Norm: MRG §12a Abs1MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3
Rechtssatz: Veräußert der Hauptmieter einer Geschäftsräumlichkeit das von ihm im Mietgegenstand betriebene Unternehmen an eine juristische Person oder an eine Personengesellschaft des Handelsrechts, so ist der Vermieter nach Maßgabe des § 12a Abs 1 und Abs 2 MRG auch dann zur Anhebung des Hauptmietzinses berechtigt, wenn der bisherige Mieter entscheidende rechtliche und wirtschaftliche Einflußmöglic... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs1MRG §12a Abs3PTSG §10 Abs7
Rechtssatz: Die Ausgliederung der Post war ein Akt der Gesetzgebung. Die Rechtsnachfolge der Post und Telekom Austria AG nach dem Bund gründet sich demnach nicht auf ein Rechtsgeschäft, was die Verwirklichung des im § 12a Abs 1 MRG geregelten Tatbestandes (Mieterwechsel durch einen Veräußerungsvorgang) und damit auch diejenige des § 12a Abs 3 MRG, der bloß die Umgehung des § 12a Abs 1 MRG verhindern... mehr lesen...
Norm: MRG §12 Abs3 CaMRG idF 3.WÄG §12a Abs1
Rechtssatz: Wird das eingeantwortete und daher im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergegangene Unternehmen von diesen fortgeführt, so entsteht entweder durch ausdrücklichen Vertrag oder schlüssig durch die Unternehmensfortführung eine OHG (SZ 53/64). Der Unternehmensübergang auf die OHG ist keine Gesamtrechtsnachfolge, sondern ein von den Erben nach der Einantwortung vorgenommener oder ... mehr lesen...
Norm: BBG 1992 §1BBG 1992 §17MRG §12 Abs3MRG §12a Abs1
Rechtssatz: Eine Unternehmensveräußerung liegt nicht vor, wenn sich die Rechtsnachfolge nach dem Bund nicht auf ein Rechtsgeschäft, sondern auf einen Akt der Gesetzgebung gründet; welcher Art die Aufgaben sind, die das ausgegliederte Rechtssubjekt wahrzunehmen hat, macht hierbei keinen Unterschied (hier: Österreichische Bundesbahnen). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs1MRG §12a Abs2MRG §12a Abs3MRG §46a Abs4
Rechtssatz: Die Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten in einer juristischen Person ziehen nur dann die Rechtsfolgen einer Unternehmensveräußerung (§ 12a Abs 1 und 2 MRG) und demgemäß auch die des Mietzinsanhebungsrechts nach § 46a Abs 4 MRG nach sich, wenn der Hauptmieter im Mietgegenstand ein veräußerbares Unternehmen betreibt; diese Grundsätze gelten auc... mehr lesen...