Entscheidungen zu § 15 Abs. 1 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

44 Dokumente

Entscheidungen 1-30 von 44

TE OGH 2010/9/23 5Ob124/10m

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragstellerin S***** Gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Mag. Roswitha Wallner, diese vertreten durch Mag. Michaela Schinnagl, beide Sekretärinnen der Mietervereinigung Österreichs, 1010 Wien, Reichsratsstraße 15, gegen ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.09.2010

TE OGH 2005/10/20 3Ob196/05b

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Entscheidung | OGH | 20.10.2005

TE OGH 2003/4/29 5Ob83/03x

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Entscheidung | OGH | 29.04.2003

TE OGH 2003/4/29 5Ob84/03v

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Entscheidung | OGH | 29.04.2003

TE OGH 2001/12/18 5Ob299/01h

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Entscheidung | OGH | 18.12.2001

TE OGH 2001/1/16 5Ob318/00a

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Entscheidung | OGH | 16.01.2001

TE OGH 2000/6/27 5Ob166/00y

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Entscheidung | OGH | 27.06.2000

RS OGH 2000/6/27 5Ob166/00y

Norm: MRG §15 Abs1 Z4MRG §15 Abs2
Rechtssatz: Der Vermieter kann auch jene Umsatzsteuer auf den Mieter überwälzen, die auf das Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände entfällt. Das ergibt sich eindeutig aus § 15 MRG, dessen Abs 1 Z 4 das Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände als Teil des Mietzinses definiert, für den wiederum Abs 2 leg cit die Möglichkeit der Überwälzung der auf ihn entfallenden (der von ihm - dem "Mietzin... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.06.2000

RS OGH 2000/6/27 5Ob166/00y

Norm: MRG §15 Abs1 Z4MRG §15 Abs2UStG 1994 §10 Abs1
Rechtssatz: Die Anrechnung der USt erfolgt im Vollanwendungsbereich des MRG kraft Gesetzes, bedarf also keiner Vereinbarung. Der Vermieter soll gemäß § 15 Abs 2 MRG die von ihm zu entrichtende Umsatzsteuer auf den Mieter überwälzen können. Da ihn die Einhebung eines einheitlichen, sowohl den Hauptmietzins als auch das Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände umfassenden Mietzinses nic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.06.2000

RS OGH 2000/6/27 5Ob166/00y

Norm: MRG §15 Abs1 Z4MRG §15 Abs2
Rechtssatz: Der Vermieter kann auch jene Umsatzsteuer auf den Mieter überwälzen, die auf das Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände entfällt. Das ergibt sich eindeutig aus § 15 MRG, dessen Abs 1 Z 4 das Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände als Teil des Mietzinses definiert, für den wiederum Abs 2 leg cit die Möglichkeit der Überwälzung der auf ihn entfallenden (der von ihm - dem "Mietzin... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.06.2000

RS OGH 2000/6/27 5Ob166/00y

Norm: MRG §15 Abs1 Z4MRG §15 Abs2UStG 1994 §10 Abs1
Rechtssatz: Die Anrechnung der USt erfolgt im Vollanwendungsbereich des MRG kraft Gesetzes, bedarf also keiner Vereinbarung. Der Vermieter soll gemäß § 15 Abs 2 MRG die von ihm zu entrichtende Umsatzsteuer auf den Mieter überwälzen können. Da ihn die Einhebung eines einheitlichen, sowohl den Hauptmietzins als auch das Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände umfassenden Mietzinses nic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.06.2000

TE OGH 1999/8/31 5Ob194/99m

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Entscheidung | OGH | 31.08.1999

TE OGH 1998/12/22 5Ob285/98t

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Entscheidung | OGH | 22.12.1998

TE OGH 1998/9/10 6Ob59/98i

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Entscheidung | OGH | 10.09.1998

TE OGH 1992/4/7 5Ob534/91

Entscheidungsgründe: Die beklagten Parteien sind Miteigentümer des Hauses in Wien *****, in dem die klagende Partei Mieterin des Geschäftslokales top.Nr. 7-10 ist. Die erst- und zweitbeklagte Partei sind schlichte Miteigentümer, die anderen Beklagten sind Wohnungseigentümer. Die klagende Partei begehrt - nach rechtskräftiger Feststellung der Zulässigkeit des streitigen Rechtsweges hiefür (ON 12) - 1.) die Feststellung, der "Betriebskostenschlüssel für ihr Bestandobjekt betrage 6... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.04.1992

TE OGH 1992/1/15 1Ob514/92

Entscheidungsgründe: Die klagende Partei nahm mit Vertrag vom 15. Dezember 1983 von der durch das Bundesstrombauamt vertretenen Donauhochwasserschutz-Konkurrenz eine Teilfläche der Grundstücke 4270/3 der EZ ***** und ***** der EZ ***** KG K***** im Ausmaß von 5.819 m2 auf unbestimmte Zeit zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes eines Gebäudes samt erforderlichen Nebeneinrichtungen und Freiflächen in Bestand. Mit dem am 8. Februar 1985 abgeschlossenen Mietvertrag vermietete die k... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.01.1992

TE OGH 1990/9/18 4Ob549/90

Begründung: Mit Mietvertrag vom 10.2.1971 vermieteten die Rechtsvorgänger der Klägerin der Beklagten ab 1.3.1971 eine Wohnung des Hauses Graz, Babenbergerstraße 123, im Ausmaß von 56,36 m2. In dem auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietvertrag wurde ein Pauschalmietzins von S 500,-- monatlich vereinbart, in welchem auch die Instandhaltungs- und die Betriebskosten inbegriffen sind; der Pauschalmietzins wurde nach dem Verbraucherpreisindex wertgesichert. Außerdem vereinbarten die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.09.1990

TE OGH 1990/2/20 5Ob119/89

Begründung: Der Antragsgegner ist Miteigentümer des im Jahre 1905 erbauten Hauses in Wien 16., Menzelgasse 3. Mit seinen jeweils getrennt ausgewiesenen Miteigentumsanteilen ist Wohnungseigentum an bestimmten Objekten dieser Liegenschaft verbunden, darunter mit dem 23/1285-stel-Anteil (= 1,8 %) das Wohnungseigentum an der Werkstätte top.Nr. 1, deren Mieter der Antragsteller ist. Auch mit den Miteigentumsanteilen der anderen Miteigentümer ist Wohnungseigentum an bestimmten Objekten ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.02.1990

RS OGH 1990/2/20 5Ob119/89, 5Ob534/91, 7Ob594/93 (7Ob1624/93), 5Ob194/99m, 5Ob299/01h

Norm: MRG §1 Abs4 Z3MRG §15 Abs1 Z2MRG §17 Abs1
Rechtssatz: Das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist auch im Falle der Vermietung eines Bestandgegenstandes, der im Wohnungseigentum steht, wenn der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 3 MRG (Baubewilligung nach dem 08.05.1945) nicht erfüllt ist, durch das Mietrechtsgesetz geregelt. Demnach besteht der für die Überlassung des Mietgegenstandes zu entrichtende Mietzins gemäß § 15 Abs 1 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1990

RS OGH 1990/2/20 5Ob119/89, 5Ob534/91, 7Ob594/93 (7Ob1624/93), 5Ob194/99m, 5Ob299/01h

Norm: MRG §1 Abs4 Z3MRG §15 Abs1 Z2MRG §17 Abs1
Rechtssatz: Das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist auch im Falle der Vermietung eines Bestandgegenstandes, der im Wohnungseigentum steht, wenn der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 3 MRG (Baubewilligung nach dem 08.05.1945) nicht erfüllt ist, durch das Mietrechtsgesetz geregelt. Demnach besteht der für die Überlassung des Mietgegenstandes zu entrichtende Mietzins gemäß § 15 Abs 1 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1990

TE OGH 1988/1/26 5Ob8/88

Begründung: Die Antragstellerin hat als Mietzins für die Wohnung 7 im Haus der Antragsgegnerin in 1090 Wien, Seegasse 16, auf Grund des am 13. Juni 1970 mit dem Voreigentümer geschlossenen Mietvertrages den wertgesichert vereinbarten, die Betriebskosten und die Aufwendungen für die Zentralheizung umfassenden Pauschalmietzins zu entrichten, der von S 1.000,-- im Monat zur Zeit des Mietvertragsabschlusses bis zum 1.April 1985 auf S 2.365,96 gestiegen war (Indexsteigerung 136,6 %). A... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.01.1988

RS OGH 1987/9/15 4Ob542/87, 8Ob148/03b

Norm: MRG §15 Abs1MRG §30 Abs1 B
Rechtssatz: Der Kläger hat wichtige Kündigungsgründe im Sinne der Generalklausel (hier: eine durch das Zurückbleiben des pauschalierten Mietzinses gegenüber der Steigerung der Betriebskosten bewirkte Existenzgefährdung) schon in der Aufkündigung konkret zu behaupten. Entscheidungstexte 4 Ob 542/87 Entscheidungstext OGH 15.09.1987 4 Ob 542/87 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1987

RS OGH 1987/9/15 4Ob542/87, 1Ob514/92, 7Ob70/07f

Norm: MRG §15 Abs1MRG §30 Abs1 E
Rechtssatz: Eine "Änderungskündigung" betreffend Mietgegenstände, die der Mietzinsbildung des MRG unterliegen, kann nur in Frage kommen, wenn die wirtschaftliche Existenz des Vermieters durch die Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses gefährdet wäre. Daß der vereinbarte Pauschalmietzins nunmehr von den in vorhersehbarer Weise gestiegenen Betriebskosten (geringfügig) überschritten wird, und sich der Mieter weige... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1987

RS OGH 1987/9/15 4Ob542/87, 5Ob285/98t, 7Ob14/22t

Norm: MRG §15 Abs1
Rechtssatz: (Pauschalmietzinsvereinbarungen) Mietzinsvereinbarungen unterliegen grundsätzlich nicht der clausula rebus sic stantibus; auch die Lehre von der Geschäftsgrundlage ermöglicht es dem Vermieter in der Regel nicht, von der getroffenen Mietzinsvereinbarung abzugehen (gegen Landesgericht Klagenfurt MietSlg 35340). Entscheidungstexte 4 Ob 542/87 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1987

RS OGH 1987/9/15 4Ob542/87, 5Ob285/98t, 5Ob121/11x

Norm: MRG §15 Abs1
Rechtssatz: Es entspricht dem Wesen einer Pauschalzinsvereinbarung, daß der Vermieter das Risiko vorhersehbarer Erhöhungen der ihn treffenden Lasten (Betriebskosten und öffentliche Abgaben) voll zu tragen hat, selbst wenn diese das vereinbarte Entgelt übersteigen. (so schon 5 Ob 18/84 = MietSlg 36130). Entscheidungstexte 4 Ob 542/87 Entscheidungstext OGH 15.09.1987 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1987

RS OGH 1987/9/15 4Ob542/87, 5Ob285/98t

Norm: MRG §15 Abs1
Rechtssatz: Änderungen des Nebenkostenniveaus bei Pauschalmietzinsen, die im Zusammenhalt mit dem schon seit Jahrzehnten anhaltenden, jedermann bekannten Preisauftrieb gesehen werden müssen, können nicht als unvorhersehbar gelten. Entscheidungstexte 4 Ob 542/87 Entscheidungstext OGH 15.09.1987 4 Ob 542/87 Veröff: WoBl 1988,23 = MietSlg XXXIX/38 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1987

TE OGH 1987/9/1 5Ob31/87

Begründung: Die Antragsgegner sind Mieter von Büroräumlichkeiten mit einer Nutzfläche von ca. 145 m2 im ersten Obergeschoß des Hauses Burggasse 25 in Klagenfurt. Der dafür in den Jahren 1959/1963 vereinbarte Pauschalmietzins beträgt 1.200 S per Monat. Die antragstellenden Vermieter begehrten im Verfahren zur Überprüfung der Angemessenheit des den Antragsgegnern vorgeschriebenen Erhaltungsbeitrages, diesen ab 1. März 1983 mit monatlich 2.076,17 S, zumindest aber mit 2.053,63 S fest... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.09.1987

RS OGH 1987/9/1 5Ob31/87, 5Ob8/88

Norm: MRG §15 Abs1MRG §45
Rechtssatz: Bei Berechnung des Erhaltungsbeitrages im Falle eines vereinbarten Pauschalmietzinses ist der fiktive Mietzins durch Subtraktion des Nebenkostenbeitrages vom Pauschalbetrag zu ermitteln. Entscheidungstexte 5 Ob 31/87 Entscheidungstext OGH 01.09.1987 5 Ob 31/87 Veröff: SZ 60/153 = JBl 1988,48 = WoBl 1988,68 (Würth) = RZ 1988/14 S 65 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.09.1987

RS OGH 1987/9/1 5Ob31/87, 5Ob8/88, 7Ob75/12y

Norm: MRG §15 Abs1MRG §45
Rechtssatz: Es liegt zwar im Wesen der Pauschalmietzinsvereinbarung, daß der Vermieter das Risiko vorhersehbarer Erhöhungen der ihn treffenden Lasten voll zu tragen hat, dies bezieht sich jedoch nur auf Betriebskosten und öffentliche Abgaben (so schon 5 Ob 18/84), nicht auf den - von diesen Ersatzforderungen seiner Natur nach völlig verschiedenen - Erhaltungskostenbeitrag. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.09.1987

Entscheidungen 1-30 von 44

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