Norm
MRG §15 Abs1Rechtssatz
Der Kläger hat wichtige Kündigungsgründe im Sinne der Generalklausel (hier: eine durch das Zurückbleiben des pauschalierten Mietzinses gegenüber der Steigerung der Betriebskosten bewirkte Existenzgefährdung) schon in der Aufkündigung konkret zu behaupten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069826Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008