Norm: MRG §17 Abs1WGG §16 Abs1
Rechtssatz: Nach § 16 Abs 1 WGG bestimmt sich der Anteil eines Miet? oder sonstigen Nutzungsgegenstands an den Gesamtkosten des Hauses nach dem Verhältnis der Nutzfläche des Miet? oder sonstigen Nutzungsgegenstands zur Nutzfläche aller in Bestand oder sonstige Nutzung gegebenen oder hiezu geeigneten Wohnungen, Wohnräume und sonstigen Räumlichkeiten des Hauses. Das WGG definierte den Begriff „Haus“ selbst nicht. § ... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1
Rechtssatz: Unvermietbarkeit liegt erst dann vor, wenn objektiv nicht einmal die Vermietbarkeit zu einem Hauptmietzins gegeben ist, der gerade noch als Entgelt anzusehen ist (Abgrenzung zur Leihe), zuzüglich des vollen Anteils an Betriebskosten, öffentlichen Abgaben und Kosten des Betriebs von Gemeinschaftsanlagen Entscheidungstexte 40 R 76/08k Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1
Rechtssatz: § 17 Abs 1 MRG normiert die grundsätzlich gleichförmige Verteilung der Betriebskosten nach dem Verhältnis der Nutzflächen der vermieteten Objekte. Der Gesetzgeber hat hiebei die Einzelfallgerechtigkeit gegenüber der Verrechnungsvereinfachung zurückgesetzt. Entscheidungstexte 3 Ob 299/04y Entscheidungstext OGH 24.11.2005 3 Ob 299/04y Veröff: SZ 2005/... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z4MRG §17 Abs1MRG §27 Abs3MRG §37 Abs1 Z9
Rechtssatz: Ein Begehren auf Überprüfung der Zulässigkeit von Betriebskostenvorschreibungen der Vergangenheit kann auch darauf gegründet werden, dass eine Gleichstellung aller auf dem Grundbuchskörper errichteten Bauwerke ein unbilliges Ergebnis bei Aufteilung der Bewirtschaftungskosten nach § 17 MRG bewirkt und daher aus bestimmten, zu bezeichnenden Gründen eine bestimmte Abweichung vo... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1MRG §21MRG §37 Abs1 Z9
Rechtssatz: Es ist denkbar, nicht für sämtliche Betriebskosten des § 21 MRG gesonderte Verrechnungskreise zu schaffen, sondern nur für einen Teil der Bewirtschaftungskosten. Entscheidungstexte 5 Ob 213/03i Entscheidungstext OGH 13.01.2004 5 Ob 213/03i 5 Ob 123/11s Entscheidungstext OGH 09.11.20... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1MRG §17 Abs1aWEG 1975 idF 3.WÄG §19 Abs1
Rechtssatz: Wenn nicht zwischen Vermieter und allen Mietern des Hauses schriftlich ein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart wurde, hat sich der Anteil des Mieters an den Betriebskosten nach § 17 Abs 1 MRG zu richten, ohne dass es darauf ankommt, welches Rechtsverhältnis zwischen den Miteigentümern des Hauses besteht, ob der Betreffende also Mieter eines Wohnungseigentums ist oder nic... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1WGG §16 Abs1WGG §16 Abs5 Z1
Rechtssatz: Die Regelung bezweckt zunächst nicht, dass von vornherein für sämtliche Aufwendungen eines Hauses ein vom Nutzflächenverhältnis abweichender Schlüssel vereinbart werden könnte. Wenn man es für zulässig erachtet, von vornherein durch Vereinbarung aller Mieter und des Hauseigentümers eine schriftliche Vereinbarung über einen abweichenden Schlüssel für sämtliche Aufwendungen eines Hauses zu... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1 Satz1
Rechtssatz: Zur Vereinbarung eines abweichenden Schlüssels im schriftlichen Mietvertrag muss für den Mieter irgendein Hinweis darauf vorhanden sein, dass er einer ihn - gegenüber der gesetzlichen Aufteilung - benachteiligenden Kostentragungsregelung zustimmt. Entscheidungstexte 5 Ob 197/99b Entscheidungstext OGH 27.04.2000 5 Ob 197/99b ... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1MRG §17 Abs2WGG §16 Abs1
Rechtssatz: Zufahrtsflächen und Rangierflächen einer Sammelgarage sind bei der Berechnung der Nutzfläche nach § 17 Abs 2 MRG nicht zu berücksichtigen. Die Einbeziehung von Zufahrtsflächen und Rangierflächen einer Sammelgarage in die Nutzfläche eines Hauses, ließe sich nur damit rechtfertigen, dass sie - anders als Stiegen und Gänge eines Hauses - nicht von allen Mietern des Hauses, sondern nur von den ... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1MRG §17 Abs2
Rechtssatz: Bei der Entscheidung, ob eine zu einem vermietbaren Objekt gehörige Bodenfläche zur Nutzfläche eines Hauses zählt, ist nicht allein auf das Kriterium der privaten oder allgemeinen Nutzung abzustellen. Auch bestimmte Bodenflächen innerhalb eines Mietgegenstandes, etwa Treppen oder Ausnehmungen im Verlauf der Wände, sind bei der Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen. Der Grund hiefür liegt d... mehr lesen...