Begründung: Die Antragsteller sind Mieter der Wohnhausanlage *****, die im Eigentum und der Verwaltung der Antragsgegnerin steht. In der Betriebskostenabrechnung des Jahres 2003 wurde den Mietern ein monatlicher Betrag von 871 EUR für die Betreuung der auf Stiege 6 gelegenen Zentralwaschküche vorgeschrieben. Auf dieser Basis wurde, weil die zuständige Hausbesorgerin Ende 2003 aus dem Dienstverhältnis ausschied, auch ihr Abfertigungsanspruch errechnet. Auch Urlaubs- und Krankheitsver... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat - soweit für das Revisionsrekursverfahren noch entscheidungswesentlich - in Punkt 2) seines Sachbeschlusses das Begehren des Antragstellers, den Aufwand für die Anbringung von Sicherungshaken im Mauerwerk (zur Absicherung des Fensterreinigers) mit einem Kostenaufwand in der Höhe von 1.013,58 EUR und für die Montage eines Feuerlöschers in der Höhe von 107,25 EUR als Betriebskosten festzustellen, abgewiesen. Es ging rechtlich davon aus, dass es sich b... mehr lesen...
Norm: MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1MRG §23 Abs1 litaHbG §4 Abs3WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Das pauschale Entgelt zur Abgeltung der Rufbereitschaft eines angestellten Hausbetreuers gehört zu den überwälzbaren Betriebskosten, wenn diese Leistung mit dem Hausbetrieb - etwa mit der Behebung von Gebrechen im Notfall - im Zusammenhang steht; dabei schadet es nicht, wenn der Hausbetreuer nur für die jeweils herbeigerufenen Professionisten ... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs3HbG §12MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1
Rechtssatz: Überwälzbar sind gemäß § 21 Abs 1 Z 8 MRG alle zur Abgeltung von Entgelts- und Ersatzansprüchen des Hausbesorgers geleisteten Zahlungen, sofern sich diese Ansprüche auf den im HBG geregelten Aufgabenbereich des Hausbesorgers beziehen. Dazu gehören auch die einer besonderen Vereinbarung überlassenen Entlohnungsansprüche des Hausbesorgers nach § 12 HBG für andere Dienstleistungen, di... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs3MRG §21 Abs1 Z8MRG §23 Abs1
Rechtssatz: Die Entfernung einer drohenden oder abgegangenen Dachlawine steht mit dem Hausbetrieb im Zusammenhang. Erfordert die Aufgabe den Einsatz von Fachkräften (etwa von Dachdeckern oder von Transportunternehmen), handelt es sich nicht um eine Hausbesorgertätigkeit, deren Entlohnung eine Betriebskostenpost iSd § 21 Abs 1 Z 8 MRG iVm § 23 Abs 1 MRG darstellt, im Gegensatz zu Fällen, in denen mit ... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs3HbG §12 Abs1
Rechtssatz: Unter die anderen Dienstleistungen im Sinne des § 4 Abs 3 HbG fallen alle außerordentlichen Reinigungsarbeiten, die im Zusammenhang mit der Beseitigung übermäßiger Verschmutzung entstehen, wobei es gleichgültig ist, ob diese durch gewollte oder vorhersehbare Ereignisse wie etwa eine Generalreparatur oder durch ungewollte Vorkommnisse wie etwa einen Wasserrohrbruch oder durch mißbräuchliche Benutzung ent... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs1 Z1 litaHbG §4 Abs3
Rechtssatz: Laubengänge sind als Gänge im Sinne des § 4 Abs 1 Z 1 lit a HbG zu qualifizieren. Sie unterliegen daher nicht dem Abs 3 dieser Bestimmung. Entscheidungstexte 8 ObA 260/94 Entscheidungstext OGH 10.11.1994 8 ObA 260/94 9 ObA 173/01h Entscheidungstext OGH 05.09.2001 9 ObA 173/01h ... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs3
Rechtssatz: Für das Entstehen der Lohnzahlungspflicht für erbrachte Dienstleistungen eines Hausbesorgers gemäß § 4 Abs 3 HbG genügt auch eine konkludente Vereinbarung. Entscheidungstexte 9 ObA 178/93 Entscheidungstext OGH 29.10.1993 9 ObA 178/93 Schlagworte SW: Arbeitsleistungen European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs3HbG §12
Rechtssatz: Zu den Dienstleistungen, die gesondert zu entlohnen sind (§ 12 HbG), gehören auch die Betreuung und Reinigung von Heizungsanlagen. Entscheidungstexte 9 ObA 178/93 Entscheidungstext OGH 29.10.1993 9 ObA 178/93 8 ObA 260/94 Entscheidungstext OGH 10.11.1994 8 ObA 260/94 Auch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In dem vom Einigungsamt Leoben für seinen Sprengel mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1987 gemäß § 22 ArbVG (idF vor dem Inkrafttreten des ASGAnpG) erlassenen Mindestlohntarif wird unter anderem folgendes bestimmt: "II. Dienstleistungen nach § 3 Abs 3 (richtig § 4 Abs 3) des Hausbesorgergesetzes. Dem Hausbesorger gebührt neben dem Entgelt, das ihm aufgrund des § 7 Abs 1 und § 12 des Hausbesorgergesetzes zugesichert ist, bei folgenden an einem Haus durchgeführten A... mehr lesen...
Norm: HbG §4 Abs3HbG §12 Abs1Mindestlohntarif für Hausbesorger für das Bundesland Steiermark für 1988 - für den Sprengel des Einigungsamtes Leoben für 1987 allg
Rechtssatz: In die Bemessungsgrundlage für die Pauschalabgeltung der durch Instandsetzungsarbeiten bedingten Mehrheiten des Hausbesorgers nach Punkt II A des Mindestlohntarifes für das Bundesland Steiermark für das Jahr 1988 (für den Sprengel des Einigungsamtes Leoben für 1987) ist grun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 1. Februar 1954 Hausbesorgerin für das Haus Wien 21., Hermann Bahrstraße 1-3/Gerichtsgasse 4, dessen Eigentümerin die Beklagte ist. Mit der Behauptung, die Beklagte habe ihr regelmäßig ausgezahltes Hausbesorgerentgelt ab Dezember 1984 einseitig und rechtswidrig um S 2.440,04 brutto monatlich verkürzt, verlangte die Klägerin den der Höhe nach unbestrittenen Betrag von insgesamt S 19.520,32 brutto sA von der Beklagten. Die Beklagte beantrag... mehr lesen...
Norm: ABGB §1155HbG §4 Abs3
Rechtssatz: Die Verpflichtung der Hausbesorgerin, den Innenhof ua zu säubern, erfährt durch die Wendung "im Bedarfsfall" keine Einschränkung. Keinesfalls kann aus diesem Begriff ohne weiteres die grundsätzliche Einschränkung der Arbeiten durch vom Hauseigentümer veranlaßte örtliche und zeitlich beschränkte Zwischenfälle abgeleitet werden. Die Möglichkeit, die Dienstleistungen grundsätzlich zu erbringen, fällt nicht s... mehr lesen...
Am 19. Dezember 1976, 16 Uhr, kam der Kläger auf dem vereisten Gehsteig vor dem Haus Salzburg, L-Gasse 27, zum Sturz und wurde schwer verletzt. Er begehrte von der Erstbeklagten als Eigentümerin des Hauses L-Gasse 27 und vom Zweitbeklagten als Hausbesorger den Ersatz seiner mit 123 795.44 S bezifferten Schäden und die Feststellung der Haftung beider Beklagten für alle (künftigen) Schäden. Beide Beklagten hätten ihre Pflicht, den Gehsteig stets sauber und eisfrei zu halten, gröblichs... mehr lesen...