Norm: MRG §17 Abs1WGG §16 Abs1
Rechtssatz: Nach § 16 Abs 1 WGG bestimmt sich der Anteil eines Miet? oder sonstigen Nutzungsgegenstands an den Gesamtkosten des Hauses nach dem Verhältnis der Nutzfläche des Miet? oder sonstigen Nutzungsgegenstands zur Nutzfläche aller in Bestand oder sonstige Nutzung gegebenen oder hiezu geeigneten Wohnungen, Wohnräume und sonstigen Räumlichkeiten des Hauses. Das WGG definierte den Begriff „Haus“ selbst nicht. § ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs gegen seine Entscheidung für zulässig erklärt, weil noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage vorliege, ob eine 2/3-Vereinbarung über einen verbrauchsabhängigen Verteilungsschlüssel für Kaltwasserkosten auch für jenen Teil der Aufwendungen ausreiche, der auf die allgemeinen Teile des Hauses entfällt, oder ob es diesfalls der Zustimmung aller Mieter bedürfe. Ebenso fehle höchstgerichtliche Judikatur zur Frage, ob d... mehr lesen...
Begründung: Mit Mietvertrag vom 20. 6. 2000 mietete die Antragstellerin von der Antragsgegnerin die Wohnung top 3 im Haus *****. Die Bestimmungen des Mietvertrags lauten - soweit relevant - wie folgt: „§ 4 Kosten und Finanzierung (1) Grundlage dieses Vertrags sind die sich aus der Endabrechnung ergebenden Gesamtbaukosten der neu errichteten Bauteile (WGG-Objekte) mit vorläufig 26.062 Nutzwerten und die anteiligen Grundkosten (Herstellungskosten). ... § 5 Mietzins Paragraph 5, Mie... mehr lesen...
Die Antragstellerin stellte am 03.10.2006 vor der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Neuverteilung der Gesamtkosten gemäß § 17 MRG betreffend die Liegenschaft ***** Wien, *****. Trotz intensiver Bemühungen sei das aus der Nutzflächenberechnung herauszunehmende Kellermagazin top.Nr. 1-2 unvermietbar. Gegen die - antragstattgebende - Entscheidung der Gemeinde rief die Die Antragstellerin stellte am 03.10.2006 vor der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Neuverteilung der Gesamtkosten... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1
Rechtssatz: Unvermietbarkeit liegt erst dann vor, wenn objektiv nicht einmal die Vermietbarkeit zu einem Hauptmietzins gegeben ist, der gerade noch als Entgelt anzusehen ist (Abgrenzung zur Leihe), zuzüglich des vollen Anteils an Betriebskosten, öffentlichen Abgaben und Kosten des Betriebs von Gemeinschaftsanlagen Entscheidungstexte 40 R 76/08k Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit Zwischensachbeschluss aus, dass die Nutzfläche des Objekts *****, in den Jahren 1982 - 1984 insgesamt 19.698,67 m2 betrug, wovon 17.679,32 m2 auf das Wohnhaus (inklusive Geschäftslokale SPAR und Trafik sowie Garagenplätze) und 2.019,35 m2 auf die Tankstelle der Zweitantragsgegnerin entfielen (Punkt 1.). Entsprechend diesem Nutzflächenverhältnis ergibt sich für die vom Erstgericht näher bezeichneten Kosten ein Aufteilungsschlüssel von 89,75 % fü... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1
Rechtssatz: § 17 Abs 1 MRG normiert die grundsätzlich gleichförmige Verteilung der Betriebskosten nach dem Verhältnis der Nutzflächen der vermieteten Objekte. Der Gesetzgeber hat hiebei die Einzelfallgerechtigkeit gegenüber der Verrechnungsvereinfachung zurückgesetzt. Entscheidungstexte 3 Ob 299/04y Entscheidungstext OGH 24.11.2005 3 Ob 299/04y Veröff: SZ 2005/... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte mietete am 23. Juni 1994 ab 1. Juli 1994 von den, durch eine näher bezeichnete Hausverwalterin vertretenen, damaligen Hauseigentümern in einem Wiener Zinshaus eine Geschäftsräumlichkeit, „bestehend aus einem Gassenlokal und Nebenräumen sowie Backstube" (im Ausmaß von rund 127 m2 im Keller; im Brief der Hausverwalterin vom 17. April 2003 als Souterrainwerkstätte ehem. Backstube bezeichnet; im Folgenden nur „Backstube") im (tatsächlichen) Gesamtausmaß von e... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z4MRG §17 Abs1MRG §27 Abs3MRG §37 Abs1 Z9
Rechtssatz: Ein Begehren auf Überprüfung der Zulässigkeit von Betriebskostenvorschreibungen der Vergangenheit kann auch darauf gegründet werden, dass eine Gleichstellung aller auf dem Grundbuchskörper errichteten Bauwerke ein unbilliges Ergebnis bei Aufteilung der Bewirtschaftungskosten nach § 17 MRG bewirkt und daher aus bestimmten, zu bezeichnenden Gründen eine bestimmte Abweichung vo... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1MRG §21MRG §37 Abs1 Z9
Rechtssatz: Es ist denkbar, nicht für sämtliche Betriebskosten des § 21 MRG gesonderte Verrechnungskreise zu schaffen, sondern nur für einen Teil der Bewirtschaftungskosten. Entscheidungstexte 5 Ob 213/03i Entscheidungstext OGH 13.01.2004 5 Ob 213/03i 5 Ob 123/11s Entscheidungstext OGH 09.11.20... mehr lesen...
Begründung: Die Republik Österreich hat unter Bezugnahme auf das Schönbrunner SchlossG BGBl Nr 208/1992 idF BGBl Nr 117/1994 mit Übertragungsvertrag vom 12. 8. 1992 der S*****gesellschaft mbH ein Fruchtgenussrecht an weiten Teilen des Areals des Schloss Schönbrunn (EZ 1 KG Schönbrunn sowie EZ 6 KG Schönbrunn [Feldgarten]) eingeräumt. Die Republik Österreich hat unter Bezugnahme auf das Schönbrunner SchlossG Bundesgesetzblatt Nr 208 aus 1992, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr 11... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann und Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Außerstreitsache der Antragsteller 1. Ernst R*****, 2. Sylvia R*****, 3. Edith F*****, 4. Annemarie H*****, 5. Edwin S*****, 6. Hidesato S*****, 7. Erhard M*****, 8. Margarete W***... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Flossmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragsteller 1.) Ernst R*****, 2.) Sylvia R*****, 3.) Edith F*****, 4.) Annemarie H*****, 5.) Hidesato S*****, 6.) Erhard M*****, 7.) Margarete W... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im gegenständlichen Mietrechtsverfahren sind in dritter Instanz nur zwei Fragen strittig geblieben, und zwar die Feststellung der für die Verteilung der Bewirtschaftskosten maßgeblichen Nutzflächen (konkret der Nutzfläche des Spritzraums der Tischlerei H*****) sowie die Festsetzung eines besonderen Verteilungsschlüssels für die Feuerversicherungsprämie. Die beiden Fragen könnten Gegenstand eigener Sachanträge sein, weshalb ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Wohnungseigentümer der Wohnung top Nr ***** im Haus*****. Der Antragsgegner Mieter dieser Wohnung. Ein mündlicher Mietvertrag wurde nach
Begründung: von Wohnungseigentum zwischen den Parteien abgeschlossen. Der Mietvertrag ist nicht befristet. Das Mietverhältnis besteht seit mehr als 10 Jahren. Für ein ursprüngliches Haus wurde die Baubewilligung vor dem 8. 5. 1945 erteilt. Nach Bombenschäden im zweiten Weltkrieg wurde mit Mitteln des Wohnhauswieder... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Antragsteller auf Änderung des Verteilungsschlüssels der Wohnhausanlage in *****, in der Weise, dass hinsichtlich der Wohnungen der Antragsteller die Flächen der Loggien und Terrassen in den Nutzflächen unberücksichtigt zu bleiben haben, ab. Es vertrat die Rechtsansicht, dass offene Balkone und Terrassen bei der Berechnung der Nutzfläche gemäß § 16 Abs 2 WGG nicht zu berücksichtigen seien. Infolge Vorliegens einer wirksamen Verein... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1MRG §17 Abs1aWEG 1975 idF 3.WÄG §19 Abs1
Rechtssatz: Wenn nicht zwischen Vermieter und allen Mietern des Hauses schriftlich ein anderer Verteilungsschlüssel vereinbart wurde, hat sich der Anteil des Mieters an den Betriebskosten nach § 17 Abs 1 MRG zu richten, ohne dass es darauf ankommt, welches Rechtsverhältnis zwischen den Miteigentümern des Hauses besteht, ob der Betreffende also Mieter eines Wohnungseigentums ist oder nic... mehr lesen...
Begründung: Im Jahr 1963 erwarb der damals gemeinnützige Verein ***** die Liegenschaften EZ 127, 129 und 928 der KG *****, um mit Mitteln des Wohnhauswiederaufbaufonds bzw Inanspruchnahme anderer Förderungsmittel die dort bestehenden bombengeschädigten Häuser wiederaufzubauen und an den neu zu schaffenden Wohnungen Wohnungseigentum im Sinn des Wohnhauswiederaufbaugesetzes bzw WEG zu begründen. Aufgrund der Baubewilligungsbescheide des Magistrats ***** aus 1965 bzw 1968 wurden au... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die bereits in WoBl 1991/159 (mit Anmerkung von Würth) vertretene Ansicht, dass die Definition des § 1 Abs 1 MRG für "Mietgegenstände" für die Beurteilung nach § 17 Abs 2 MRG nicht ausreicht, sondern eine sachgerechte Entscheidung hinsichtlich der "vom Vermieter benützten oder trotz Vermietbarkeit nicht benützten Objekte" an der Vermietbarkeit solcher Objekte zu orientieren ist, hat der Oberste Gerichtshof in 5 Ob 40/97... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach aus, dass die Antragsgegnerin als Vermieterin einer bestimmten Wohnung den Antragstellern gegenüber durch Vorschreibung eines Hauptmietzinses in der Höhe von S 6.500,-- monatlich in der Zeit vom 1. 9. 1995 bis 31. 1. 1997 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß um monatlich S 3.784,32 zuzüglich 10 % USt überschritten habe. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsteller nicht Folge, dem Rekurs der Antragsgegnerin hingegen Folge, hob den erstge... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1WGG §16 Abs1WGG §16 Abs5 Z1
Rechtssatz: Die Regelung bezweckt zunächst nicht, dass von vornherein für sämtliche Aufwendungen eines Hauses ein vom Nutzflächenverhältnis abweichender Schlüssel vereinbart werden könnte. Wenn man es für zulässig erachtet, von vornherein durch Vereinbarung aller Mieter und des Hauseigentümers eine schriftliche Vereinbarung über einen abweichenden Schlüssel für sämtliche Aufwendungen eines Hauses zu... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1 Satz1
Rechtssatz: Zur Vereinbarung eines abweichenden Schlüssels im schriftlichen Mietvertrag muss für den Mieter irgendein Hinweis darauf vorhanden sein, dass er einer ihn - gegenüber der gesetzlichen Aufteilung - benachteiligenden Kostentragungsregelung zustimmt. Entscheidungstexte 5 Ob 197/99b Entscheidungstext OGH 27.04.2000 5 Ob 197/99b ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1. 1. 1987 Mieter des Geschäftslokals top Nr 1 und seit 1. 9. 1987 Mieter des Geschäftslokals top Nr 2 im Haus ***** in ***** , das im Eigentum des Antragsgegners steht. In den vom Antragsteller gemieteten Räumlichkeiten wird ein medizinisches Labor betrieben. Eine Gegenüberstellung des Verhältnisses der Nutzflächen der Objekte top Nr 1 und Nr 2 im Verhältnis zur Gesamtnutzfläche des Hauses von 550 m**2 ergibt, dass auf den Antragsteller ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer der Liegenschaft T*****. An den einzelnen Objekten des Hauses ist Wohnungseigentum begründet, Wohnungseigentümer sind die beiden Antragsgegner. Der Antragsteller war Mieter des Objekts top 1 bis 5 in diesem Haus. Am 22. 4. 1983 war es zu einer Flächenaufstellung des Hauses durch einen Architekten gekommen, wonach sich das Objekt des Antragstellers mit 283,51 m2 errechnete. In einem zunächst bei der Schlichtungsstelle anhängig gemach... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1MRG §17 Abs2WGG §16 Abs1
Rechtssatz: Zufahrtsflächen und Rangierflächen einer Sammelgarage sind bei der Berechnung der Nutzfläche nach § 17 Abs 2 MRG nicht zu berücksichtigen. Die Einbeziehung von Zufahrtsflächen und Rangierflächen einer Sammelgarage in die Nutzfläche eines Hauses, ließe sich nur damit rechtfertigen, dass sie - anders als Stiegen und Gänge eines Hauses - nicht von allen Mietern des Hauses, sondern nur von den ... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1MRG §17 Abs2
Rechtssatz: Bei der Entscheidung, ob eine zu einem vermietbaren Objekt gehörige Bodenfläche zur Nutzfläche eines Hauses zählt, ist nicht allein auf das Kriterium der privaten oder allgemeinen Nutzung abzustellen. Auch bestimmte Bodenflächen innerhalb eines Mietgegenstandes, etwa Treppen oder Ausnehmungen im Verlauf der Wände, sind bei der Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen. Der Grund hiefür liegt d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte die Nutzfläche der Garage mit 359,20 m2 fest. Sie befindet sich in einem großen, teilweise durch Zwischenpfeiler getrennten Raum, der über neun nummerierte, durch Bodenmarkierungen gekennzeichnete Abstellplätze verfügt. Diese Abstellplätze haben eine Nutzfläche von ca 269,70 m2; weitere 89,50 m2 entfallen auf die Rampe und die Durchfahrt. Zu dieser Entscheidung gelangte das Erstgericht, weil gemäß § 17 MRG an der Verteilung der Betriebskost... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte die Umlegung der Betriebskosten für Wassergebühren nach einem die faktischen Gegebenheiten berücksichtigenden Verteilungsschlüssel, allenfalls nach Maßgabe zu installierender Subzähler mit der
Begründung: , nach Umwandlung von zuvor zu den allgemeinen Flächen zählenden Grünflächen in Eigengärten und Zuordnung zu einzelnen Wohnungen würden die Mieter der Wohnungen für die ihnen zugeordneten Gärten Unmengen von Wasser gebrauchen, dessen Koste... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist (im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz) Wohnungseigentümerin einer Büroeinheit, die von der Beklagten mit Mietvertrag vom 29. 12. 1988 auf unbestimmte Zeit gemietet wurde. Im Mietvertrag wurde über die Betriebskosten folgendes vereinbart: "Die Betriebskosten gehen zu Lasten der Mieterin und sind von ihr direkt zu begleichen. Etwaige der Vermieterin vorgeschriebene Betriebskosten hat die Mieterin der Vermieterin zu ersetzen". Die... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1MRG §24 Abs1WEG 1975 §19 Abs3 Z1
Rechtssatz: § 17 MRG, auf dessen Grundsätze § 24 Abs 1 MRG verweist, sieht - anders als § 19 Abs 3 Z 1 WEG - die gerichtliche Neufestsetzung des Verteilungsschlüssels wegen Unterschieden in der Nutzungsmöglichkeit nicht vor. Entscheidungstexte 5 Ob 328/98s Entscheidungstext OGH 22.12.1998 5 Ob 328/98s ... mehr lesen...