Entscheidungsgründe: Der Kläger vermietete im Mai 1981 Geschäftsräumlichkeiten sowie Parkflächen an die Beklagte, die ein Superädifikat errichtete und Investitionen vornahm. Im Sommer 1996 wurden sämtliche Aktien der Beklagten (mittelbar) in das Eigentum eines deutschen Konzerns übertragen. Diese Transaktion, die eine Übernahme der Beklagten durch den deutschen Konzern bewirkte, wurde mit Entscheidung der Europäischen Kommission vom 27. 8. 1996 genehmigt. Dieser Sachverhalt bewirkte... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt - soweit im Revisionsrekursverfahren noch relevant - die Feststellung, sie sei gemäß § 12a iVm § 46 Abs 2 MRG berechtigt, für das Bestandobjekt des Antragsgegners ab dem 1. 1. 2008 einen angemessenen monatlichen Nettomietzins von 6.000 EUR, in eventu einen angemessenen monatlichen Nettomietzins, mit dreiprozentiger Sprunggrenze, wertgesichert sowie zuzüglich Betriebskosten und Umsatzsteuer, zu verlangen. Zwar habe der Rechtsvorgänger und Vat... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin der Liegenschaft *****. Die Antragstellerin betreibt in diesem Haus auf top Nr 11 ein Dental-Labor. Nachdem sein Vater als Mieter der top Nr 11 im Zeitraum von 1925 bis 1959 eine Ordination als Dentist betrieben hatte, mietete Josef V***** per 1. 6. 1964 das Objekt top Nr 11 als Wohnung und Dental-Labor an. Der Mietzins wurde auf Grundlage des Jahresfriedenszinses mit 145 S monatlich vereinbart. Die Vermietung des Objekts erfolgte a... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Lovrek, Dr. Veith und Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Christine A*****, vertreten durch Dr. Josef Olischar und Dr. Johannes Olischar, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei L*****, vertreten durch Dr. Nikolaus Altmann, Recht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Ehemann der vormaligen (während des Verfahrens verstorbenen) Beklagten mietete 1965 das Geschäftslokal top 4, in dem ein Autohaus betrieben wurde. Nach dem Tod des Hauptmieters im Jänner 1996 führte seine Ehefrau das Unternehmen weiter. Im Jahr 1997 teilte sie im Zusammenhang mit der beabsichtigten und später realisierten Anmietung des Geschäftslokals top 3a, das mit dem bereits vermieteten Objekt zusammengelegt werden sollte, dem Leiter der Liegenschaftsa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Mieterin von Geschäftsräumen in einem Haus der Kläger. Im Mietvertrag vom 26. 11. 2003 haben die Vertragsteile ein Weitergaberecht folgenden Inhalts vereinbart: „Dem Mieter steht das Recht zur Namhaftmachung eines Nachfolgemieters zu gleichen Bedingungen zu, wobei dieses Recht mit einmaliger Ausnützung erlischt und nicht auf den Nachfolgemieter überbunden werden kann. Eine Weitergabe an andere juristische Personen, an denen die derzeitige Miet... mehr lesen...
Begründung: Mit Mietverträgen aus den Jahren 1976 und 1989 vermietete die Rechtsvorgängerin der Klägerin im Eigentum an der Liegenschaft Wien 9, ***** die darin gelegenen Geschäftslokale top 1a, top 2 und top 2a an die Dr. A.G. P***** GmbH (in der Folge: Mieterin). Alleingesellschafter der Mieterin mit einer Stammeinlage von 500.000 ATS war zunächst Dkfm. Dr. Alois G. P*****, der Mitte 1995 einen einer Stammeinlage von 50.000 ATS entsprechenden Anteil an Dr. Roman P***** übertrug. I... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren des Antragstellers 1.) es möge festgestellt werden, dass durch die Geltendmachung der erstmaligen Anhebung im Sinn des § 12a MRG vom 13. 12. 1994 das gesetzlich zulässige Zinsausmaß überschritten worden sei und dieses gemäß § 12a iVm § 46a MRG dem Grunde nach unwirksam sei, sowie 2.) es möge eine sich aus den danach erfolgten weiteren Anhebungen auf Basis des § 12a MRG ergebende Unwirksamkeit des Hauptmietzinses dem Grunde nach festge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerinnen 1. K***** Betriebs-GmbH, *****, 2. Dr. Peter Schulyok, Rechtsanwalt, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der K***** GmbH, *****, beide vertreten durch CMS Reich-Rohrwig H... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller hat mit Mietvertrag vom 13. 1. 1976 dem Textilunternehmer Ferdinand U***** näher bezeichnete Räumlichkeiten im Haus *****, vermietet. Der Mietvertrag hat auszugsweise folgenden Inhalt: „Punkt 3.): Der monatliche Mietzins beträgt S 5.500, in welchem die auf das Mietobjekt anteilsmäßig entfallenden Betriebskosten und die gegenwärtig öffentlichen Abgaben sowie sonstige Aufwendungen für das Haus W*****gasse 18 inbegriffen sind. Die sich aus dem Mietzins... mehr lesen...
Begründung: Die Mängelrüge stellt sich inhaltlich nur als Rechtsrüge dar, auf die noch einzugehen ist. Zur behaupteten Aktenwidrigkeit: Rechtliche Beurteilung Eine vom Erstgericht oder Berufungsgericht vorgenommene Wertung kann nie eine Aktenwidrigkeit im Sinn des Gesetzes darstellen (RIS-Justiz RS0043277). Soweit das Erstgericht und im Folgenden das Berufungsgericht davon ausgingen, dass die Erstbeklagte das Mietobjekt nur abgeleitet von ihrer später verstor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) waren gemäß § 1 Abs 1 BundesbahnG BGBl 825/1992 seit 1. 1. 1993 eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, auf die - soweit das Bundesbahngesetz keine abweichenden Regelungen enthielt - die Bestimmungen des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung sinngemäß anzuwenden waren. Im Jahr 2005 wurden die ÖBB gemäß § 29 BundesbahnG idFd BundesbahnstrukturG BGBl I Nr. 138/2003 in die ÖBB-Infrastruktur Bau AG... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs1MRG §12a Abs3
Rechtssatz: Das einseitige dispositive Anhebungsrecht des Vermieters im Falle der Tatbestandsvoraussetzungen des § 12a Abs 1 oder des § 12a Abs 3 MRG stellt keine sogenannte Eingriffsnorm dar. Im hier zu entscheidenden Fall führt das dazu, dass durch die zulässige und wirksame Vereinbarung Schweizerischen Obligationenrechtes der Bestandgeber eine auf die dispositive österreichische Bestimmung des § 12a Abs 3 MRG... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit dem Jahr 1993 bücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** samt dem darauf errichteten Geschäftsgebäude *****. Sie ist Einzelrechtsnachfolgerin der W***** GmbH („W*****"). Am 28. Juli 1964 wurde zwischen der „W*****" und der E***** AG Wien („E*****") ein Mietvertrag über ein damals noch zu errichtendes Mietobjekt in dem bezeichneten Gebäude abgeschlossen. Die Antragsgegnerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin der E***... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Margarete P*****, Hauseigentümerin, *****, vertreten durch Dr. Hans Günther Medwed ua, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Partei Maria H*****, Pensionistin, *****, ver... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes EUR 10.000 übersteige und der Revisionsrekurs zulässig sei, weil ein Überdenken der Rechtsprechung zur bloßen „Untervermietungsgesellschaft" in Zusammenhang mit § 12a Abs 3 MRG aufgrund der Entscheidung 6 Ob 79/01p angebracht sei, doch liegen die Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO iVm § 37 Abs 3 Z 16 - 18 MRG für die Anrufung des Ober... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****, vertreten durch Dr. Peter Rudeck und Dr. Gerhard Schlager, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Z***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Grohs Ho... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin einer Liegenschaft in Wien und Vermieterin einer dort befindlichen Geschäftsräumlichkeit. Sie begehrt in den verbundenen Rechtssachen von der beklagten Mieterin die Bezahlung eines rückständigen Mietzinses und die Räumung des Mietobjekts. Zur Höhe des begehrten monatlichen Mietzinses stützte sich die Klägerin auf das Mietzinsanhebungsrecht nach § 12a MRG infolge einer Unternehmensübertragung vom 1. 6. 2002 sowie auf die auf ihren Antrag e... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Die beklagte Partei, deren Geschäftsanteile je zur Hälfte von Dr. Andrea... mehr lesen...
Begründung: Mit "Teil-Sachbeschluss" vom 27. 11. 2003 stellte das Erstgericht dem Grunde nach fest, dass die Antragstellerin gegenüber der Erstantragsgegnerin berechtigt sei, den Mietzins (gemeint Hauptmietzins) für das Geschäftslokal 1 und 2 jeweils mit Lagerraum im Souterrain sowie Büro 1 und 2 im Haus ***** gemäß § 12 Abs 3 aF MRG ab November 2002 auf den nach § 16 Abs 1 MRG angemessenen Betrag anzuheben. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung insofern ab, als es die Wir... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs1MRG §12a Abs3
Rechtssatz: Die Einräumung eines Präsentationsrechtes ist nicht geeignet, die Rechtsfolgen des § 12a Abs 1 oder Abs 3 MRG auszuschließen. Entscheidungstexte 5 Ob 138/02h Entscheidungstext OGH 25.06.2002 5 Ob 138/02h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116903 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Alleineigentümerin des Hauses ***** in*****. Die Antragstellerin ist Mieterin der Geschäftslokale top Nr 1-3 in diesem Haus. Zunächst war im Jahre 1989 über die Objekte top Nr 2 und 3 ein Mietvertrag von der G. & A.***** GmbH abgeschlossen worden, welche am 28. 9. 1992 gemäß § 7 UmwandlungsG in die G. u A.***** KG umgewandelt wurde. Persönlich haftende Gesellschafterin der KG wurde Frau Adelheim H*****, Herr Günther H***** war Kommanditist mi... mehr lesen...
Norm: MRG §12aMRG §12a Abs1MRG §12a Abs3 Satz3
Rechtssatz: Der Anhebungstatbestand des § 12a Abs 3 Satz 3 MRG wurde geschaffen, um Veräußerungsvorgänge und Fälle des Machtwechsels in der Mieter-Gesellschaft zu erfassen, die sich formalrechtlich nicht in die institutionelle Übertragung des vom bisherigen Mieter im Mietgegenstand betriebenen Unternehmens auf ein anderes Rechtssubjekt oder in eine institutionelle Änderung der rechtlichen und wirts... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin des Geschäftshauses *****. Dieses Haus hat eine Nutzfläche von insgesamt 1750 m2 und dient der Antragsgegnerin, der Betriebsgesellschaft einer Textilhandelskette, als "Filiale Getreidegasse". Mit Mietvertrag vom 2. 3. 1991 wurde das Geschäftshaus, vorgetragen in der EZ *****, an die K***** GmbH und die K***** GmbH & Co KG um monatlich S 600.269,28 (das sind S 332 pro m2 Nutzfläche) vermietet. Über das Vermögen der erstgenannten G... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat im vorliegenden Fall die Zulässigkeit eines ordentlichen Revisionsrekurses mit der
Begründung: bejaht, es sei bisher vom Obersten Gerichtshof die Frage nicht eindeutig geklärt worden, wann eine beachtliche Mietzinserhöhung im Sinn des § 46a Abs 4 Z 2 MRG vorliege. Im Weiteren sei die Behauptungslast nach § 46a Abs 4 Z 3 MRG noch nicht ausreichend geklärt. Das Rekursgericht hat im vorliegenden Fall die Zulässigkeit eines ordentlichen Revisionsrek... mehr lesen...
Begründung: Mit Mietvertrag vom 24. 7. 1987 mietete die Antragsgegnerin von der Antragstellerin das Geschäftslokal top ***** im Haus ***** zu einem Hauptmietzins von S 17.920. Es war vereinbart, dass das Betriebsobjekt innerhalb des Konzerns weitergegeben werden kann. Der Betriebsgegenstand der Antragsgegnerin ist unter anderem die Verwaltung eigener Vermögenswerte und der Handel mit Waren aller Art. Die Antragsgegnerin schloss mit ihrer 100 %-igen "Enkelgesellschaft", der B****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Aktiengesellschaft ist seit 1913 Hauptmieterin von Geschäftsräumlichkeiten in einem Haus in Wien. Sie schloss am 20. 7. 1979 mit der Beklagten einen Untermietvertrag. Es wurde ein wertgesicherter Untermietzins von 10.000 S inklusive der öffentlichen Abgaben und Betriebskosten vereinbart. Im Jahr 1997 veräußerte die Mehrheitsgesellschafterin der Klägerin ihre Anteile an eine Bank. Der Hauptmietzins betrug damals 7.500 S, die Betriebskosten 6.500 ... mehr lesen...
Norm: MRG §12a Abs1
Rechtssatz: Um den in § 12a Abs 1 MRG normierten Eintritt des Unternehmenserwerbers in die Mietrechte des Veräußerers zu verwirklichen, muss es um ein lebendes Unternehmen gehen, das der Erwerber unter Wahrung der Unternehmensidentität im Bestandobjekt fortführt. Entscheidungstexte 5 Ob 200/00y Entscheidungstext OGH 21.11.2000 5 Ob 200/00y ... mehr lesen...
Begründung: Mit Mietvertrag vom 20. 1. 1973 hat die Warenhandelsgesellschaft m. b. H., in der Folge unbenannt auf G***** Warenhandels GesmbH, sämtliche im Erdgeschoß des Hauses *****, gelegenen Betriebsräume von Karl K*****, einem Rechtsvorgänger der Antragsgegner, in Bestand genommen und dort einen Supermarkt betrieben. Gesellschafter der (G*****) Warenhandelsgesellschaft m. b. H. waren KR Ern(e)st G***** zu 75,1 % und dessen Ehegattin Hedwig G***** zu 24,9 %. Im Jahr 1987 wu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Veräußert der Hauptmieter einer Geschäftsräumlichkeit das von ihm im Mietgegenstand betriebene Unternehmen "zur Fortführung in diesen Räumen", so tritt der Erwerber des Unternehmens gemäß § 12a Abs 1 MRG anstelle des bisherigen Hauptmieters in das Hauptmietverhältnis ein. Diese durch das 3. WÄG eingefügte Regelung entspricht der bis dahin geltenden Bestimmung des § 12 Abs 3 aF MRG, sodass zur Auslegung des § 12a Abs 1 M... mehr lesen...