RS OGH 2019/7/31 5Ob5/19z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.07.2019
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Norm

ABGB §5
MRG §1 Abs3
WGG §20
WÄG ArtV Z1

Rechtssatz

Veräußerte eine gemeinnützige Bauvereinigung das von ihr errichtete Haus vor Inkrafttreten des § 20 WGG idF des 2. WÄG am 1.3.1991 an einen Mieter oder Dritten, sind weiterhin gemäß § 1 Abs 3 MRG idF vor dem 2. WÄG die Bestimmungen des MRG (und nicht des WGG) auf die Mietverhältnisse dieses Hauses anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132757

Im RIS seit

03.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

27.07.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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