Norm
MRG §17 Abs1Rechtssatz
Es ist denkbar, nicht für sämtliche Betriebskosten des § 21 MRG gesonderte Verrechnungskreise zu schaffen, sondern nur für einen Teil der Bewirtschaftungskosten.Es ist denkbar, nicht für sämtliche Betriebskosten des Paragraph 21, MRG gesonderte Verrechnungskreise zu schaffen, sondern nur für einen Teil der Bewirtschaftungskosten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118788Im RIS seit
12.02.2004Zuletzt aktualisiert am
15.02.2017