Norm
MRG §15 Abs1Rechtssatz
Änderungen des Nebenkostenniveaus bei Pauschalmietzinsen, die im Zusammenhalt mit dem schon seit Jahrzehnten anhaltenden, jedermann bekannten Preisauftrieb gesehen werden müssen, können nicht als unvorhersehbar gelten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0069877Dokumentnummer
JJR_19870915_OGH0002_0040OB00542_8700000_004