RS OGH 2000/4/27 5Ob197/99b, 3Ob299/04y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.2000
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Norm

MRG §17 Abs1 Satz1

Rechtssatz

Zur Vereinbarung eines abweichenden Schlüssels im schriftlichen Mietvertrag muss für den Mieter irgendein Hinweis darauf vorhanden sein, dass er einer ihn - gegenüber der gesetzlichen Aufteilung - benachteiligenden Kostentragungsregelung zustimmt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113521

Dokumentnummer

JJR_20000427_OGH0002_0050OB00197_99B0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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