RS OGH 2000/11/21 5Ob200/00y, 9Ob4/05m, 9Ob146/06w, 9Ob56/19d

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Veröffentlicht am 21.11.2000
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Norm

MRG §12a Abs1

Rechtssatz

Um den in § 12a Abs 1 MRG normierten Eintritt des Unternehmenserwerbers in die Mietrechte des Veräußerers zu verwirklichen, muss es um ein lebendes Unternehmen gehen, das der Erwerber unter Wahrung der Unternehmensidentität im Bestandobjekt fortführt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 200/00y
    Entscheidungstext OGH 21.11.2000 5 Ob 200/00y
  • 9 Ob 4/05m
    Entscheidungstext OGH 11.05.2005 9 Ob 4/05m
    Beisatz: Ob das Unternehmen erhalten bleibt und damit den Kündigungstatbestand nach § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG ausschließt, hängt letztlich von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab. (T1)
  • 9 Ob 146/06w
    Entscheidungstext OGH 20.12.2006 9 Ob 146/06w
    Vgl auch
  • 9 Ob 56/19d
    Entscheidungstext OGH 28.11.2019 9 Ob 56/19d
    Beis wie T1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114646

Im RIS seit

21.12.2000

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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