Norm: ABGB §5MRG §1 Abs3WGG §20WÄG ArtV Z1
Rechtssatz: Veräußerte eine gemeinnützige Bauvereinigung das von ihr errichtete Haus vor Inkrafttreten des § 20 WGG idF des 2. WÄG am 1.3.1991 an einen Mieter oder Dritten, sind weiterhin gemäß § 1 Abs 3 MRG idF vor dem 2. WÄG die Bestimmungen des MRG (und nicht des WGG) auf die Mietverhältnisse dieses Hauses anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 5/19z... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs3MRG §1 Abs4WGG 1979 idF 2.WÄG §20 Abs1
Rechtssatz: Die Verweisungsnorm des § 1 Abs 3 MRG verhindert als Spezialnorm für die Mieter von Mietgegenständen in Gebäuden, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung im eigenen Namen errichtet worden sind, die Anwendung der Bestimmungen des § 1 Abs 4 MRG. Entscheidungstexte 5 Ob 40/99i Entscheidungstext OGH 09.03.1999 5 ... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs3WGG 1979 idF 2.WÄG §20 Abs12.WÄG ArtV Abs22.WÄG ArtV Abs3
Rechtssatz: Für Mietgegenstände in Gebäuden, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung im eigenen Namen errichtet worden sind, ist § 1 Abs 3 MRG idF des 2. WÄG eine Verweisungsnorm auf die zwingenden Bestimmungen des § 20 WGG. Auf den jeweiligen Eigentümer kommt es im Regelfall im Gegensatz zur früheren Fassung des § 1 Abs 3 MRG nicht mehr an. Auf alle Fragen, die im z... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs3
Rechtssatz: Gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs 3 MRG bestehen keine Bedenken. Entscheidungstexte 8 Ob 152/97d Entscheidungstext OGH 06.10.1997 8 Ob 152/97d European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108789 Dokumentnummer JJR_19971006_OGH0002_0080OB00152_97D0000... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG J*****, auf der sich unter anderem die Wohnhäuser F*****gasse 26 und 28, *****, befinden. Die Verwaltung dieser beiden Häuser erfolgt durch die Gemeinnützige M*****-Aktiengesellschaft. Die Antragsgegner sind Mieter von Wohnungen in diesen Häusern. Es ist in erster Instanz nicht strittig gewesen, daß die Wohnungen in diesen Häusern hinsichtlich der Mietzinsbildung dem MRG unterliegen. Mit dem am... mehr lesen...
Norm: MRG aF §1 Abs3MRG §18 Abs1 Z2WGG §14 Abs2
Rechtssatz: Fehlt auch nur eine der Voraussetzungen des § 1 Abs 3 aF MRG so liegt dieser Ausnahmetatbestand nicht vor und das MRG ist voll anzuwenden. Für die von der Antragstellerin gewünschte Anwendung von Bestimmungen des WGG anstelle jener des § 18 Abs 1 Z 2 MRG im Wege der Analogie besteht unter den gegebenen Umständen keine Möglichkeit. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRG aF §1 Abs3MRG §17WGG nF §20 Abs1 Z1
Rechtssatz: Um die Bestimmung des § 17 MRG gemäß § 1 Abs 3 aF MRG außer Acht lassen zu können, müßte das Gebäude im "Alleineigentum" einer gemeinnützigen Bauvereinigung oder Verwaltungsvereinigung stehen. Den Begriff "Eigentum" in den insoweit gleichlautenden Bestimmungen des § 1 Abs 3 aF MRG und § 20 Abs 1 Z 1 nF WGG hat nämlich der Gesetzgeber selbst als "Alleineigentum" definiert. ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, Mieterin einer Wohnung in dem im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Haus, das im Eigentum des Antragsgegners steht, begehrt - nach vorausgegangenem Verfahren vor der Schlichtungsstelle -, es möge dem Antragsgegner der Auftrag erteilt werden, sämtliche im Haus befindliche Mietgegenstände zu vermessen, und auf Grund des so erstellten Gutachtens die Neuberechnung des Verteilungsschlüssels für Betriebs- und Heizkosten vorgenommen werden. Aus der Begründu... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs2MRG §1 Abs3MRG §1 Abs4MRG §58 Abs4
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des MRG kraft Verweisung eines Gesetzes (hier: des WWG) auf das MG ist im Sinne der Transformationsklausel des § 58 Abs 4 MRG nur dann und insoweit zu prüfen, als einer der gesetzlichen Ausnahmetatbestände des § 1 Abs 2 bis Abs 4 MRG gegeben ist. Entscheidungstexte 5 Ob 118/91 Entscheidungstext OGH 28.04... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind (neben anderen, denen Gelegenheit zur Teilnahme am Verfahren geboten wurde) Nutzungsberechtigte von im Hause der Antragsgegnerin in Weiz, Marburgerstraße 107, gelegenen Wohnungen. Sie beantragten die Überprüfung der Zulässigkeit der von der Antragsgegnerin begehrten Nutzungsentgelte mit der Behauptung, die Antragsgegnerin habe der Berechnung dieser Entgelte dem tatsächlichen Leistungsumfang nicht entsprechende Baukosten zugrundegelegt. Die Antrag... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs3WGG §2 Abs1
Rechtssatz: "Errichtung des Gebäudes" in dieser Bestimmung ist in dem durch § 2 Abs 1 WGG definierten Umfang zu verstehen. Entscheidungstexte 5 Ob 32/90 Entscheidungstext OGH 27.11.1990 5 Ob 32/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0069674 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter je einer Wohnung der im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Wohnhausanlage "Ulfiswiese" in Innsbruck, Kranebitter Alle 140-152, die von der Antragsgegnerin, einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet wurde. Mit der Feststellung des Wärmeverbrauchs und des Anteils jedes einzelnen Mieters am Gesamtwärmeverbrauch beauftragte die Antragsgegnerin die T*** M*** Ges.m.b.H., ein für diese Aufgaben spezialisiertes Gewerbeunternehmen, des... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs3MRG §21MRG §24MRG §27WGG §14 Abs1WGG §19
Rechtssatz: Dem § 19, insbesondere dessen Abs 1 letzter Satz WGG wurde durch das MRG nicht derogiert. Wurde den gesetzlichen Bestimmungen über Rechnungslegung, Auflegung der Abrechnungen und Gewährung der Belegeinsicht entsprochen, und wurden binnen vier Monaten ab Auflage begründete Einwendungen nicht erhoben, so gelten die Abrechnungen als endgültig geprüft und anerkannt. In einem solc... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 936 Grundbuch 3003 Eisenstadt, Fanny Elßler-Gasse 6. Der Antragsgegner benützt ein Geschäftslokal in dem auf dieser Liegenschaft befindlichen Haus. Mit dem am 11.Juni 1987 beim Erstgericht erhobenen Antrag begehrten die Antragsteller die Feststellung der Angemessenheit des Hauptmietzinses für das Geschäftslokal im Hause Eisenstadt, Fanny Elßler-Gasse 6 in der Höhe von 150 S je m2. Mit Schreiben vom 23.Mai 1986 "a... mehr lesen...
Norm: MRG §1 Abs3MRG §29MRG §30 Abs1 F
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 29 und 30 MRG sind auch auf vor dem 01.01.1982 geschlossene genossenschaftliche Nutzungsverträge über Mietgegenstände in Gebäuden, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet wurden, anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 598/83 Entscheidungstext OGH 08.05.1984 2 Ob 598/83 ... mehr lesen...