, R... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs2 MRG §45 Abs1 MRG § 17 heute MRG § 17 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2000 MRG § 17 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999 MRG § 17 gültig von 01.03.1997 bis 31.... mehr lesen...